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   BVerfG, 10.01.1989 - 1 BvL 17/87   

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https://dejure.org/1989,1195
BVerfG, 10.01.1989 - 1 BvL 17/87 (https://dejure.org/1989,1195)
BVerfG, Entscheidung vom 10.01.1989 - 1 BvL 17/87 (https://dejure.org/1989,1195)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Januar 1989 - 1 BvL 17/87 (https://dejure.org/1989,1195)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im konkreten Normenkontrollverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe - Normenkontrolle - Anhörung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 79, 252
  • NJW 1989, 1723
  • NVwZ 1989, 748 (Ls.)
  • Rpfleger 1989, 245
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 16.12.1959 - 1 BvL 17/59

    Keine Prozesskostenhilfe im Verfahren der sogenannten Inzidentnormenkontrolle

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1989 - 1 BvL 17/87
    Dagegen ist die Frage, ob bei der konkreten Normenkontrolle den Beteiligten des Ausgangsverfahrens zumindest für die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung, in der sie sich durch einen bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt oder durch einen Lehrer des Rechts an einer deutschen Hochschule vertreten lassen müssen (§ 22 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG ), Prozeßkostenhilfe gewährt werden kann, noch nicht abschließend geklärt (vgl. BVerfGE 10, 262 ; 11, 330 (336); 25, 295 (296); 31, 212 (218)).

    Fehlt es an derartigen Besonderheiten, setzt die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe im konkreten Normenkontrollverfahren zumindest voraus, daß von der Anhörung der Beteiligten des Ausgangsverfahrens in der mündlichen Verhandlung mit einiger Wahrscheinlichkeit eine Förderung der Sachentscheidung zu erwarten ist (vgl. BVerfGE 10, 262 (263)).

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 23/68

    Anwaltsbeiordnung im konkrenten Normenkontrollverfahren

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1989 - 1 BvL 17/87
    Dagegen ist die Frage, ob bei der konkreten Normenkontrolle den Beteiligten des Ausgangsverfahrens zumindest für die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung, in der sie sich durch einen bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt oder durch einen Lehrer des Rechts an einer deutschen Hochschule vertreten lassen müssen (§ 22 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG ), Prozeßkostenhilfe gewährt werden kann, noch nicht abschließend geklärt (vgl. BVerfGE 10, 262 ; 11, 330 (336); 25, 295 (296); 31, 212 (218)).

    Es müssen aber besondere Gründe vorliegen, die eine solche Vertretung geboten erscheinen lassen (vgl. etwa BVerfGE 25, 295 (296)).

  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1989 - 1 BvL 17/87
    Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde sind die Bestimmungen der Zivilprozeßordnung über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO ) entsprechend anzuwenden (vgl. zum früheren Armenrecht BVerfGE 1, 109 (110 f.)).
  • BVerfG, 25.10.1960 - 1 BvL 8/56

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1989 - 1 BvL 17/87
    Dagegen ist die Frage, ob bei der konkreten Normenkontrolle den Beteiligten des Ausgangsverfahrens zumindest für die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung, in der sie sich durch einen bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt oder durch einen Lehrer des Rechts an einer deutschen Hochschule vertreten lassen müssen (§ 22 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG ), Prozeßkostenhilfe gewährt werden kann, noch nicht abschließend geklärt (vgl. BVerfGE 10, 262 ; 11, 330 (336); 25, 295 (296); 31, 212 (218)).
  • BVerfG, 26.10.1966 - 1 BvL 2/60

    Keine Auslagenerstattung für Äußerungsberechtigte im konkreten

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1989 - 1 BvL 17/87
    Hierdurch werden sie aber nicht zu Verfahrensbeteiligten; ein Beitritt ist für sie im Gesetz nicht vorgesehen (vgl. BVerfGE 20, 350 (351) m.w.N.).
  • BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 10/69

    Verfassungsmäßigkeit der Anspruchsbegrenzung im SVG

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1989 - 1 BvL 17/87
    Dagegen ist die Frage, ob bei der konkreten Normenkontrolle den Beteiligten des Ausgangsverfahrens zumindest für die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung, in der sie sich durch einen bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt oder durch einen Lehrer des Rechts an einer deutschen Hochschule vertreten lassen müssen (§ 22 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG ), Prozeßkostenhilfe gewährt werden kann, noch nicht abschließend geklärt (vgl. BVerfGE 10, 262 ; 11, 330 (336); 25, 295 (296); 31, 212 (218)).
  • BVerfG, 15.04.2020 - 1 BvR 828/20

    Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen Versammlungsverbot

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ).
  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Antragsteller entsprechend §§ 114 ff. ZPO möglich (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 01.07.2002 - 2 BvR 578/02

    Prozesskostenhilfe zur Prüfung der Fortdauer der Strafvollstreckung nach 31

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ), allerdings nur dann, wenn dies als unbedingt erforderlich erscheint (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ).
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