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   BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1323/82   

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https://dejure.org/1984,383
BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1323/82 (https://dejure.org/1984,383)
BVerfG, Entscheidung vom 04.04.1984 - 1 BvR 1323/82 (https://dejure.org/1984,383)
BVerfG, Entscheidung vom 04. April 1984 - 1 BvR 1323/82 (https://dejure.org/1984,383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Durchführung des Versorgungsausgleichs - Vermeidung verfassungswidriger Ergebnisse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 66, 324
  • NJW 1984, 2147
  • MDR 1984, 729
  • Rpfleger 1984, 315
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.03.1982 - IVb ZB 582/81

    Anspruch auf Versorgungsausgleich geschiedener Eheleute - Berücksichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1323/82
    Dadurch entstehende grobe Unbilligkeiten könnten durch Anwendung des § 1587 c Nr. 1 BGB behoben werden (FamRZ 1982, S. 583).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1323/82
    1. Die Regelung des § 1587 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit § 1587 a Abs. 1 BGB , welche die Grundkonzeption des Versorgungsausgleichs umschreibt, sowie das Splitting (§ 1587 b Abs. 1 i.V.m. § 1587 a Abs. 2 Nr. 2 BGB ) und das Quasi-Splitting (§ 1587 b Abs. 2 i.V.m. § 1587 a Abs. 2 Nr. 1 BGB ) sind mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfGE 53, 257 [289, 300, 306]).
  • BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78

    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1323/82
    So können bei Anwendung der Billigkeitsregelung ungerechte Schematisierungen vermieden werden (vgl. BGHZ 74, 38 [57]); damit wird erreicht, daß der Zweck des durch Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 2 GG legitimierten Versorgungsausgleichs nicht verfehlt wird.
  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80

    Organisation der Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro in Ehe-und Familiensachen;

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1323/82
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings in den Fällen, in denen ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden ist, dem Versorgungsausgleich nicht eine auf die Altersgrenze berechnete fiktive Versorgung, sondern die tatsächlich gewährte Versorgung zugrunde zu legen (BGHZ 82, 66 ).
  • BGH, 09.12.1981 - IVb ZB 569/80

    Versorgungsausgleich bei Doppelehe

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1323/82
    Dabei richte sich die Annahme einer groben Unbilligkeit vor allem nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Ehegatten (FamRZ 1982, S. 475 [476 f.]).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1323/82
    Dabei enthält die verfassungsrechtliche Feststellung von Willkür keinen subjektiven Schuldvorwurf, sondern will in einem objektiven Sinn verstanden sein; nicht subjektive Willkür führt zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit, sondern die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit einer Maßnahme im Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, deren sie Herr werden soll (BVerfGE 62, 189 [192] m.w.N.).
  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Das Gesetz verfolgt hiermit das Ziel, dass die jeweiligen Leistungen, die die Ehegatten im Rahmen ihrer familiären Rollenverteilung erbringen, als grundsätzlich gleichwertig anzusehen sind; Kinderbetreuung und Haushaltsführung haben für das gemeinsame Leben der Ehepartner denselben Wert wie das aus der Berufstätigkeit entspringende Erwerbseinkommen (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 47, 1 ; 53, 257 ; 66, 84 ; 66, 324 ; 79, 106 ; 105, 1 ).
  • BGH, 21.09.2016 - XII ZB 264/13

    Versorgungsausgleich: Entziehung eines Anrechts durch Ausübung eines

    Der Versorgungsausgleich dient insoweit der Aufteilung von gemeinsam erwirtschaftetem Altersvorsorgevermögen der Eheleute, welches nur wegen der in der Ehe gewählten Aufgabenverteilung einem der beiden Ehegatten rechtlich zugeordnet war (vgl. BVerfG FamRZ 1984, 653, 654 und FamRZ 2003, 1173; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 2015 - XII ZB 450/13 - FamRZ 2016, 697 Rn. 14 und vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 176/12 - FamRZ 2014, 105 Rn. 24).
  • BGH, 16.12.2015 - XII ZB 450/13

    Abänderungsverfahren für den Versorgungsausgleich: Unbilligkeit der Durchführung

    Der Versorgungsausgleich dient insoweit der Aufteilung von gemeinsam erwirtschaftetem Vermögen der Eheleute, welches nur wegen der in der Ehe gewählten Aufgabenverteilung einem der beiden Ehegatten rechtlich zugeordnet war (vgl. BVerfG FamRZ 1984, 653, 654 und FamRZ 2003, 1173; Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 176/12 - FamRZ 2014, 105 Rn. 24; vgl. auch Senatsbeschluss vom 9. Mai 1990 - XII ZB 76/89 - FamRZ 1990, 985, 986 f.).
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