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   BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80   

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https://dejure.org/1984,166
BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80 (https://dejure.org/1984,166)
BVerfG, Entscheidung vom 10.07.1984 - 1 BvL 44/80 (https://dejure.org/1984,166)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Juli 1984 - 1 BvL 44/80 (https://dejure.org/1984,166)
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Arbeitslose, getrennt lebende Eheleute

Art. 6 Abs. 1 GG, zur Benachteiligung von Ehen beim Bezug von Arbeitslosenhilfe

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit des § 139 AFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit - Eheleute - Gemeinsamer Haushalt - Eheähnliche Gemeinschaft - Ausgleich - Benachteiligung - Anspruch auf Arbeitslosenhilfe

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 67, 186
  • NJW 1985, 374
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57

    1. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80
    Die Gründe, die dazu führen, daß die zur Prüfung gestellte Norm in ihrer im Zeitpunkt des Ausgangsverfahrens geltenden Fassung für nichtig zu erklären ist, gelten auch für die Sätze 1 und 2 der später veränderten Fassung des § 139 AFG , so daß im Interesse der Klarheit auch insoweit die Nichtigkeit des § 139 Satz 1 und 2 AFG festzustellen ist (vgl. BVerfGE 8, 51 (71); 14, 174 (175)).
  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62

    Gesetzesgebundenheit im Strafrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80
    Die Gründe, die dazu führen, daß die zur Prüfung gestellte Norm in ihrer im Zeitpunkt des Ausgangsverfahrens geltenden Fassung für nichtig zu erklären ist, gelten auch für die Sätze 1 und 2 der später veränderten Fassung des § 139 AFG , so daß im Interesse der Klarheit auch insoweit die Nichtigkeit des § 139 Satz 1 und 2 AFG festzustellen ist (vgl. BVerfGE 8, 51 (71); 14, 174 (175)).
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80
    Da hier die Benachteiligung von Ehegatten gegenüber eheähnlichen Gemeinschaften im Vordergrund steht, hat der spezifische Schutzgedanke des Art. 3 Abs. 1 GG zu der zu prüfenden Regelung die stärkere sachliche Beziehung (vgl. BVerfGE 13, 290 (296 f.)).
  • BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62

    Sozialversicherung

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80
    Handelt es sich jedoch um eine ehebenachteiligende Regelung, so ist bei der Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG zu beachten, daß die dem Gesetzgeber zustehende Gestaltungsfreiheit durch die Grundsatznorm des Art. 6 Abs. 1 GG beschränkt ist (vgl. BVerfGE 18, 257 (269) m.w. N.).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80
    Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet es dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 1, 14 (52); st. Rspr.).
  • BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59

    Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80
    Grundsätzlich steht dem Gesetzgeber allerdings bei der Bestimmung des Personenkreises, auf den eine gesetzliche Vorschrift angewendet werden soll, ein weiter Gestaltungsspielraum zur Verfügung (vgl. BVerfGE 11, 245 (253)).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80
    Der Gesetzgeber hat deshalb eine soziale Einrichtung geschaffen, die zwischen der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe steht (vgl. BVerfGE 9, 20 (22)).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Diese Vorschrift ist vom Bundesverfassungsgericht für mit Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig erklärt worden (BVerfGE 67, 186).

    Die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 67, 186) verlangte Gleichbehandlung von Ehen und eheähnlichen Gemeinschaften rechtfertige keine Schlechterstellung der arbeitslosen Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft gegenüber den Eheleuten und gegenüber den übrigen unverheirateten Arbeitslosen.

    Das Bundesverfassungsgericht habe zwar im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG eine Gleichbehandlung von Ehen und eheähnlichen Gemeinschaften im Rahmen des Arbeitslosenhilferechts für erforderlich gehalten (BVerfGE 67, 186).

    Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG verbiete, daß die in einer Ehe verbundenen Partner gegenüber unverheiratet zusammenlebenden Partnern benachteiligt würden (BVerfGE 67, 186 [198]).

    Angesichts dieses Unterschiedes zwischen Ehegatten und Partnern eheähnlicher Lebensgemeinschaften war es von Verfassungs wegen nicht geboten, eine generelle Gleichstellung von eheähnlichen Gemeinschaften und Ehen durch die Vorschrift des § 137 Abs. 2 a AFG vorzunehmen, um der in der Entscheidung vom 10. Juli 1984 (BVerfGE 67, 186) festgestellten Benachteiligung von Ehegatten gegenüber Partnern eheähnlicher Gemeinschaften abzuhelfen.

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Der besondere Schutz, der der Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG zukommt, verbietet es, sie insgesamt gegenüber anderen Lebensformen schlechter zu stellen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 13, 290 ; 28, 324 ; 67, 186 ; 87, 234 ; 99, 216 ).
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Angesichts dieses Unterschieds zwischen Ehegatten und Partnern eheähnlicher Lebensgemeinschaften war es von Verfassungs wegen nicht geboten, eine generelle Gleichstellung von eheähnlichen Gemeinschaften und Ehen durch die Vorschrift des § 137 Abs. 2a AFG vorzunehmen, um der in der Entscheidung vom 10. Juli 1984 (BVerfGE 67, 186) festgestellten Benachteiligung von Ehegatten gegenüber Partnern eheähnlicher Gemeinschaften abzuhelfen.
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