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   BVerfG, 14.10.1987 - 1 BvR 1244/87   

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BVerfG, 14.10.1987 - 1 BvR 1244/87 (https://dejure.org/1987,1157)
BVerfG, Entscheidung vom 14.10.1987 - 1 BvR 1244/87 (https://dejure.org/1987,1157)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Oktober 1987 - 1 BvR 1244/87 (https://dejure.org/1987,1157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung gegen die Veröffentlichung wirtschaftlicher Verhältnisses von im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens betroffenen Landwirten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstweilige Anordnung - Wirtschaftliche Verhältnisse - Offenlegung - Planfeststellungsbeschluß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 77, 121
  • NJW 1988, 403
  • NVwZ 1988, 237 (Ls.)
  • DVBl 1987, 1263
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85

    Einstweilige Anordnung gegen das gesetzliche Verbot eine Rundfunksendung

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1987 - 1 BvR 1244/87
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 64, 67 (69 f.); 71, 350 (351 f.) m. w. N.; st. Rspr.).

    Dieser Eingriff ließe sich nicht rückgängig machen und müßte, wenn sich die angegriffene Maßnahme nachträglich als Grundrechtsverletzung erweisen würde, zugleich als schwerer Nachteil für das gemeine Wohl angesehen werden (vgl. BVerfGE 64, 67 (70 f.); 71, 350 (352 f.)).

  • BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 209/83

    Einstweilige Aussetzung des Vollzugs des Volkszählungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1987 - 1 BvR 1244/87
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 64, 67 (69 f.); 71, 350 (351 f.) m. w. N.; st. Rspr.).

    Dieser Eingriff ließe sich nicht rückgängig machen und müßte, wenn sich die angegriffene Maßnahme nachträglich als Grundrechtsverletzung erweisen würde, zugleich als schwerer Nachteil für das gemeine Wohl angesehen werden (vgl. BVerfGE 64, 67 (70 f.); 71, 350 (352 f.)).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren (vgl. dazu BVerfGE 67, 43 ) ist das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen Schutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen der sofortigen Vollziehung hoheitlicher Maßnahmen zu bieten, weshalb das Instrument der verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung - nicht nur bei der Entscheidung über die vorläufige Aussetzung der Geltung eines Gesetzes - äußerst zurückhaltend und unter Anlegung eines strengen Maßstabs anzuwenden ist (vgl. BVerfGE 16, 220 ; 56, 396 ; 76, 253 ; 77, 121 ; 86, 65 ; stRspr).
  • BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06

    Abgeordnetengesetz

    Gegenstand der Offenlegung sind also Daten, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem Einzelnen rechtlich zugeordnet sind (vgl. BVerfGE 65, 1 [43 ff.]; - 77, 121 [124 f.]), so dass die Pflicht zur Offenlegung für jeden Bürger grundsätzlich einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und im hier gegebenen Kontext auch in die Berufsfreiheit darstellen würde.
  • BVerfG, 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen die Nichtgestattung des Tragens

    Das Instrument der verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung ist dabei - nicht nur bei der Entscheidung über die vorläufige Aussetzung der Geltung eines Gesetzes - äußerst zurückhaltend und unter Anlegung eines strengen Maßstabs anzuwenden (vgl. BVerfGE 16, 220 ; 56, 396 ; 76, 253 ; 77, 121 ; 86, 65 ; 94, 166 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.01.1996 - 1 BvR 2623/95

    Ablehnung des Erlasses einer eA zur Gestattung von Fernsehaufnahmen während einer

    Das Bundesverfassungsgericht muß die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 71, 158 [161]; - 77, 121 [124]; - 80, 360 [363 f.]; - 85, 94 [95 f.]; stRspr).

    Daher ist bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen der Norm vorliegen, ein strenger Maßstab anzulegen (BVerfGE 77, 121 [124]; - 82, 310 [312]; stRspr).

  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Das Bundesverfassungsgericht muß die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 77, 121 [124]; 80, 360 [363 f.]; 85, 94 [95 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 19.11.1993 - 1 BvR 1861/93

    Pressefreiheit und Gegendarstellungsanspruch

    Das Bundesverfassungsgericht muß die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]; 77, 121 [124]; 80, 360 [363 f.]; 85, 94 [95 f.]; st. Rspr.).

    Daher muß bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG vorliegen, ein strenger Maßstab angelegt werden (BVerfGE 16, 220 [226 f.]; 17, 145 [146]; 29, 179 [181]; 56, 396 [401 f.]; 77, 121 [124]; st. Rspr.).

  • BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 152/01

    Zum Geheimhaltungsinteresse des Versicherungsnehmers bei der Mitteilung von

    Zu den - durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verfassungsrechtlich - geschützten persönlichen Lebenssachverhalten und Daten gehören auch die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Einzelnen (vgl. BVerfGE 77, 121 [125]).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 2162/93

    Folgeabwägungen bei der Frage nach dem Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Das Bundesverfassungsgericht muß die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 71, 158 >161<; 77, 121 >124<; 80, 360 >363 f.<; 85, 94 >95 f.<; st. Rspr.).

    Daher muß bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG vorliegen, ein strenger Maßstab angelegt werden (BVerfGE 16, 220 >226 f.<; 56, 396 >401 f.<; 77, 121 >124<; 86, 65 >70<; st. Rspr.).

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 422/94

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung

    Das Bundesverfassungsgericht muß die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 71, 158 [161]; 77, 121 [124]; 80, 360 [363 f.]; 85, 94 [95 f.]; st. Rspr.).

    Daher muß bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG vorliegen, ein strenger Maßstab angelegt werden (BVerfGE 16, 220 [226 f.]; 56, 396 [401 f.]; 77, 121 [124]; 86, 65 [70]; st. Rspr.).

  • BVerfG, 07.05.1996 - 1 BvQ 4/96

    Folgenabwägung bei Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung unter

    Das Bundesverfassungsgericht muß die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]; - 77, 121 [124]; - 80, 360 [363 f.]; - 85, 94 [95 f.]; stRspr).

    c) Beurteilt man die Folgen, ist bereits zweifelhaft, ob der Antragstellerin "schwere Nachteile" im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG entstehen, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergeht (zum insoweit geltenden strengen Prüfungsmaßstab BVerfGE 77, 121 [124]; - 86, 65 [70]).

  • VerfG Brandenburg, 21.04.2005 - VfGBbg 56/04

    Verfassungsbeschwerde: Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags des

  • LG Köln, 08.10.2008 - 28 O 302/08

    Kein Verstoß gegen das Recht der informationellen Selbstbestimmung durch

  • VGH Bayern, 30.04.2009 - 17 P 08.3389

    Bekanntgabe der Namen von Beschäftigten durch den Dienststellenleiter;

  • BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 844/94

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen eine bevorstehende Auslieferung

  • BVerfG, 16.09.1997 - 1 BvR 1784/97

    Werbeverbot für DVU wird nicht durch einstweilige Anordnung aufgehoben

  • BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 1245/90

    Abwägung bei Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen die Auflösung

  • VG Darmstadt, 29.03.2004 - 1 G 643/04

    Meldung eines Beamten an die Personalvermittlungsstelle des Landes

  • VG Darmstadt, 29.03.2004 - 1 G 718/04

    Meldung eines Beamten an die Personalvermittlungsstelle des Landes

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