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   BVerfG, 17.12.1985 - 2 BvE 1/85   

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BVerfG, 17.12.1985 - 2 BvE 1/85 (https://dejure.org/1985,1169)
BVerfG, Entscheidung vom 17.12.1985 - 2 BvE 1/85 (https://dejure.org/1985,1169)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Dezember 1985 - 2 BvE 1/85 (https://dejure.org/1985,1169)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 64 Abs. 3
    Verfristung des Antrags im Organstreitverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 71, 299
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 2/67

    Anforderungen an die Antragsbegründung im Organstreitverfahren

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1985 - 2 BvE 1/85
    Die Frist des § 64 Abs. 3 BVerfGG ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Ausschlußfrist, nach deren Ablauf Rechtsverletzungen im Organstreitverfahren nicht mehr geltend gemacht werden können (vgl. BVerfGE 24, 252 (257 ff.); 27, 294 (296 f.); 45, 1 (30 f.)).
  • BVerfG, 28.07.1955 - 2 BvH 1/54

    Zuständigkeit des BVerfG für die Klage eines untergegangenen Bundeslandes gegen

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1985 - 2 BvE 1/85
    Die gesetzliche Frist begann am Tag nach dem Beschluß des Untersuchungsausschusses, mit dem er sich weigerte, wie beantragt Beschwerde einzulegen, nämlich am 2. März 1985, und endete mit Ablauf des 1. September 1985 (vgl. BVerfGE 4, 250 (269); 21, 312 (319)).
  • BVerfG, 25.05.1977 - 2 BvE 1/74

    Haushaltsüberschreitung

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1985 - 2 BvE 1/85
    Die Frist des § 64 Abs. 3 BVerfGG ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Ausschlußfrist, nach deren Ablauf Rechtsverletzungen im Organstreitverfahren nicht mehr geltend gemacht werden können (vgl. BVerfGE 24, 252 (257 ff.); 27, 294 (296 f.); 45, 1 (30 f.)).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1985 - 2 BvE 1/85
    Richtete sich das Begehren dort auf die Gewährung von Akteneinsicht durch das Landgericht - mithin auf die Geltendmachung eines dem Untersuchungsausschuß möglicherweise zustehenden materiellen Rechts (Art. 44 Abs. 1 GG ; vgl. BVerfGE 67, 100 (128)) -, so geht der Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht auf Feststellung einer verfassungsrechtlichen Pflicht des Untersuchungsausschusses gegenüber der Antragstellerin, ein Rechtsmittel gegen den ablehnenden Beschluß des Landgerichts einzulegen: Er zielt auf eine Verpflichtung des Untersuchungsausschusses, ein diesem zustehendes prozessuales Recht geltend zu machen.
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvG 1/62

    Wasser- und Schiffahrtsverwaltung

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1985 - 2 BvE 1/85
    Die gesetzliche Frist begann am Tag nach dem Beschluß des Untersuchungsausschusses, mit dem er sich weigerte, wie beantragt Beschwerde einzulegen, nämlich am 2. März 1985, und endete mit Ablauf des 1. September 1985 (vgl. BVerfGE 4, 250 (269); 21, 312 (319)).
  • BVerfG, 16.12.1969 - 2 BvK 2/69

    Ausschlußfrist bei Verfahren über Verfassungsstreitigkeit innerhalb eines Landes

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1985 - 2 BvE 1/85
    Die Frist des § 64 Abs. 3 BVerfGG ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Ausschlußfrist, nach deren Ablauf Rechtsverletzungen im Organstreitverfahren nicht mehr geltend gemacht werden können (vgl. BVerfGE 24, 252 (257 ff.); 27, 294 (296 f.); 45, 1 (30 f.)).
  • LG Bonn, 12.09.1985 - KLs 50 Js 36/82
    Auszug aus BVerfG, 17.12.1985 - 2 BvE 1/85
    Je ein Mitglied der im 1. Untersuchungsausschuß vertretenen Fraktionen wird beauftragt, die folgenden beim Flick-Konzern sichergestellten, derzeit im Rahmen des Strafverfahrens 27 F 7/83 LG Bonn (50 Js 36/82 StA Bonn) bei der 7. Strafkammer des Landgerichts Bonn aufbewahrten Unterlagen daraufhin durchzusehen, ob und welche Urkunden daraus für die Erfüllung des Untersuchungsauftrages relevant sind, und dem Ausschuß darüber in geeigneter Weise Bericht zu erstatten:.
  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Die Vorschrift enthält eine gesetzliche Ausschlußfrist, nach deren Ablauf im Organstreitverfahren Rechtsverletzungen nicht mehr geltend gemacht werden können (vgl. BVerfGE 71, 299 [304]).
  • BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06

    Abgeordnetengesetz

    Die Vorschrift enthält eine gesetzliche Ausschlussfrist, nach deren Ablauf im Organstreitverfahren Rechtsverletzungen nicht mehr geltend gemacht werden können (vgl. BVerfGE 71, 299 [304]; - 80, 188 [210]).
  • BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvE 3/19

    Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten

    Die Vorschrift enthält eine gesetzliche Ausschlussfrist, nach deren Ablauf im Organstreit Rechtsverletzungen nicht mehr geltend gemacht werden können (vgl. BVerfGE 71, 299 ; 80, 188 ; 118, 277 ).
  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvE 4/12

    Unzulässige Organklage gegen die Mittelzuweisung an Fraktionen, politische

    Richtet sich das Organstreitverfahren gegen ein (auch fortdauerndes) Unterlassen des Antragsgegners, wird die Frist spätestens dadurch in Lauf gesetzt, dass sich der Antragsgegner erkennbar eindeutig weigert, in der Weise tätig zu werden, die der Antragsteller zur Wahrung der Rechte aus seinem verfassungsrechtlichen Status für erforderlich hält (vgl. BVerfGE 4, 250 ; 71, 299 ; 92, 80 ; 118, 244 ; 129, 356 ; stRspr).

    Da sie sich damit gegen ein gesetzgeberisches Unterlassen wendet, wird die Frist des § 64 Abs. 3 BVerfGG spätestens in Lauf gesetzt, wenn der Antragsgegner sich erkennbar eindeutig weigert, in einer Weise tätig zu werden, die die Antragstellerin zur Wahrung ihres verfassungsrechtlichen Status für erforderlich hält (vgl. BVerfGE 4, 250 ; 71, 299 ; 92, 80 ; 118, 244 ; 129, 356 ).

  • BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08

    Antrag im Organstreit "Bahnimmobilien" verworfen - Kein parlamentarisches

    Eine Wiedereinsetzung in diese Frist ist nicht möglich (vgl. BVerfGE 24, 252 ; 27, 294 ; 71, 299 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94

    Erfolglose Organstreitverfahren betreffend die Beibehaltung der im

    Diese Vorschrift enthält eine gesetzliche Ausschlußfrist, nach deren Ablauf im Organstreitverfahren Rechtsverletzungen nicht mehr geltend gemacht werden können (vgl. BVerfGE 71, 299 ; 80, 188 ).

    Sie wird spätestens aber dadurch in Lauf gesetzt, daß sich der Antragsgegner erkennbar eindeutig weigert, in der Weise tätig zu werden, die der Antragsteller zur Wahrung der Rechte aus seinem verfassungsrechtlichen Status für erforderlich hält (vgl. BVerfGE 4, 250 ; 21, 312 ; 71, 299 für das Unterlassen von Verwaltungsorganen oder Untersuchungsausschüssen; Urteil des VerfGH NW a.a.O. für gesetzgeberisches Unterlassen).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.04.2021 - VerfGH 177/20

    Teilweise erfolgreiches Organstreitverfahren wegen unvollständiger Zuleitung von

    Es geht vielmehr um die Durchsetzung eines vom Untersuchungsausschuss getroffenen Beweisbeschlusses und dessen verfassungswidrigen oder verfassungsgemäßen Vollzugs (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - 2 BvE 3/14, BVerfGE 138, 45 = juris, Rn. 41; Glauben, in: Glauben/Brocker, Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern, 3. Aufl. 2016, Kapitel 28 Rn. 6, 34; siehe auch bereits BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 1985 - 2 BvE 1/85, BVerfGE 71, 299 = juris, Rn. 22, zur im Wege eines Rechtsmittels zu verfolgenden Geltendmachung von Akteneinsichtsrechten gegenüber einem Fachgericht).
  • BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvE 5/05

    Klage der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS und der Ökologisch-Demokratischen Partei

    a) § 64 Abs. 3 BVerfGG enthält eine gesetzliche Ausschlussfrist, nach deren Ablauf Rechtsverletzungen im Interesse der Rechtssicherheit nicht mehr geltend gemacht werden können (vgl. BVerfGE 71, 299 ; 80, 188 ).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - LVerfG 4/99

    Fünf-Prozent-Klausel im Kommunalwahlrecht

    Das Bundesverfassungsgericht hat bislang allerdings im Organstreitverfahren - anders als im Verfassungsbeschwerdeverfahren (siehe BVerfGE 56, 54, 70 f.; insoweit einschränkend BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, S. 3264 ff.) - lediglich eine Rüge, die auf ein nicht legislatives Unterlassen gerichtet war, als zulässigen Streitgegenstand anerkannt (siehe etwa BVerfGE 4, 250, 269 f.; 45, 1, 28; 68, 1, 66; 71, 299, 303 ff.).

    Ebenso wie die - wortgleiche - Vorschrift des § 64 Abs. 3 BVerfGG enthält die Bestimmung eine gesetzliche Ausschlussfrist, nach deren Ablauf Rechtsverletzungen im Organstreitverfahren nicht mehr geltend gemacht werden können (vgl. BVerfGE 71, 299, 304; 80, 188, 210).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.09.1994 - VerfGH 7/94

    Der Verfassungsgerichtshof hält die 5 %-Sperrklausel im nordrhein-westfälischen

    In diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht in Fällen, in denen es um die vom Antragsteller begehrte Durchführung einer Maßnahme ging, für den Fristbeginn auf den Zeitpunkt abgestellt, in dem sich der Antragsgegner eindeutig geweigert hatte, die Forderung des Antragstellers zu erfüllen (BVerfGE 4, 250, 269; 21, 312, 319; 71, 299, 303 f.).
  • VerfGH Sachsen, 27.03.2009 - 74-I-08

    Organstreit; Pflicht des Landesgesetzgebers zur Anpassung von Normen des

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvE 1/04

    Verfassungsmäßigkeit der 5%-Klausel bei der Europawahl; Unzulässigkeit einer

  • BVerfG, 20.01.1999 - 2 BvG 2/95

    Bundesgelderveruntreuung

  • VerfG Brandenburg, 28.07.2008 - VfGBbg 53/06

    Organstreitverfahren - Recht der Landtagsabgeordneten, mit Gefangenen einer

  • BVerfG, 16.09.2014 - 2 BvE 13/12

    A-limine-Abweisung eines Antrags im Organstreitverfahren: Mangelnde

  • VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 155/01

    Trotz vorzeitiger Beendigung der Wahlperiode und vorgezogener Neuwahlen zum

  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 51/13

    Wegen Verfristung unzulässige Organklage gegen Unterlassen der Landesregierung im

  • VerfGH Thüringen, 11.03.1999 - VerfGH 12/98

    Organstreitigkeit; Ältestenrat; Ausführungsbestimmungen zum Abgeordnetengesetz;

  • VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 152/01
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 146/08

    Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß

  • VerfG Brandenburg, 25.01.2013 - VfGBbg 21/12

    Abgeordneter; Funktionszulagen; Maßnahme; Unterlassen; Antragsfrist im

  • VG Saarlouis, 10.01.2006 - 3 K 241/04

    Besoldung der Beamten und Richter: Die Kürzungen der Sonderzahlungen sind

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