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   BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvL 20/79   

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https://dejure.org/1983,1793
BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvL 20/79 (https://dejure.org/1983,1793)
BVerfG, Entscheidung vom 28.06.1983 - 1 BvL 20/79 (https://dejure.org/1983,1793)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juni 1983 - 1 BvL 20/79 (https://dejure.org/1983,1793)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVG § 33b Abs. 2, Abs. 6 S. 2; GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit des § 33b BVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 64, 243
  • DÖV 1983, 782
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Unterstützung nach § 1 Abs. 3 JWG an

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvL 20/79
    a) Nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes für Jugendwohlfahrt (JWG), das im maßgeblichen Zeitpunkt in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. April 1977 (BGBl. I S. 633) galt, gehört zu den einem Minderjährigen gewährten Hilfen auch der notwendige Lebensunterhalt, wenn das Kind in einer Familie außerhalb seines Elternhauses untergebracht ist (vgl. BVerfGE 59, 52 (63 f.)).

    Das dürfte im allgemeinen der Verwaltungspraxis in den deutschen Bundesländern entsprechen (vgl. BVerfGE 59, 52 (57 f.)).

  • BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72

    Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 2 Nr. 8 RKG

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvL 20/79
    Der Gesetzgeber habe sich nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 60 Abs. 2 Nr. 8 RKG a. F. (BVerfGE 39, 316 ) entsprechend der Zielsetzung der Reform des Familienlastenausgleichs entschlossen, Zuwendungen für Pflegekinder bis auf das Kindergeld zu streichen.

    Die gesetzliche Änderung, die zu der zur Prüfung gestellten Regelung geführt hat, ist durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Mai 1975 (BVerfGE 39, 316 ) ausgelöst worden.

  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81

    Junge Transsexuelle

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvL 20/79
    Ein Verstoß gegen dieses Grundrecht liegt vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 (88); 60, 123 (133 f.) m. w. N.).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvL 20/79
    Ein Verstoß gegen dieses Grundrecht liegt vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 (88); 60, 123 (133 f.) m. w. N.).
  • BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74

    Rentenversicherung im Ausland

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvL 20/79
    Indessen ist eine Norm nicht schon dann verfassungswidrig, wenn die Gründe, die im Verfassungsrechtsstreit zur Rechtfertigung einer Regelung vorgetragen worden sind, vom Bundesverfassungsgericht als nicht hinreichend angesehen wurden; maßgeblich ist vielmehr die objektive, d. h. die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit einer Norm im Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, die sie regeln soll (vgl. BVerfGE 51, 1 (26 f.) m. w. N.).
  • OLG Köln, 15.05.2018 - 2 Wx 202/18

    Umfang der Schweigepflicht des behandelnden Arztes hinsichtlich einer

    Hier ist mangels ersichtlicher ausdrücklicher oder konkludenter der mutmaßliche Wille des Erblassers zu erforschen (Senat, OLGZ 1982, 1 [4]; Senat, OLGZ 1986, 59 [61]; BGHZ 91, 392 [399] = NJW 1984, 2893; BGH FamRZ 1983, 1098 [1099]; …
  • BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 35.09

    Umlage; Beitrag; Einmalbeitrag; Beitragspflicht; Beitragsbemessungsgrundlage;

    Es ist Sache des Gesetzgebers den Sachverhalt auszuwählen, an den er dieselbe Rechtsfolge knüpft, solange er seine Auswahl sachgerecht trifft (BVerfG, Beschluss vom 28. Juni 1983 - 1 BvL 20/79 - BVerfGE 64, 243 ).
  • BayObLG, 21.08.1986 - BReg. 1 Z 34/86

    Testierunfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung;

    Fehlt es an einer Willenserklärung des Erblassers zu Lebzeiten, so ist - wie das Landgericht zutreffend ausführt - der mutmaßliche Wille des Erblassers zu erforschen (vgl. BGHZ 91, 392/399; BGH FamRZ 1983, 1098/1099 mit insoweit zustimmender Anmerkung von Bosch S. 1100; vgl. auch OLG Stuttgart OLGZ 1983, 6/11; OLG Köln OLGZ 1982, 1/4 und 1986, 59/61; Thomas/Putzo ZPO 14. Aufl. § 383 Anm. 3).

    Geht ein mutmaßlicher Wille des Verstorbenen eindeutig dahin, daß er unter Berücksichtigung seines wohlverstandenen Interesses auf weitere Geheimhaltung verzichten würde, so steht dem Zeugen ein Verweigerungsrecht aus § 385 Abs. 2 ZPO , § 15 Abs. 1 Satz 1 FGG nicht zu (vgl. BGHZ 91, 392/399; BGH FamRZ 1983, 1098/1099; OLG Stuttgart OLGZ 1983, 6/11).

  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 10/90

    Anspruch auf die Zahlung der Umlage für das Konkursausfallgeld (Kaug) - Verlust

    Nicht maßgeblich ist die tatsächliche Unmöglichkeit eines Konkurses, dh die Frage, ob er praktisch vorkommt (vgl dazu BVerfG SozR 4100 § 186c Nr. 6; BSG, Vorlagebeschluß vom 17. September 1981, USK 81280; BVerfGE 64, 248 [BVerfG 28.06.1983 - 1 BvL 20/79] zu der teilweise wortgleichen parallelen Regelung des § 17 Abs. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 ).

    Es genügt nicht, daß die Zahlungsfähigkeit faktisch durch andere Absicherungen gewährleistet ist, etwa durch die staatliche Rechtsaufsicht im Bereich der mittleren Staatsverwaltung, durch das Recht, Beiträge, Gebühren oder Steuern zu erheben, durch eine staatliche Gewährträgerhaftung in einer Satzung oder durch gewohnheitsrechtliche Grundsätze (BSG, Vorlagebeschluß, USK 81280; BVerfGE 64, 248 [BVerfG 28.06.1983 - 1 BvL 20/79]).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2003 - L 3 (18) RA 39/02

    Rentenversicherung

    Die Erwägung muss folglich nicht das Motiv des Gesetzgebers gewesen sein (BVerfG, Beschluss vom 28. Juni 1983, Az ... 1 BvL 20/79, BVerfGE 64, 243, 249).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.1999 - 6 A 3061/97

    Zulassung eines dienstältesten Polizeibeamten zu einem Aufstiegslehrgang von dem

    vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. März 1978 - 1 BvL 20/79 -, BVerfGE 48, 40, 44 f., sowie Beschluß vom 14. April 1987 - 1 BvL 25/84 -, BVerfGE 75, 166, 173 ff.
  • VG Düsseldorf, 23.11.2004 - 2 K 6217/02

    Zulassung von Beamtinnen und Beamten zum Aufstieg in den Laufbahnabschnitt III

    vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 14. April 1987 - 1 BvL 25/84 -, BVerfGE 75, 166; Beschluss vom 1. März 1978 - 1 BvL 20/79 -, BVerfGE 48, 40; Beschluss vom 27. Januar 1976 - 1 BvR 2325/73 -, BVerfGE 41, 251.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1983 - L 11 V 43/77

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf einen besonderen Zuschlag in Höhe des

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 28.06.1983 (1 BvL 20/79) festgestellt, daß § 33 b Abs. 6 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 BVG in der Fassung des Art. 1 Nr. 8 des 9. AnpG-KOV vom 27.06.1977 mit dem Grundgesetz vereinbart sei.
  • VG Augsburg, 02.02.2012 - Au 2 K 11.475

    Da der Begriff "Kind" der Satzung der Bayerischen Ärzteversorgung dem des

    Deswegen ist eine Ungleichbehandlung mit leiblichen Eltern und Adoptiveltern sachlich gerechtfertigt und nicht willkürlich (vgl. auch BVerfG vom 29.6.1983 BVerfGE 64, 243).
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