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   BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 128/84   

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https://dejure.org/1985,276
BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 128/84 (https://dejure.org/1985,276)
BVerfG, Entscheidung vom 15.01.1985 - 2 BvR 128/84 (https://dejure.org/1985,276)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Januar 1985 - 2 BvR 128/84 (https://dejure.org/1985,276)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsgerichtliche Normnenkrontrolle, landesrechtliche Popularklage und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesetzlicher Richter - Landesverfassungsgericht - Garantie des gesetzlichen Richters - Normenprüfungsentscheidung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 69, 112
  • NVwZ 1985, 647
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 128/84
    Indem der Verfassungsgerichtshof davon ausgegangen ist, der Verordnungsgeber hätte sich mit dem milderen Mittel der Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft begnügen müssen, hat er ihm gerade den Weg als Möglichkeit vorgehalten, den dieser aufgrund der Ungültigerklärung der Verordnungsvorschriften vom 12. April 1976 durch den Beschluß der Verwaltungsgerichtshofs vom 28. September 1977 nicht mehr beschreiten durfte (zum sog. Normwiederholungsverbot bei Ungültigerklärung von Rechtsnormen siehe BVerfGE 1, 14 (37); vgl. entsprechend für den Fall der gerichtlichen Kassation eines Verwaltungsaktes BVerfGE 47, 146 (165 f.)).
  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 128/84
    Schon aus Art. 100 Abs. 3 GG ergibt sich, daß die Prüfung am Maßstab des Grundgesetzes den Landesverfassungsgerichten nicht verwehrt ist: Die ihnen darin auferlegte Verpflichtung, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen, wenn sie bei der Auslegung des Grundgesetzes von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder eines anderen Landesverfassungsgerichts abweichen wollen, setzt voraus, daß ihnen die Zuständigkeit zur Prüfung am Maßstab des Grundgesetzes zusteht (vgl. BVerfGE 1, 208 (232)).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 128/84
    Jedes Verfassungsgericht darf im Ausspruch (Tenor) seiner Entscheidungen nur die Vereinbarkeit oder Unvereinbarkeit einer Rechtsnorm mit "seinem" Landesrecht bzw. mit Bundesrecht feststellen (vgl. den Tenor von BVerfGE 39, 334 (336); BVerfGE 24, 289 (297)).
  • BVerfG, 31.01.1978 - 2 BvL 8/77

    Schneller Brüter

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 128/84
    Indem der Verfassungsgerichtshof davon ausgegangen ist, der Verordnungsgeber hätte sich mit dem milderen Mittel der Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft begnügen müssen, hat er ihm gerade den Weg als Möglichkeit vorgehalten, den dieser aufgrund der Ungültigerklärung der Verordnungsvorschriften vom 12. April 1976 durch den Beschluß der Verwaltungsgerichtshofs vom 28. September 1977 nicht mehr beschreiten durfte (zum sog. Normwiederholungsverbot bei Ungültigerklärung von Rechtsnormen siehe BVerfGE 1, 14 (37); vgl. entsprechend für den Fall der gerichtlichen Kassation eines Verwaltungsaktes BVerfGE 47, 146 (165 f.)).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 128/84
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach Rechtssätze, die bereits Gegenstand einer landesverfassungsgerichtlichen Rechtssatzverfassungsbeschwerde oder eines landesverfassungsgerichtlichen Normenkontrollverfahrens waren und die das Landesverfassungsgericht für verfassungsmäßig erklärt hatte, noch seinerseits am Maßstab der Bundesverfassung überprüft und für verfassungswidrig erklärt (vgl. BVerfGE 34, 165 ; vgl. auch BVerfGE 7, 111; vgl. ferner BVerfGE 22, 267 ).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 128/84
    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gilt auch im Popularklageverfahren gemäß Art. 98 Satz 4 BayVerf ., Art. 53 BayVerfGHG (vgl. BVerfGE 13, 132 (140-142)).
  • BVerfG, 03.10.1957 - 1 BvR 194/52

    Bayerische Flugblätter

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 128/84
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach Rechtssätze, die bereits Gegenstand einer landesverfassungsgerichtlichen Rechtssatzverfassungsbeschwerde oder eines landesverfassungsgerichtlichen Normenkontrollverfahrens waren und die das Landesverfassungsgericht für verfassungsmäßig erklärt hatte, noch seinerseits am Maßstab der Bundesverfassung überprüft und für verfassungswidrig erklärt (vgl. BVerfGE 34, 165 ; vgl. auch BVerfGE 7, 111; vgl. ferner BVerfGE 22, 267 ).
  • BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 128/84
    Welche Richter innerhalb eines - überbesetzten - Senats an den einzelnen Verfahren mitwirken, braucht nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht im voraus festgelegt zu werden; insoweit wird anhand dieser Verfassungsvorschrift nur geprüft, ob der Vorsitzende das ihm eingeräumte Ermessen willkürfrei ausgeübt hat (vgl. BVerfGE 18, 344 (351 f.); 22, 282 (286)).
  • BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 727/65

    Hessisches Schulgebet

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 128/84
    Jedes Verfassungsgericht darf im Ausspruch (Tenor) seiner Entscheidungen nur die Vereinbarkeit oder Unvereinbarkeit einer Rechtsnorm mit "seinem" Landesrecht bzw. mit Bundesrecht feststellen (vgl. den Tenor von BVerfGE 39, 334 (336); BVerfGE 24, 289 (297)).
  • BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage bei

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 128/84
    Denn eine Entscheidung, die unter Mißachtung einer Aussetzungs- oder Vorlagepflicht ergeht, ist anerkanntermaßen nicht schon von vornherein unbeachtlich, sondern nur - z. B. im Rahmen eines Verfassungsbeschwerde-Verfahrens - aufhebbar (vgl. BVerfGE 42, 237 (241 f.) m. w. N.).
  • BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvR 586/63

    Verfassungswidrige Überbesetzung eines gerichtlichen Spruchkörpers

  • VerfGH Bayern, 27.01.1984 - 64-VI-81
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

  • BVerfG, 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16

    Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Verlagerung der Verpflichtung zur

    Daraus folgt zugleich, dass für die Landesverfassungsgerichte - unbeschadet spezifischer Anforderungen an die Wirksamkeit landesverfassungsrechtlicher Bestimmungen im Einzelfall - ausschließlich die Landesverfassung den Maßstab ihrer Entscheidungsfindung bildet (vgl. BVerfGE 103, 332 ; Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, § 91 Rn. 80 ff. ; Lechner/Zuck, BVerfGG, 7. Aufl. 2015, § 91 Rn. 38; vgl. zu den Fällen des Art. 93 Abs. 1 Nr. 5, Art. 99 GG: BVerfGE 6, 376 ; 64, 301 ; 69, 112 ; 120, 82 ).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    d) Bei der Prüfung der Vorfrage, zu welchen Ergebnissen die Anwendung des Grundgesetzes im Falle des Ausgangsverfahrens führen muß, hat das Landesverfassungsgericht das Grundgesetz auszulegen, ohne daß dieses Prüfungsmaßstab ist (vgl. hierzu auch BVerfGE 69, 112 ; Schlaich, a.a.O., Rn. 334e, S. 228 f.).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Mit dem zuletzt genannten Rechtssatz will der Erste Senat von der Rechtsauffassung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, wie sie in den Beschlüssen vom 3. Februar 1965 (BVerfGE 18, 344) und vom 15. Januar 1985 (BVerfGE 69, 112) niedergelegt ist, abweichen.

    Welche Richter innerhalb eines überbesetzten Spruchkörpers an den einzelnen Verfahren mitwirkten, brauche nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht im voraus festgelegt zu werden; insoweit werde anhand dieser Verfassungsvorschrift nur geprüft, ob der Vorsitzende das ihm eingeräumte Ermessen willkürfrei ausgeübt habe (vgl. BVerfGE 69, 112 (120 f.)).

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