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   BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79   

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BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79 (https://dejure.org/1983,32)
BVerfG, Entscheidung vom 08.02.1983 - 1 BvL 28/79 (https://dejure.org/1983,32)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Februar 1983 - 1 BvL 28/79 (https://dejure.org/1983,32)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit des § 32 Abs. 7 Satz 2 AVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Angestelltenversicherung - Anzurechnende Ausfallzeit - Verfassungswidrigkeit - Berücksichtigung von Pflichtbeiträgen

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 63, 119
  • NJW 1983, 2017 (Ls.)
  • DÖV 1983, 782
 
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Wird zitiert von ... (269)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64

    Unterhalt II

    Auszug aus BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79
    Eine noch hinzunehmende Typisierung setzt vielmehr voraus, daß die durch sie eintretenden Härten oder Ungerechtigkeiten nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und daß der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (BVerfGE 26, 265 (275 f.)).
  • BVerfG, 26.06.1961 - 1 BvL 17/60

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Krankenversicherungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79
    Daraus folgt auch, daß Härten im Einzelfall unvermeidlich und hinzunehmen sind (BVerfGE 13, 21 (29); st. Rspr.).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvL 30/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung von Überstunden

    Auszug aus BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79
    Zwar erkennt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung an, daß der Gesetzgeber bei der Ordnung von Massenerscheinungen, wie sie besonders im Bereich der Sozialversicherung auftreten, typisierende Regelungen treffen darf (BVerfGE 17, 1 (25); 51, 115 (122 f.) m. w. N.; st. Rspr.).
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74

    Unfallversicherung

    Auszug aus BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79
    Wesentlich für die Zulässigkeit einer typisierenden Regelung ist ebenfalls, ob eine durch sie entstehende Ungerechtigkeit nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wäre (BVerfGE 45, 376 (390)).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79
    Hierfür sind auch praktische Erfordernisse der Verwaltung von Gewicht (BVerfGE 9, 20 (31 ff.)).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79
    Zwar erkennt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung an, daß der Gesetzgeber bei der Ordnung von Massenerscheinungen, wie sie besonders im Bereich der Sozialversicherung auftreten, typisierende Regelungen treffen darf (BVerfGE 17, 1 (25); 51, 115 (122 f.) m. w. N.; st. Rspr.).
  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79
    Die Verfassungswidrigkeit einer Vorschrift, die ihrer Struktur und tatsächlichen Wirkung nach einen bestimmten Personenkreis benachteiligt, kann nicht mit dem Hinweis darauf widerlegt werden, daß diese Vorschrift einen anderen Kreis von Personen begünstigt (vgl. BVerfGE 39, 1 (58 f.) m. w. N.).
  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    Typisierung setzt voraus, dass die durch sie eintretenden Härten und Ungerechtigkeiten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und das Ausmaß der Ungleichbehandlung gering ist (BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ; 126, 233 ; 133, 377 ; 145, 106 ).
  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1

    Typisierung setzt voraus, dass die durch sie eintretenden Härten und Ungerechtigkeiten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und das Ausmaß der Ungleichbehandlung gering ist (vgl. BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ; 126, 233 ; 133, 377 ).
  • BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 100/15

    Rentenzahlungen von Pensionskassen sind unter bestimmten Voraussetzungen in der

    Allerdings setzt eine zulässige Typisierung voraus, dass diese Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 87, 234 ; stRspr), lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ; 143, 246 ).

    Bei der Frage, unter welchen Schwierigkeiten diese Härten vermeidbar wären, sind auch praktische Erfordernisse der Verwaltung von Gewicht (vgl. BVerfGE 9, 20 ; 63, 119 ).

    Insbesondere praktische Belange der Verwaltung bei der Frage, unter welchen Schwierigkeiten diese Härte vermeidbar wäre, sind hier von Gewicht (vgl. BVerfGE 9, 20 ; 63, 119 ).

    Auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Verwaltung (vgl. BVerfGE 9, 20 ; 63, 119 ) kann die Beitragspflicht für die Zahlungen, die auf einem Vertrag(-steil) beruhen, der aus dem betrieblichen Bezug gelöst worden ist, unschwer vermieden werden.

    Der Verstoß gegen den Gleichheitssatz ist zudem intensiv (vgl. BVerfGE 63, 119 ; 143, 246 ), da die Beitragsbelastung der Leistungen aus den Lebensversicherungen mit dem vollen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur sozialen Pflegeversicherung erheblich ist.

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