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   BVerfG, 07.03.1989 - 2 BvQ 2/89   

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https://dejure.org/1989,623
BVerfG, 07.03.1989 - 2 BvQ 2/89 (https://dejure.org/1989,623)
BVerfG, Entscheidung vom 07.03.1989 - 2 BvQ 2/89 (https://dejure.org/1989,623)
BVerfG, Entscheidung vom 07. März 1989 - 2 BvQ 2/89 (https://dejure.org/1989,623)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 1
    Anforderungen an die Parteifähigkeit einer politischen Partei im Organstreitverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Organstreitverfahren - Politische Partei - Parteifähigkeit

Papierfundstellen

  • BVerfGE 79, 379
  • NJW 1989, 1475
  • NJW 1989, 1476
  • NVwZ 1989, 646 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 25.11.1986 - 2 BvE 1/84

    Organstreit - Parteifähigkeit - Organstreitverfahren - Vorgeblich politische

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1989 - 2 BvQ 2/89
    Eine ihren Parteistatus berührende personelle Verflechtung mit der verbotenen ANS/NA (vgl. BVerfGE 74, 44 ) bestehe ebensowenig wie der vom Bundesminister des Innern behauptete Mangel an Selbständigkeit gegenüber der FAP.

    Politische Parteien können nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die behauptete Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch ein Verfassungsorgan im Organstreit geltend machen (vgl. BVerfGE 66, 107 >115<; 73, 40 >65<; 74, 44 >48 f.<).

    Diese Definition steht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Einklang (vgl. BVerfGE 3, 383 >403<; 47, 198 >222<; 74, 44 >50<).

    Angesichts der der Nationalen Sammlung erklärtermaßen noch fehlenden Absicht, sich als politische Partei im Sinne des § 2 Abs. 1 PartG zu betätigen, braucht Bedenken gegen ihre politische und organisatorische Selbständigkeit im Verhältnis zur FAP, die eine weitere Voraussetzung der Parteieigenschaft bildet (vgl. BVerfGE 74, 44 >50 f.<), nicht nachgegangen zu werden.

    Die Nationale Sammlung wäre im übrigen als Neben- oder Teilorganisation der FAP, wie von der Antragstellerin hilfsweise geltend gemacht, im Organstreit gleichfalls nicht parteifähig (vgl. BVerfGE 74, 44 >51<).

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 1245/84
    Auszug aus BVerfG, 07.03.1989 - 2 BvQ 2/89
    Eine einstweilige Anordnung darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allerdings dann nicht ergehen, wenn sich das in der Hauptsache verfolgte Begehren von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 7, 367 >371<; 68, 233 >235<; 71, 158 >161<).
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1989 - 2 BvQ 2/89
    Eine einstweilige Anordnung darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allerdings dann nicht ergehen, wenn sich das in der Hauptsache verfolgte Begehren von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 7, 367 >371<; 68, 233 >235<; 71, 158 >161<).
  • BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 4/67

    Politische Partei

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1989 - 2 BvQ 2/89
    Die beabsichtigte Teilnahme an den hessischen Kommunalwahlen allein kann einen solchen Wandel ihres rechtlichen Status ebensowenig belegen wie der schlichte Parteivortrag im anhängigen Verfahren, die Nationale Sammlung strebe auch die Teilnahme an den Wahlen zum Bundestag oder den Landtagen als Partei an (vgl. BVerfGE 24, 260 >266<).
  • BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84

    3. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1989 - 2 BvQ 2/89
    Politische Parteien können nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die behauptete Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch ein Verfassungsorgan im Organstreit geltend machen (vgl. BVerfGE 66, 107 >115<; 73, 40 >65<; 74, 44 >48 f.<).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54

    Klagebefugnis politischer Parteien

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1989 - 2 BvQ 2/89
    Wenn sie um Rechte streiten, die sich aus ihrer besonderen Funktion im Verfassungsleben ergeben, dann muß ihre organschaftliche Qualität auch die Form ihrer Teilnahme am verfassungsgerichtlichen Verfahren bestimmen, d. h. sie sind im Streit um die Verletzung ihrer Statusrechte durch ein anderes Verfassungsorgan auf den Organstreit beschränkt (vgl. BVerfGE 4, 27 ff.).
  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1989 - 2 BvQ 2/89
    Eine einstweilige Anordnung darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allerdings dann nicht ergehen, wenn sich das in der Hauptsache verfolgte Begehren von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 7, 367 >371<; 68, 233 >235<; 71, 158 >161<).
  • BVerfG, 03.06.1954 - 1 BvR 183/54

    Gesamtdeutscher Block

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1989 - 2 BvQ 2/89
    Diese Definition steht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Einklang (vgl. BVerfGE 3, 383 >403<; 47, 198 >222<; 74, 44 >50<).
  • BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86

    Nichtzulassung einer "Partei" zur Bundestagswahl

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1989 - 2 BvQ 2/89
    An der so zum Ausdruck gebrachten Erklärung, jedenfalls zunächst nicht als Partei tätig sein zu wollen, muß sie sich festhalten lassen (vgl. BVerfGE 74, 96 >101<).
  • BVerfG, 24.01.1984 - 2 BvH 3/83

    Organstreitigkeiten in einem Bundesland - Parteienfinanzierung durch Spenden

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1989 - 2 BvQ 2/89
    Politische Parteien können nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die behauptete Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch ein Verfassungsorgan im Organstreit geltend machen (vgl. BVerfGE 66, 107 >115<; 73, 40 >65<; 74, 44 >48 f.<).
  • BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75

    Wahlwerbesendungen

  • BVerfG, 21.12.2015 - 2 BvR 2347/15

    Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Strafbarkeit der

    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 68, 233 ; 71, 158 ; 79, 379 ; 91, 140 ; 103, 41 ; stRspr).
  • OLG Karlsruhe, 17.01.2012 - 12 U 143/11

    Schadenersatz statt Leistung: Anspruch bei Verweigerung der Erfüllung eines

    Der Senat übersieht hierbei nicht, dass § 1004 Abs. 1 BGB einen Zahlungsanspruch vor Beseitigung der Störung hinsichtlich der erforderlichen Kosten nicht gewährt (BGH NJW 1989, 1476).
  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 68, 233 ; 71, 158 ; 79, 379 ; 91, 140 ; 103, 41 , stRspr).
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