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   BVerfG, 04.11.1982 - 2 BvL 24/81   

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BVerfG, 04.11.1982 - 2 BvL 24/81 (https://dejure.org/1982,1017)
BVerfG, Entscheidung vom 04.11.1982 - 2 BvL 24/81 (https://dejure.org/1982,1017)
BVerfG, Entscheidung vom 04. November 1982 - 2 BvL 24/81 (https://dejure.org/1982,1017)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 62, 223
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 27.03.1981 - V R 97/77

    Rückwirkende Besteuerung - Selbstverbrauchvorgang - Bauvorhaben - Bauantrag -

    Auszug aus BVerfG, 04.11.1982 - 2 BvL 24/81
    Das beklagte Finanzamt trat der Auffassung des Finanzgerichts entgegen und bezog sich zur Begründung seiner Rechtsauffassung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27. März 1981 - V R 97/77 - (BFHE 133, 106 ).

    Der Präsident des Bundesfinanzhofs teilte mit, daß der V. Senat des Bundesfinanzhofs mit Urteil vom 27. März 1981 - V R 97/77 - (BFHE 133, 106 ) die Verfassungsmäßigkeit der rechtlich zusammenhängenden Vorschriften des § 27 Abs. 15 und § 30 UStG 1973 bejaht habe; der V. Senat habe außerdem dem Urteil vom gleichen Tage - V R 119/79 - (BFHE 133, 115 ) zur Auslegung des § 27 Abs. 15 UStG 1973 eine vom Vorlagebeschluß abweichende Rechtsauffassung zugrunde gelegt.

    Wie sich aus § 30 Abs. 2 UStG 1973 ergibt und wie auch der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 27. März 1981 - V R 97/77 - (BFHE 133, 106 ) ausgeführt hat, wird die Selbstverbrauchbesteuerung erst dann ausgelöst, wenn der Unternehmer seinen Investitionsentschluß in der Weise verwirklicht, daß er den Investitionsgegenstand der Verwendung oder Nutzung als Anlagevermögen zuführt.

    Im übrigen hat das vorlegende Gericht auch in seinem Berichtigungsbeschluß die gebotene Auseinandersetzung mit dem ausführlichen Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27. März 1981 - V R 97/77 - (BFHE 133, 106 ) zu den hier maßgeblichen Bestimmungen des Steueränderungsgesetzes 1973 und den damit verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen vermissen lassen (vgl. BVerfGE 47, 109 (114 f.); 37, 328 (333 f.); 22, 373 (378 f.)).

  • BVerfG, 20.06.1978 - 1 BvL 30/78

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 04.11.1982 - 2 BvL 24/81
    Dabei darf die vorgenommene tatsächliche und rechtliche Würdigung nicht offensichtlich unhaltbar sein (vgl. BVerfGE 17, 135 (138 f.); 48, 396 (399 f.); 53, 257 (287)).
  • BFH, 27.03.1981 - V R 119/79
    Auszug aus BVerfG, 04.11.1982 - 2 BvL 24/81
    Der Präsident des Bundesfinanzhofs teilte mit, daß der V. Senat des Bundesfinanzhofs mit Urteil vom 27. März 1981 - V R 97/77 - (BFHE 133, 106 ) die Verfassungsmäßigkeit der rechtlich zusammenhängenden Vorschriften des § 27 Abs. 15 und § 30 UStG 1973 bejaht habe; der V. Senat habe außerdem dem Urteil vom gleichen Tage - V R 119/79 - (BFHE 133, 115 ) zur Auslegung des § 27 Abs. 15 UStG 1973 eine vom Vorlagebeschluß abweichende Rechtsauffassung zugrunde gelegt.
  • BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 13/69

    Gasöl-Verwendungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 04.11.1982 - 2 BvL 24/81
    Im übrigen hat das vorlegende Gericht auch in seinem Berichtigungsbeschluß die gebotene Auseinandersetzung mit dem ausführlichen Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27. März 1981 - V R 97/77 - (BFHE 133, 106 ) zu den hier maßgeblichen Bestimmungen des Steueränderungsgesetzes 1973 und den damit verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen vermissen lassen (vgl. BVerfGE 47, 109 (114 f.); 37, 328 (333 f.); 22, 373 (378 f.)).
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerfG, 04.11.1982 - 2 BvL 24/81
    Im übrigen hat das vorlegende Gericht auch in seinem Berichtigungsbeschluß die gebotene Auseinandersetzung mit dem ausführlichen Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27. März 1981 - V R 97/77 - (BFHE 133, 106 ) zu den hier maßgeblichen Bestimmungen des Steueränderungsgesetzes 1973 und den damit verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen vermissen lassen (vgl. BVerfGE 47, 109 (114 f.); 37, 328 (333 f.); 22, 373 (378 f.)).
  • BVerfG, 15.10.1963 - 1 BvL 29/56

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels substantiierter Darstellung der

    Auszug aus BVerfG, 04.11.1982 - 2 BvL 24/81
    Dabei darf die vorgenommene tatsächliche und rechtliche Würdigung nicht offensichtlich unhaltbar sein (vgl. BVerfGE 17, 135 (138 f.); 48, 396 (399 f.); 53, 257 (287)).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 04.11.1982 - 2 BvL 24/81
    Dabei darf die vorgenommene tatsächliche und rechtliche Würdigung nicht offensichtlich unhaltbar sein (vgl. BVerfGE 17, 135 (138 f.); 48, 396 (399 f.); 53, 257 (287)).
  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvL 16/63

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs.1 GG

    Auszug aus BVerfG, 04.11.1982 - 2 BvL 24/81
    Im übrigen hat das vorlegende Gericht auch in seinem Berichtigungsbeschluß die gebotene Auseinandersetzung mit dem ausführlichen Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27. März 1981 - V R 97/77 - (BFHE 133, 106 ) zu den hier maßgeblichen Bestimmungen des Steueränderungsgesetzes 1973 und den damit verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen vermissen lassen (vgl. BVerfGE 47, 109 (114 f.); 37, 328 (333 f.); 22, 373 (378 f.)).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Die rechtliche Beurteilung des vorlegenden Gerichts ist nicht offensichtlich unhaltbar (vgl. BVerfGE 62, 223 [229] m.w.N.; 72, 51 [60]).
  • BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvL 8/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschriften über den Umgang mit Cannabis

    Dazu muss die Vorlage aus sich heraus und ohne Beiziehung der Akten verständlich sein (vgl. BVerfGE 62, 223 ; 69, 185 ).
  • BVerfG, 16.11.2010 - 2 BvL 12/09

    Besonders schwere Brandstiftung (Verfassungsmäßigkeit der Strafdrohung;

    Für die Beurteilung dieser Frage ist die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgeblich, sofern sie nicht offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 53, 257 ; 62, 223 ; 66, 226 ).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83

    Verfassungswidrigigkeit des § 120 Abs. 1 AFG

    Die Auffassung des Gerichts, daß die Voraussetzungen des § 120 Abs. 1 AFG vorliegen, ist jedenfalls nicht offensichtlich unhaltbar, so daß etwaige Zweifel der Zulässigkeit der Vorlage nicht entgegenstehen (vgl. BVerfGE 62, 223 [339]).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86

    Verfassungswidrigkeit der Regelung über den Kinderfreibetrag -

    Seine Rechtsauffassung ist jedoch nicht offensichtlich unhaltbar und daher vom Bundesverfassungsgericht bei der Zulässigkeitsprüfung zugrunde zu legen (vgl. BVerfGE 62, 223 (229) m. w. N.; st. Rspr.).
  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvL 43/81

    Eintrittspflicht der Krankenkasse für medizinisch nicht notwendigen

    Das Bundesverfassungsgericht geht zwar in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit einer zur verfassungsrechtlichen Prüfung vorgelegten Norm die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgeblich ist (vgl. BVerfGE 2, 181 (190 f.); 57, 295 (315) m. w. N.), sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 7, 171 (175); 62, 223 (229) m. w. N.).
  • BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvL 81/92

    Mangelnde Begründung der Entscheidungserheblichkeit bei einer Richtervorlage

    Insofern erscheint es mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht vereinbar (vgl. BVerfGE 62, 223 >229 m.w.N.<; 63, 1 >27 m.w.N.<), daß das Gericht einerseits dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip eine Regelungspflicht für den Gesetzgeber entnimmt, andererseits aber überhaupt nicht diskutiert, ob die Exekutive bei ihrer Ermessensausübung nach § 54 AuslG die angenommene verfassungsrechtliche Schutzpflicht ausreichend berücksichtigt hat.
  • BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 35/81

    Konkurs von Rundfunkanstalten

    Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit einer zur verfassungsrechtlichen Prüfung vorgelegten Norm ist zwar regelmäßig die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgeblich, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 7, 171 [175]; 62, 223 [229] m.w.N.).
  • BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvL 11/02

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Restschuldbefreiung nach

    Dazu muss die Vorlage aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten verständlich sein (vgl. BVerfGE 62, 223 ; 69, 185 ).
  • BVerfG, 09.07.2003 - 2 BvL 2/03

    Zur Besoldung der beisitzenden Richter im Bereich der Zivilkammer am Landgericht

    Sie muss den entscheidungserheblichen Sachverhalt und eine umfassende Darlegung der tragenden Erwägungen enthalten (vgl. BVerfGE 62, 223 ).
  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 27/84

    Unzulässige Richtervorlage betreffend die Frage der richterlichen Unabhängigkeit

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 5/81

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • StGH Hessen, 04.04.2006 - P.St. 2027

    Begründung; Begründungspflicht, Darlegung; Darlegungspflicht; konkrete

  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvL 12/04

    Anforderungen an die Begründung einer Richtervorlage

  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvL 2/06

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage betreffend das Erfordernis eines

  • BFH, 19.05.1983 - V R 104/82
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