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   BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvL 5/81   

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BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvL 5/81 (https://dejure.org/1987,417)
BVerfG, Entscheidung vom 03.06.1987 - 1 BvL 5/81 (https://dejure.org/1987,417)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juni 1987 - 1 BvL 5/81 (https://dejure.org/1987,417)
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Zusammenveranlagung bei mehreren Ehepartnern im Veranlagungszeitraum

Verfassungsmäßigkeit von § 26 Abs. 1 Satz 2 EStG

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, daß bei Steuerpflichtigen, die im Laufe eines Veranlagungszeitraums mehrfach verheiratet waren, eine Zusammenveranlagung nur mit dem letzten E... hegatten zulässig ist (§ 26 Abs. 1 Satz 2 EStG)

  • Wolters Kluwer

    Zusammenveranlagung - Mehrfach verheiratet - Einkommensteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 1 Satz 2 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 75, 361
  • NJW 1988, 1136
  • FamRZ 1988, 35
  • BB 1987, 2350
  • DB 1988, 88
  • BStBl II 1988, 395
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben bei

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvL 5/81
    Damit ist es jedoch vereinbar, daß der Gesetzgeber sie anders als Ledige behandelt, soweit diese Regelung ihren Grund in der durch die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft gekennzeichneten besonderen Situation von Ehegatten hat und deren Berücksichtigung gerade in dem konkreten Sachverhalt den Gerechtigkeitsvorstellungen der Allgemeinheit entspricht (vgl. BVerfGE 32, 260 m. w. N.).

    Eine steuerliche Schlechterstellung von Ehegatten ist insbesondere hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes auf Gleichbehandlung ausgeht und die Ehegatten teilweise begünstigt, teilweise benachteiligt werden, die gesetzliche Regelung im ganzen sich aber vorteilhaft oder "ehe-neutral" auswirkt (vgl. BVerfGE 32, 260 ).

  • BFH, 09.06.1965 - VI 240/64 U

    Anwendung der Grundsätze der Ehegattenbesteuerung bei der

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvL 5/81
    In einem späteren Urteil räumte er den Steuerpflichtigen dann ein Wahlrecht ein (BFH, BStBl III 1965 S. 611).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvL 5/81
    Das ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. auch BVerfGE 72, 200 ).
  • BFH, 15.03.1956 - IV 669/54 U

    Zusammenveranlagung eines Ehemanns mit zwei unterschiedlichen Frauen in einem

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvL 5/81
    Solange das Einkommensteuergesetz diese Frage nicht ausdrücklich regelte, vertrat der Bundesfinanzhof zunächst die Ansicht, daß eine Zusammenveranlagung nur mit dem Ehegatten zulässig sei, mit dem der Steuerpflichtige am Ende des Veranlagungszeitraums verheiratet sei (BFHE 62, 438).
  • BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73

    Hausgehilfin

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvL 5/81
    Nach dieser verfassungsrechtlichen Bestimmung dürfen Verheiratete im Vergleich zu Ledigen nicht allein deshalb schlechtergestellt werden, weil sie verheiratet sind (vgl. BVerfGE 47, 1 m. w. N.; 69, 188 ).
  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvL 5/81
    Nach dieser verfassungsrechtlichen Bestimmung dürfen Verheiratete im Vergleich zu Ledigen nicht allein deshalb schlechtergestellt werden, weil sie verheiratet sind (vgl. BVerfGE 47, 1 m. w. N.; 69, 188 ).
  • BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R

    Witwenrente - Einkommensanrechnung - selbständige Tätigkeit - Gewerbebetrieb -

    Dient der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung der Überschaubarkeit und Klarheit bezüglich des Sachverhalts und der anzuwendenden Vorschriften (vgl BVerfG Beschluß vom 3. Juni 1987 - 1 BvL 5/81 - BVerfGE 75, 361, 367 f) und damit der Rechtssicherheit und Verwaltungspraktikabilität, hat der Verlustabzug nach § 10d EStG die teilweise Verwirklichung des Grundsatzes des abschnittsübergreifenden Nettoprinzips zum Ziel.
  • BVerfG, 16.12.2010 - 2 BvL 16/09

    Unzulässige Richtervorlage - Zur Verfassungsmäßigkeit das § 104a Abs 3 S 1

    Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mehrfach ausgesprochen, dass eine Regelung, die Verheiratete anders als Ledige behandelt, mit Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar sei, soweit sie ihren Grund in der durch die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft gekennzeichneten besonderen Situation von Ehegatten hat und deren Berücksichtigung gerade in dem konkreten Sachverhalt den Gerechtigkeitsvorstellungen der Allgemeinheit entspricht (vgl. BVerfGE 75, 361 m.w.N.).

    Eine Schlechterstellung von Ehegatten sei insbesondere hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes auf Gleichbehandlung ausgeht und die Ehegatten teilweise begünstigt, teilweise benachteiligt werden, die gesetzliche Regelung im Ganzen sich aber vorteilhaft oder "eheneutral" auswirkt (vgl. BVerfGE 32, 260 ; 75, 361 ).

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Altfallregelung;

    Eine "Schlechterstellung von Ehegatten ist insbesondere hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes auf Gleichbehandlung ausgeht und die Ehegatten teilweise begünstigt, teilweise benachteiligt werden, die gesetzliche Regelung im Ganzen sich aber vorteilhaft oder "ehe-neutral" auswirkt" (so BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 43 unter Hinweis auf BVerfGE 75, 361 und 32, 260 ).
  • BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des steuerrechtlichen Verlustvortrags auf

    Der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung, auf Grund dessen für jeden Steuerabschnitt die Grundlage der Besteuerung alljährlich neu festzustellen und damit Sachverhalt wie Rechtslage neu zu prüfen ist, schafft Überschaubarkeit und Klarheit bezüglich des Sachverhalts und der anzuwendenden steuerlichen Vorschriften (vgl. BVerfGE 75, 361 [367 f.]; vgl. auch Nichtannahme-Beschluß vom 20. Dezember 1989 - 1 BvR 1269/89 -, HFR 1990, S. 517 ).
  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 912/03

    Aufgrund Rspr des BVerfG (BVerfGE 105, 73) und gesetzlicher Neuregelung der

    Auf dieser Grundlage hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts für frühere Veranlagungszeiträume entschieden, dass die übergreifende Kürzung des Vorwegabzugs nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 GG verstößt (Beschluss vom 16. Januar 1991 - 2 BvR 1400/90 -, HFR 1991, S. 672; vgl. auch BVerfGE 32, 260 ; 75, 361 ).
  • BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 2383/04

    Keine Grundrechtsverletzung durch Beschränkung der Entgeltpunkte für die

    Jedoch ist es verfassungsrechtlich zulässig, die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft zum Anknüpfungspunkt für wirtschaftliche Rechtsfolgen zu nehmen, wenn die konkreten Maßnahmen den Gerechtigkeitsvorstellungen der Gemeinschaft nicht widersprechen und damit nicht als Diskriminierung der Ehe anzusehen sind (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 28, 324 ; 32, 260 ; 69, 188 ; 75, 361 ; 75, 382 ; 81, 1 ).
  • BFH, 12.11.2008 - I R 77/07

    Sperrbetrag gemäß § 50c EStG 1997 bei sog. Doppelumwandlungsmodell - Keine

    Betroffen hiervon sind vor allem periodische Steueransprüche, die erst mit Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum) entstehen (für die Einkommensteuer: § 36 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 7 und § 25 Abs. 1 EStG 1997; BVerfG-Beschlüsse vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, 253; vom 3. Juni 1987 1 BvL 5/81, BVerfGE 75, 361, 367; in BVerfGE 97, 67, 80).
  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 587/01

    Verfassungsmäßigkeit der sogenannten übergreifenden Kürzung des Vorwegabzugs gem

    Auf dieser Grundlage hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgericht für frühere Veranlagungszeiträume entschieden, dass die übergreifende Kürzung des Vorwegabzugs nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 GG verstößt (BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 1991 - 2 BvR 1400/90 -, HFR 1991, S. 672; vgl. auch BVerfGE 32, 260 ; 75, 361 ).
  • BSG, 08.10.1998 - B 10 LW 3/97 R

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuß - Anrechnung des

    Der Förderungspflicht steht ein Benachteiligungsverbot für die Ehe im Verhältnis zu Nicht-Verheirateten gegenüber (BVerfGE 75, 361, 366), das indessen nicht im Verhältnis zwischen verschiedenen Ehen gilt (BVerfGE 45, 104, 126; 47, 1, 19); nicht betroffen ist daher im vorliegenden Zusammenhang die Frage der angeblich ungerechtfertigten Gleichbehandlung von nach dem Bemessungsjahr geschlossenen Ehen im Unterschied zu solchen Ehen, die im Bemessungsjahr bereits bestanden; denn insoweit geht es allein um die Frage einer sachlichen Begründung (Art. 3 Abs. 1 GG; vgl dazu unten zu 2.).

    Hat eine belastende Regelung ihren Grund in der durch die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft gekennzeichneten besonderen Situation von Ehegatten, ist sie insbesondere dann hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes auf Gleichbehandlung ausgeht und die Ehegatten teilweise begünstigt, teilweise benachteiligt werden, die gesetzliche Regelung im ganzen sich aber als vorteilhaft oder "ehe-neutral" auswirkt (BVerfGE 75, 361, 366 f mwN; vgl zu "objektiv ehestörenden Regelungen" auch BSGE 72, 125, 133 ff).

  • BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 1004/96

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 6 Abs 1 durch Anrechnung des

    Danach dürfen Eheleute jedenfalls nicht deswegen schlechter als Ledige gestellt werden, nur weil sie verheiratet sind (BVerfGE 47, 1 [19]; 69, 188 [205]; 75, 361 [366]).

    Die Differenzierung ist daher gerechtfertigt, wenn die Regelung ihren Grund in der durch die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft gekennzeichneten besonderen Situation von Ehegatten hat und deren Berücksichtigung gerade in dem konkreten Sachverhalt den Gerechtigkeitsvorstellungen der Allgemeinheit entspricht (BVerfGE 75, 361 [366]).

  • BFH, 22.03.2011 - III B 114/09

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Vorliegen spezieller

  • BFH, 08.04.1997 - I R 68/96

    Kirchensteuer des der Kirche angehörenden Ehegatten in glaubensverschiedener Ehe

  • BVerfG, 08.12.1992 - 1 BvR 326/89

    Begründungsumfang bei Nichtannahme der Revision im finanzgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 1346/89

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung des gleichen

  • BSG, 12.02.1998 - B 10/4 LW 9/96 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - Ehegatte eines Landwirts -

  • BSG, 10.03.1993 - 14b REg 2/92

    Einkommensanrechnung - Eheähnliche Lebensgemeinschaft

  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 1852/03

    Aufgrund Rspr des BVerfG (BVerfGE 105, 73) und gesetzlicher Neuregelung der

  • BSG, 15.10.1996 - 14 REg 1/96

    Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen eines Partners einer eheähnlichen

  • FG Schleswig-Holstein, 26.03.2019 - 4 K 187/18

    Zur Zulässigkeit einer Klage gegen einen "Nullbescheid", wenn eine Veränderung

  • BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 2/98 R

    Ermittlung des für das Erziehungsgeld maßgebenden Einkommens bei steuerlich

  • OLG Stuttgart, 04.07.2002 - 16 UF 25/02

    Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Kindesmutter: Erlöschen bei Eingehung einer

  • BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 10/97 R

    Erziehungsgeld - Einkommensanrechnung - Kapitalvermögen - Kapitaleinkünfte -

  • BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 8/97 R

    Ermittlung des für das Erziehungsgeld maßgebenden Einkommens bei steuerlich

  • BFH, 04.03.2013 - IX S 12/12

    Anhörungsrüge: besondere Umstände des Einzelfalls; Abschnittsbesteuerung

  • VG Karlsruhe, 01.02.2005 - 5 K 1024/03

    Kein Verlustausgleich, Verlustvortrag oder Verlustrücktrag im Rahmen der

  • OLG München, 26.04.1996 - 21 U 5435/95

    Persönlichkeitsrechtsschutz politischer Parteien; Unterlassungsanspruch bei

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.01.2008 - 3 V 120/07

    Ermittlung der zumutbaren Belastung i.S. des § 33 EStG bei getrennter Veranlagung

  • OLG Schleswig, 04.07.2002 - 16 UF 25/02

    Unterhaltsanspruch; Betreuungsunterhalt; Nacheheliche Solidarität;

  • BFH, 07.12.1995 - III B 36/95

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

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