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   BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 385/82   

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BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 385/82 (https://dejure.org/1983,301)
BVerfG, Entscheidung vom 10.05.1983 - 1 BvR 385/82 (https://dejure.org/1983,301)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Mai 1983 - 1 BvR 385/82 (https://dejure.org/1983,301)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Chiffreanzeigen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Zeugnisverweigerungsrecht von Presseangehörigen über Auftraggeber einer Chiffreanzeige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Presserechtliches Zeugnisverweigerungsrecht bezüglich des Auftraggebers von Chiffreanzeigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundrecht der Pressefreiheit - Anzeigenteil - Inhalt von Mitteilungen - Person des Informanten - Auftraggeber - Chiffreanzeige - Zeugniszwang - Zeugnisverweigerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 64, 108
  • NJW 1984, 1101
  • MDR 1983, 993
  • NStZ 1983, 515
  • DVBl 1983, 940
  • afp 1983, 385
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71

    Journalisten

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 385/82
    Das Recht der Presseangehörigen, die Aussage über den Inhalt von Mitteilungen und die Person des Informanten unter bestimmten Voraussetzungen zu verweigern, diene unmittelbar diesem Schutz und trage dadurch mittelbar zur Gewährleistung einer institutionell eigenständigen und funktionsfähigen Presse bei (BVerfGE 36, 193 [204]).

    § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO kann daher nicht als abschließende Regelung der gesetzlichen Gründe einer Zeugnisverweigerung von Presseangehörigen angesehen werden (BVerfGE 25, 296 [305]; 36, 193 [211]); die Vorschrift trifft lediglich eine generalisierende Bestimmung darüber, in welchen Fällen typischerweise dem Geheimhaltungsinteresse der Presse als Schutzgut des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gegenüber dem von § 70 Abs. 1 StPO geschützten, aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Rechtsgut einer funktionstüchtigen Rechtspflege der Vorrang gebührt.

    In dieser Bedeutung ist sie mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. BVerfGE 36, 193 [210 f.]).

    Eine hiernach mögliche Begrenzung des Aussagezwangs, die über § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO hinausgeht, kann sich nach fallbezogener Abwägung der widerstreitenden Interessen ausnahmsweise aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ergeben (BVerfGE 36, 193 [211] m. w. N.; vgl. auch BVerfGE 38, 103 [105] für ein aus den Grundrechten abzuleitendes, über § 97 StPO hinausgehendes Beschlagnahmeverbot).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80

    Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 385/82
    Die allgemeinen Gesetze sind vielmehr aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlichen demokratischen Staat auszulegen und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder einzuschränken (BVerfGE 7, 198 [208 f.] - Lüth; st. Rspr.; vgl. noch BVerfGE 60, 234 [240]).

    Insoweit hängt der Vorrang des Grundrechts, wie auch in anderen Zusammenhängen, in erster Linie von der Bedeutung des in Frage stehenden Beitrags für die öffentliche Meinungsbildung ab (vgl. BVerfGE 60, 234 [240]).

  • BVerfG, 11.03.1969 - 1 BvR 665/62

    Geib/Stern

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 385/82
    § 70 Abs. 1 StPO läßt jedoch, wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, eine Auslegung der Wendung "ohne gesetzlichen Grund" dahin zu, daß im Einzelfall die Verweigerung des Zeugnisses auch dann zulässig sein kann, wenn keiner der einfachrechtlich geregelten Tatbestände erfüllt ist, wenn sich aber die Einschränkung des Zeugniszwangs unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit unmittelbar aus Grundrechten ergibt (vgl. BVerfGE 25, 296 [304 f.]; 33, 367 [374 f.]; 38, 312 [325]; ferner BVerfGE 20, 162 [189]; 33, 23 [33 f.]).

    § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO kann daher nicht als abschließende Regelung der gesetzlichen Gründe einer Zeugnisverweigerung von Presseangehörigen angesehen werden (BVerfGE 25, 296 [305]; 36, 193 [211]); die Vorschrift trifft lediglich eine generalisierende Bestimmung darüber, in welchen Fällen typischerweise dem Geheimhaltungsinteresse der Presse als Schutzgut des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gegenüber dem von § 70 Abs. 1 StPO geschützten, aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Rechtsgut einer funktionstüchtigen Rechtspflege der Vorrang gebührt.

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64

    Südkurier

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 385/82
    Der Schutzbereich der Pressefreiheit erstrecke sich auch auf den Anzeigenteil einer Zeitung (BVerfGE 21, 271 ).

    1. Das Grundrecht der Pressefreiheit umfaßt, wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, auch den Anzeigenteil von Presseerzeugnissen (BVerfGE 21, 271 [278 f.]).

  • Drs-Bund, 23.01.1975 - BT-Drs 7/3118
    Auszug aus BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 385/82
    Eine ungleiche Regelung des Zeugnisverweigerungsrechts für den redaktionellen Teil und den Anzeigenteil sei verfassungsrechtlich bedenklich (BTDrucks. 7/3118, S. 4).
  • BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 807/80

    Verfassungswidrigkeit des Buchführungsprivilegs für steuerberatende Berufe

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 385/82
    Im übrigen könne es insbesondere nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juni 1980 (BVerfGE 54, 301 ) und vom 27. Januar 1982 (BVerfGE 59, 302 ) einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe nicht untersagt werden, mittels einer Chiffreanzeige Buchführungshelfern und Kontierern Stellen anzubieten.
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvL 14/72

    Beschlagnahmeverbot nach Hamburger Presserecht

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 385/82
    Eine hiernach mögliche Begrenzung des Aussagezwangs, die über § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO hinausgeht, kann sich nach fallbezogener Abwägung der widerstreitenden Interessen ausnahmsweise aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ergeben (BVerfGE 36, 193 [211] m. w. N.; vgl. auch BVerfGE 38, 103 [105] für ein aus den Grundrechten abzuleitendes, über § 97 StPO hinausgehendes Beschlagnahmeverbot).
  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 385/82
    Im übrigen könne es insbesondere nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juni 1980 (BVerfGE 54, 301 ) und vom 27. Januar 1982 (BVerfGE 59, 302 ) einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe nicht untersagt werden, mittels einer Chiffreanzeige Buchführungshelfern und Kontierern Stellen anzubieten.
  • BVerfG, 15.01.1975 - 2 BvR 65/74

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Vesagung der Zeugnisverweigergung für

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 385/82
    § 70 Abs. 1 StPO läßt jedoch, wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, eine Auslegung der Wendung "ohne gesetzlichen Grund" dahin zu, daß im Einzelfall die Verweigerung des Zeugnisses auch dann zulässig sein kann, wenn keiner der einfachrechtlich geregelten Tatbestände erfüllt ist, wenn sich aber die Einschränkung des Zeugniszwangs unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit unmittelbar aus Grundrechten ergibt (vgl. BVerfGE 25, 296 [304 f.]; 33, 367 [374 f.]; 38, 312 [325]; ferner BVerfGE 20, 162 [189]; 33, 23 [33 f.]).
  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 385/82
    § 70 Abs. 1 StPO läßt jedoch, wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, eine Auslegung der Wendung "ohne gesetzlichen Grund" dahin zu, daß im Einzelfall die Verweigerung des Zeugnisses auch dann zulässig sein kann, wenn keiner der einfachrechtlich geregelten Tatbestände erfüllt ist, wenn sich aber die Einschränkung des Zeugniszwangs unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit unmittelbar aus Grundrechten ergibt (vgl. BVerfGE 25, 296 [304 f.]; 33, 367 [374 f.]; 38, 312 [325]; ferner BVerfGE 20, 162 [189]; 33, 23 [33 f.]).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 522/78

    Steuerberater

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BVerfG, 11.04.1972 - 2 BvR 75/71

    Eidesverweigerung aus Glaubensgründen

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt auf die Bedeutung hingewiesen, die dem Schutz der Informationsquellen für das Pressewesen zukommt (BVerfGE 20, 162 [176, 187]; 36, 193 [204]; 50, 234 [240]; 64, 108 [114 f.]) und insofern das Redaktionsgeheimnis als durch die Pressefreiheit geschützt angesehen.
  • LAG Hamm, 24.07.2019 - 5 Sa 676/19

    Keine Belehrungspflicht des Arbeitgebers zum Urlaubsverfall gegenüber länger

    Der Grundrechtsschutz beschränkt sich nicht auf die Erstellung des Inhalts, sondern bezieht auch inhaltsbezogene Hilfsfunktionen von Presseunternehmen ein (BVerfG 13. Januar 1988 - 1 BvR 1548/82; BVerfG 10. Mai 1983 - 1 BvR 385/82).
  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Die Normen sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allerdings nicht notwendig abschließende Regelungen (vgl. BVerfGE 64, 108 ; 77, 65 ).

    (1) Soweit das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG auch für die Fälle betont, in denen ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht nicht greift (vgl. BVerfGE 64, 108 ; 77, 65 ), folgt daraus kein unmittelbar aus der Verfassung herleitbares generelles Zeugnisverweigerungsrecht.

  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

    Der Schutzbereich der Pressefreiheit umfasst den gesamten Inhalt eines Presseorgans, darunter auch Werbeanzeigen (vgl. BVerfGE 21, 271 ; 64, 108 ).
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86

    5. Rundfunkentscheidung

    Ob Wirtschaftswerbung im Rundfunk in gleicher Weise durch die Rundfunkfreiheit geschützt wird wie der Anzeigenteil von Presseerzeugnissen durch die Pressefreiheit (vgl. BVerfGE 21, 271 [278 ff.]; 64, 108 [114]), bedarf im vorliegenden Verfahren keiner Entscheidung.
  • BFH, 12.05.2016 - II R 17/14

    Sammelauskunftsersuchen an ein Presseunternehmen - Grundrechtsschutz nach Art. 5

    Auch der Anzeigenteil dient der Kommunikationsaufgabe der Presse (Information über die in den Anzeigen enthaltenen wirtschaftlichen Möglichkeiten oder die in ihnen zum Ausdruck kommenden Meinungen) und ist bedeutsam für den Erhalt der wirtschaftlichen Grundlage der Presse als wesentliche Voraussetzung ihrer Unabhängigkeit (BVerfG-Beschluss vom 10. Mai 1983  1 BvR 385/82, BVerfGE 64, 108, unter B.I.1.; BVerfG-Kammerbeschluss vom 6. April 1989  1 BvR 33/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1989, 440).

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Regelung bestehen nicht, da im Rahmen der allgemeinen, rechtsstaatlichen Grenzen, die den Mitwirkungspflichten nach der AO gezogen sind, sich im Einzelfall unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips ein Auskunftsverweigerungsrecht auch unmittelbar aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ergeben kann (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 64, 108, unter B.I.3.; BVerfG-Kammerbeschluss in HFR 1989, 440).

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass es sich um Anzeigen handelt, die aufgrund ihrer Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung oder ihrer Kontrollfunktion in besonderem Maße des Schutzes durch das Grundrecht der Pressefreiheit bedürfen (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 64, 108, unter B.I.3.; BVerfG-Kammerbeschluss in HFR 1989, 440).

    Der Schutz des Anzeigenteils einer Zeitung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ist nach der Rechtsprechung des BVerfG vom Inhalt der Anzeigen abhängig, nicht jedoch von der Anzahl der betroffenen Anzeigenauftraggeber (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 64, 108; BVerfG-Kammerbeschluss in HFR 1989, 440).

  • BGH, 07.12.2010 - VI ZR 30/09

    Bildagenturen mussten vor Weitergabe archivierter Fotos an die Presse nicht die

    Der Schutz der Pressefreiheit beschränkt sich nicht auf die unmittelbar inhaltsbezogenen Pressetätigkeiten, sondern erfasst im Interesse einer ungehinderten Meinungsverbreitung auch inhaltsferne Hilfsfunktionen von Presseunternehmen (vgl. BVerfGE 25, 296, 304; BVerfGE 64, 108, 114 f.; 77, 346, 354).
  • BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 1739/04

    Anordnung der Durchsuchung der Geschäftsräume eines Rundfunksenders (richterliche

    Die Normen sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allerdings nicht notwendig abschließende Regelungen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 64, 108 ; 77, 65 ).
  • BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 2172/96

    Aufzeichnungspflicht

    In besonderen Ausnahmefällen können sogar weitergehende Begrenzungen des Aussagezwangs und der Beschlagnahme von Unterlagen unmittelbar aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG abgeleitet werden (vgl. BVerfGE 64, 108 ; 77, 65 ).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

    Die Vorschrift des § 94 StPO, die in den durch § 97 Abs. 5 i. V. m. § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO gezogenen Grenzen die Beschlagnahme von möglichen Beweismitteln im Bereich von Presse, Film und Rundfunk zuläßt, ist mithin ein allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 64, 108 [115 f.]; Huppertz, Zeugnisverweigerungsrecht, Beschlagnahme- und Durchsuchungsverbot zugunsten des Rundfunks im Strafprozeß, 1971, S. 27 ff.).

    Sie trifft lediglich eine generalisierende Bestimmung darüber, in welchen Fällen typischerweise dem Geheimhaltungsinteresse der Presse gegenüber den Erfordernissen rechtsstaatlicher Gewährung der Strafrechtspflege der Vorrang gebührt (vgl. BVerfGE 64, 108 [116]).

  • BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08

    Betriebsrat - Tendenzträger - Anzeigenredakteur

  • BGH, 13.07.2023 - I ZR 152/21

    muenchen.de

  • BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 1089/13

    Durchsuchung bei Medienorganen darf nicht vorrangig der Aufklärung möglicher

  • BVerfG, 12.04.2007 - 1 BvR 78/02

    Erlaubnisvorbehalt für Straßenverkauf von Sonntagszeitungen wegen Sondernutzung

  • BGH, 07.12.2010 - VI ZR 34/09

    Bildagenturen mussten vor Weitergabe archivierter Fotos an die Presse nicht die

  • BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 2480/13

    Durchsuchung bei Medienorganen darf nicht vorrangig der Aufklärung möglicher

  • BFH, 29.10.1986 - VII R 82/85

    Auskunft - Steuerfahndung - Anforderungen - Rechtsweg - Objektive

  • BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82

    Presse-Grosso

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86

    Lappas

  • BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 62/99

    Keine Erstreckung des Tendenzschutzes von Tendenzunternehmen auf

  • BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 77/96

    Verfassungsbeschwerde der TAZ gegen Beschlagnahme eines "täuschenden

  • LAG Hamm, 27.11.2019 - 6 Sa 911/19

    Nachtzuschlag für Zeitungszusteller

  • BVerfG, 28.05.1999 - 1 BvR 77/99

    "Heidemörder"

  • BGH, 04.12.2012 - VI ZB 2/12

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Pressevertreters: Aussage als Zeuge in einem

  • FG Niedersachsen, 27.08.2013 - 8 K 78/12

    (Sammel-)Auskunftsersuchen gegen einen Verlag i.R.e. Verstoßes gegen das

  • BVerfG, 13.09.2001 - 1 BvR 1398/01

    Keine Verletzung der Pressefreiheit durch Nichtanerkennung eines

  • OLG Stuttgart, 11.07.2013 - 2 U 186/12

    Wettbewerbsverstoß: Verantwortlichkeit des Herausgebers eines Werbeblattes bei

  • ArbG Mannheim, 19.08.2008 - 8 BV 11/08

    Zustimmungsersetzungsverfahren - außerordentliche Kündigung einer

  • FG Niedersachsen, 27.08.2013 - 8 K 55/12

    Möglichkeit des Erlasses eines Auskunftsersuchens gegenüber Zeitungen

  • OLG Stuttgart, 03.12.1990 - 1 Ws 252/90

    Gerichtsverfassungsrecht: Verhängung von Ordnungsgeld wegen Ungebühr vor Gericht

  • LG Köln, 02.11.2006 - 28 O 421/06

    Anspruch auf Unterlassung einer Äußerung; Vorliegen einer Meinungsäußerung in

  • BGH, Ermittlungsrichter, 20.11.1989 - II BGs 355/89

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts des Journalisten

  • BVerfG, 31.07.1989 - 1 BvR 53/87

    Pressefreiheit und wettbewerbswidrige Berichterstattung

  • OLG München, 06.02.1989 - 21 W 609/89

    Zeugnisverweigerungsrecht; Journalist; Schutz der Presse; Pressekonferenzen;

  • OLG Köln, 28.10.1983 - 6 U 156/83

    Eilbedürftigkeit im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen des

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