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   BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 22/83   

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https://dejure.org/1985,670
BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 22/83 (https://dejure.org/1985,670)
BVerfG, Entscheidung vom 06.11.1985 - 1 BvL 22/83 (https://dejure.org/1985,670)
BVerfG, Entscheidung vom 06. November 1985 - 1 BvL 22/83 (https://dejure.org/1985,670)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Niedersächsischen Fischereigesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fischerei - Überleitung - Außerordentliche Kündigung - Pachtverträge - Fischereigenossenschaft - Berufsfischer

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 71, 137
  • NVwZ 1986, 197
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79

    Fischereibezirke

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 22/83
    Nach dem Preußischen Fischereigesetz wurde dem Pächter durch den Pachtvertrag die volle Ausübung des Fischereirechts übertragen, das seinerseits ein vermögenswertes Recht und Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinn darstellte (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. Juni 1985 - 1 BvL 57/79 - Umdruck S. 9 f.).

    Das in § 63 Abs. 2 Satz 2 Nds. FischG der Fischereigenossenschaft eingeräumte Kündigungsrecht zielt nicht darauf ab, zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben konkrete subjektive Eigentumspositionen im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ganz oder teilweise zu entziehen (Enteignung im verfassungsrechtlichen Sinn, vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. Juni 1985, a.a.O., S. 10 m. w. N.), sondern ist darauf gerichtet, bestehende Rechtspositionen im Hinblick auf die Neuordnung des Rechtsgebietes umzugestalten und überzuleiten.

    Das entspricht im wesentlichen der Regelung des Fischereigesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11. Juli 1972 (GVBl. S. 226), gegen die durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken nicht bestehen, wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat (vgl. Beschluß vom 19. Juni 1985, a.a.O., S. 15 ff.).

  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 22/83
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Neuordnung des Pachtrechts in gemeinschaftlichen Fischereibezirken, deren Gültigkeit Vorfrage für die Beurteilung der angegriffenen Überleitungsvorschrift ist (vgl. BVerfGE 31, 275 (285)), bestehen nicht.

    Bei der Neuordnung eines Rechtsgebietes kann der Gesetzgeber im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG durch eine angemessene und zumutbare Überleitungsregelung individuelle Rechtspositionen umgestalten, wenn dies durch Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 31, 275 (284 f.); 36, 281 (293); 58, 300 (351)).

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 22/83
    d) Einschränkungen verfassungsrechtlicher Eigentumspositionen dürfen allerdings nicht weitergehen, als der Schutzzweck reicht, dem die Regelung dient (vgl. BVerfGE 52, 1 (29 f.)).
  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 22/83
    Es kann unterstellt werden, daß es in den typischen Schutzbereich der Eigentumsgewährleistung des Art. 14 GG fällt, seinen Bestand gegenüber Maßnahmen der öffentlichen Gewalt zu bewahren (vgl. BVerfGE 31, 229 (239); 45, 142 (179); 50, 290 (339)).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 22/83
    Es kann unterstellt werden, daß es in den typischen Schutzbereich der Eigentumsgewährleistung des Art. 14 GG fällt, seinen Bestand gegenüber Maßnahmen der öffentlichen Gewalt zu bewahren (vgl. BVerfGE 31, 229 (239); 45, 142 (179); 50, 290 (339)).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 22/83
    Bei der Neuordnung eines Rechtsgebietes kann der Gesetzgeber im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG durch eine angemessene und zumutbare Überleitungsregelung individuelle Rechtspositionen umgestalten, wenn dies durch Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 31, 275 (284 f.); 36, 281 (293); 58, 300 (351)).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 22/83
    Es kann unterstellt werden, daß es in den typischen Schutzbereich der Eigentumsgewährleistung des Art. 14 GG fällt, seinen Bestand gegenüber Maßnahmen der öffentlichen Gewalt zu bewahren (vgl. BVerfGE 31, 229 (239); 45, 142 (179); 50, 290 (339)).
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 22/83
    Das ergibt sich aus dem Vorbehalt der Art. 3 und 69 EGBGB ; dieser erstreckt sich umfassend auf alle Vorschriften, welche die Regelung der Fischerei zum Gegenstand haben (vgl. zu Art. 66 EGBGB BVerfGE 24, 367 (387)).
  • BVerfG, 15.01.1974 - 1 BvL 5/70

    Patentanmeldungen

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 22/83
    Bei der Neuordnung eines Rechtsgebietes kann der Gesetzgeber im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG durch eine angemessene und zumutbare Überleitungsregelung individuelle Rechtspositionen umgestalten, wenn dies durch Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 31, 275 (284 f.); 36, 281 (293); 58, 300 (351)).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Sie ist darauf gerichtet, konkrete Rechtspositionen, die durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt sind, zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben vollständig oder teilweise zu entziehen (BVerfGE 56, 249 - abweichende Meinung; 70, 191 m.w.N.; 71, 137 ; 72, 66 ).
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Vielmehr ist sie gekennzeichnet durch den staatlichen Zugriff auf das Eigentum des Einzelnen; sie zielt auf die vollständige oder teilweise Entziehung konkreter Rechtspositionen, die durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet sind (vgl. BVerfGE 70, 191 [199 f.] m. w. N.; 71, 137 [143]).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

    Die Funktion der Eigentumsgarantie, den Bestand der durch die Rechtsordnung anerkannten einzelnen Vermögensrechte gegenüber Maßnahmen der öffentlichen Gewalt zu bewahren (vgl. BVerfGE 65, 196 [209]; BVerfG, Beschluß vom 6. November 1985 - 1 BvL 22/83 - Umdruck S. 7), wird nicht berührt.
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