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   BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83   

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https://dejure.org/1986,173
BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83 (https://dejure.org/1986,173)
BVerfG, Entscheidung vom 01.07.1986 - 1 BvL 26/83 (https://dejure.org/1986,173)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Juli 1986 - 1 BvL 26/83 (https://dejure.org/1986,173)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Anforderungen an die Zulassung zum staatlich gebundenen Beruf des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufsfreiheit - Vermessungsingenieur - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur - Zulassung - Befähigung zum gehobenen Dienst - Praktische Tätigkeit

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 73, 301
  • NJW 1987, 1255 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 401
  • DVBl 1987, 355
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83
    Dieses Grundrecht gilt nicht nur für jede freiberufliche Tätigkeit, sondern erfaßt nach ständiger Rechtsprechung auch Berufe, die im öffentlichen Dienst ausgeübt werden oder durch öffentlichrechtliche Bindungen und Auflagen "staatlich gebunden" sind (vgl. BVerfGE 7, 377 (397); 17, 371 (377); 47, 285 (318 f.); 54, 237 (246)).

    Je näher ein solcher Beruf dem öffentlichen Dienst steht, um so stärker können solche Sonderregelungen in Anlehnung an Art. 33 GG die Wirkung des Grundrechts der Berufsfreiheit zurückdrängen; je mehr die Eigenschaften des freien Berufes hervortreten, desto stärker entfaltet Art. 12 Abs. 1 GG seine Wirksamkeit (vgl. BVerfGE 7, 377 (398); 17, 371 (377)).

  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung von Notarstellen

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83
    Dieses Grundrecht gilt nicht nur für jede freiberufliche Tätigkeit, sondern erfaßt nach ständiger Rechtsprechung auch Berufe, die im öffentlichen Dienst ausgeübt werden oder durch öffentlichrechtliche Bindungen und Auflagen "staatlich gebunden" sind (vgl. BVerfGE 7, 377 (397); 17, 371 (377); 47, 285 (318 f.); 54, 237 (246)).

    Je näher ein solcher Beruf dem öffentlichen Dienst steht, um so stärker können solche Sonderregelungen in Anlehnung an Art. 33 GG die Wirkung des Grundrechts der Berufsfreiheit zurückdrängen; je mehr die Eigenschaften des freien Berufes hervortreten, desto stärker entfaltet Art. 12 Abs. 1 GG seine Wirksamkeit (vgl. BVerfGE 7, 377 (398); 17, 371 (377)).

  • BVerfG, 25.04.1979 - 1 BvL 18/70

    Eintritt von Zweifeln an der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage während

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83
    Der Hessische Ministerpräsident hält die Vorlage gleichwohl für unzulässig, weil das vorlegende Gericht das Ausgangsverfahren nicht so weit gefördert habe, wie ihm das möglich sei (vgl. BVerfGE 47, 146 (154); 51, 161 (164)).
  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83
    Im übrigen ist es in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 13, 97 (117 f.); 25, 236 (247)) anerkannt, daß ein gewisser, sich in vernünftigen Grenzen haltender "Überschuß" an Ausbildungsanforderungen hinzunehmen ist, wenn die darin liegende Freiheitsbeschränkung durch den Zuwachs an beruflichen Chancen und sozialem Ansehen aufgewogen wird.
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83
    Das Bundesverfassungsgericht kann die Einschätzung des Gesetzgebers erst dann beanstanden, wenn das eingesetzte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zieles "objektiv untauglich oder ungeeignet" oder "schlechthin ungeeignet" ist (vgl. BVerfGE 47, 109 (117) m. w. N.; 61, 291 (313 f.); 71, 206 (215 f.)).
  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81

    Junge Transsexuelle

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83
    Das Gebot der Gleichbehandlung wird verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72 (88); 60, 123 (133 f.); 68, 287 (301); 69, 188 (205)).
  • BVerfG, 31.01.1978 - 2 BvL 8/77

    Schneller Brüter

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83
    Der Hessische Ministerpräsident hält die Vorlage gleichwohl für unzulässig, weil das vorlegende Gericht das Ausgangsverfahren nicht so weit gefördert habe, wie ihm das möglich sei (vgl. BVerfGE 47, 146 (154); 51, 161 (164)).
  • BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 807/80

    Verfassungswidrigkeit des Buchführungsprivilegs für steuerberatende Berufe

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83
    a) Da die Zulassungsregelung die Freiheit der Berufswahl beschränkt, muß sie nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem Schutz eines überragenden Gemeinschaftsgutes dienen (vgl. BVerfGE 59, 302 (316)).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78

    Berufsfreiheit - Vogelschutz - Vereinbarkeit mit Verfassung - Tierpräparator -

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83
    Das Bundesverfassungsgericht kann die Einschätzung des Gesetzgebers erst dann beanstanden, wenn das eingesetzte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zieles "objektiv untauglich oder ungeeignet" oder "schlechthin ungeeignet" ist (vgl. BVerfGE 47, 109 (117) m. w. N.; 61, 291 (313 f.); 71, 206 (215 f.)).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83
    Maßgeblich ist vielmehr, ob diese Ausgestaltung darauf beruht, daß dem Berufsinhaber die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben übertragen worden ist und daß er daher Funktionen ausübt, die der Gesetzgeber auch dem eigenen Verwaltungsapparat vorbehalten könnte (vgl. BVerfG, Beschluß vom 18. Juni 1986 - 1 BvR 787/80 -).
  • BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67

    Verfassungswidrigkeit des Kassenzulassungsausschlusses von staatlich anerkannten

  • BVerwG, 08.01.1963 - I B 160.62

    Herstellung der Spruchreife durch das Gericht - Überprüfung der Kenntnisse und

  • BVerwG, 04.12.1974 - I WB 57.74
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung der Führung einer Sozietät zwischen

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

  • BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84

    Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Nur wenn eine Beschränkung der Berufsfreiheit schlechthin ungeeignet ist, das jeweilige Gemeinschaftsgut ausreichend zu schützen, verstößt sie gegen Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 47, 109 - Juris Rn. 30; BVerfGE 73, 301 - Juris Rn. 37, st. Rspr.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2021 - 2 LB 93/18

    Landesbeamte weiterer Besoldungsgruppen unteralimentiert

    Andernfalls müsste er die Berufungen zurückweisen (vgl. zu dieser die Entscheidungserheblichkeit hinreichend stützenden Alternativität: BVerfG, Urteil vom 8. April 1987 - 1 BvL 8/84 u.a. -, Rn. 55 und Beschluss vom 1. Juli 1986 - 1 BvL 26/83 -, Rn. 25, beide juris).
  • BVerfG, 03.07.2007 - 1 BvR 2186/06

    Hufversorgung

    Der Eingriff sei auch verhältnismäßig, weil das Bundesverfassungsgericht einen gewissen Überschuss an Ausbildungsanforderungen für zulässig gehalten habe, nicht jedoch eine unzumutbare Überqualifikation (unter Hinweis auf BVerfGE 13, 97 [117]; - 54, 301 [330]; - 73, 301 [320]).

    Deshalb ist ein sich in vernünftigen Grenzen haltender "Überschuss" an Ausbildungsanforderungen hinzunehmen, falls die darin liegende Freiheitsbeschränkung durch den Zuwachs an beruflichen Chancen und sozialem Ansehen aufgewogen wird (vgl. BVerfGE 73, 301 [320]).

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