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   BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80   

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BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80 (https://dejure.org/1983,97)
BVerfG, Entscheidung vom 14.06.1983 - 2 BvR 488/80 (https://dejure.org/1983,97)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juni 1983 - 2 BvR 488/80 (https://dejure.org/1983,97)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • nrw.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine dynamische Verweisung in einem Gesetz auf Tarifverträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grenzen der dynamischen Verweisung - Verfassungsmäßigkeit - Tarifvertragliche Regelung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 64, 208
  • NJW 1984, 1225
  • NVwZ 1984, 431 (Ls.)
  • DVBl 1984, 36
  • DB 1983, 2785
  • DÖV 1984, 111
 
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Wird zitiert von ... (110)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80
    Der Gesetzgeber darf seine Normsetzungsbefugnis nicht in beliebigem Umfang außerstaatlichen Stellen überlassen, soll der Bürger nicht schrankenlos einer normsetzenden Gewalt nichtstaatlicher Einrichtungen ausgeliefert werden (vgl. BVerfGE 44, 322 [348]).

    Auch eine Verweisung von staatlichen Gesetzen auf tarifvertragliche Regelungen darf nicht dazu führen, daß der Bürger schrankenlos der normsetzenden Gewalt der Tarifvertragsparteien ausgeliefert wird, die ihm gegenüber weder staatlich-demokratisch noch mitgliedschaftlich legitimiert sind (vgl. BVerfGE 44, 322 [348]).

    Im Rahmen des Art. 9 Abs. 3 GG hat der Staat seine Rechtsetzungszuständigkeit zurückgenommen und die Ausgestaltung der Rechtsordnung in weitem Maße den Tarifvertragsparteien überlassen (vgl. BVerfGE 34, 307 [316 f.]; 44, 322 [340 unten]).

    Die Verfassungsvorschrift läßt Rechtsetzung durch die Tarifvertragsparteien aber grundsätzlich nur gegenüber ihren Verbandsmitgliedern zu (BVerfGE 44, 322 [347/348]).

    Zur Erstreckung auf Nichtmitglieder (die sogenannten Außenseiter) bedarf es eines normierenden Aktes einer staatlichen Stelle; er steht in Gestalt des Rechtsinstituts der Allgemeinverbindlicherklärung zur Verfügung (vgl. BVerfGE 44, 322 [348]).

  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80
    Diese Verfassungsvorschrift gewährleistet als individuelles Freiheitsrecht das Recht des Einzelnen, eine Koalition zu gründen, einer Koalition beizutreten oder ihr fernzubleiben oder aus ihr auszutreten, sowie das Recht, durch koalitionsmäßige Betätigung die in der Verfassungsvorschrift genannten Zwecke zu verfolgen (BVerfGE 50, 290 [367]; 55, 7 [21]; 57, 220 [245]).

    Wenn in der Regel nicht einmal der Druck auf einen Außenseiter durch seine Bindung an einen ganzen Tarifvertrag infolge dessen Allgemeinverbindlicherklärung die negative Koalitionsfreiheit zu verletzen vermag (vgl. BVerfGE 55, 7 [22]), so kann die Bindung eines Außenseiters lediglich an ein einzelnes tarifvertragliches Element (hier: Regelung betreffend Hausbrandkohlen) noch weniger als unzulässiger Druck in Richtung auf einen Koalitionsbeitritt qualifiziert werden.

  • BVerfG, 22.10.1980 - 1 BvR 262/80

    Kündigungsschutz für werdende Mütter bei Versäumung der Anzeigefrist

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80
    Eine Beschwerde zum Bundesarbeitsgericht wegen der Nichtzulassung der Revision wäre offensichtlich aussichtslos gewesen, weil sie die Anforderungen der §§ 72 Abs. 2 Nr. 1 und 2, 72 a Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ArbGG nicht hätte erfüllen können (vgl. BVerfGE 55, 154 [157]).
  • BVerfG, 17.02.1981 - 2 BvR 384/78

    Bethel

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80
    Diese Verfassungsvorschrift gewährleistet als individuelles Freiheitsrecht das Recht des Einzelnen, eine Koalition zu gründen, einer Koalition beizutreten oder ihr fernzubleiben oder aus ihr auszutreten, sowie das Recht, durch koalitionsmäßige Betätigung die in der Verfassungsvorschrift genannten Zwecke zu verfolgen (BVerfGE 50, 290 [367]; 55, 7 [21]; 57, 220 [245]).
  • BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64

    Eisenbahnkreuzungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80
    Nur soweit der Inhalt der tarifvertraglichen Regelungen, auf die staatliche Rechtsnormen verweisen, im wesentlichen feststeht, kann von einem unzulässigen Verzicht des Gesetzgebers auf seine Rechtsetzungsbefugnisse nicht die Rede sein (vgl. BVerfGE 26, 338 [366, 367]).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80
    Das widerspräche sowohl dem Rechtsstaatsprinzip, wonach Einschränkungen der Freiheit des Bürgers, soweit sie überhaupt zulässig sind, nur durch oder aufgrund staatlicher Gesetze erfolgen dürfen, als auch dem Demokratieprinzip, wonach die Ordnung eines nach dem Grundgesetz staatlicher Regelung offenstehenden Lebensbereichs durch Sätze des objektiven Rechts auf eine Willensentschließung der vom Volke bestellten Gesetzgebungsorgane zurückgeführt werden muß (vgl. BVerfGE 33, 125 (158)).
  • BVerfG, 27.02.1973 - 2 BvL 27/69

    Verfassungsmäßigkeit der durch Heimarbeiterausschüsse Entgeltsfestsetzungen

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80
    Im Rahmen des Art. 9 Abs. 3 GG hat der Staat seine Rechtsetzungszuständigkeit zurückgenommen und die Ausgestaltung der Rechtsordnung in weitem Maße den Tarifvertragsparteien überlassen (vgl. BVerfGE 34, 307 [316 f.]; 44, 322 [340 unten]).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80
    Diese Verfassungsvorschrift gewährleistet als individuelles Freiheitsrecht das Recht des Einzelnen, eine Koalition zu gründen, einer Koalition beizutreten oder ihr fernzubleiben oder aus ihr auszutreten, sowie das Recht, durch koalitionsmäßige Betätigung die in der Verfassungsvorschrift genannten Zwecke zu verfolgen (BVerfGE 50, 290 [367]; 55, 7 [21]; 57, 220 [245]).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Vielmehr ist in einem Staatswesen, in dem das Volk die Staatsgewalt am unmittelbarsten durch das von ihm gewählte Parlament ausübt, vor allem dieses Parlament dazu berufen, im öffentlichen Willensbildungsprozeß unter Abwägung der verschiedenen, unter Umständen widerstreitenden Interessen über die von der Verfassung offengelassenen Fragen des Zusammenlebens zu entscheiden (BVerfGE 33, 125, [159]; vgl. auch BVerfGE 64, 208 [214 f.]).
  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

    Allein dadurch, dass jemand den Vereinbarungen fremder Tarifvertragsparteien unterworfen wird, ist ein spezifisch koalitionsrechtlicher Aspekt nicht betroffen (vgl. BVerfGE 64, 208 ).
  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 64/08

    Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel - Zahlung einer tariflich

    Dies zeigt sich dadurch deutlich in zahlreichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die zeitlich nach dem Beschluss des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts ergangen sind, dass dort jeweils die Beeinträchtigung der negativen Koalitionsfreiheit auch unter einer - teilweise sehr konkreten - Abwägung des konkreten Maßes des auf den Außenseiter ausgeübten Drucks zum Koalitionsbeitritt bewertet wird (zB BVerfG 20. Juli 1971 - 1 BvR 13/69 - BVerfGE 31, 297, 302; 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - BVerfGE 44, 322, 352; 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 - BVerfGE 55, 7, 22; 14. Juni 1983 - 2 BvR 488/80 - BVerfGE 64, 208, 213 f.; 10. September 1991 - 1 BvR 561/89 - AP TVG § 5 Nr. 27; 18. Juli 2000 - 1 BvR 948/00 - AP AEntG § 1 Nr. 4 = EZA GG Art. 9 Nr. 69; 11. Juli 2006 - 1 BvL 4/00 - BVerfGE 116, 202).
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