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   BVerfG, 11.10.1988 - 2 BvC 5/88   

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https://dejure.org/1988,1633
BVerfG, 11.10.1988 - 2 BvC 5/88 (https://dejure.org/1988,1633)
BVerfG, Entscheidung vom 11.10.1988 - 2 BvC 5/88 (https://dejure.org/1988,1633)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Oktober 1988 - 2 BvC 5/88 (https://dejure.org/1988,1633)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • wahlrecht.de

    Begründung in Wahlprüfungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 48; WahlPrüfG § 2 Abs. 3
    Darlegungsanforderungen im Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 79, 50
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83

    Überprüfung der Bundestagswahl bei möglichem unzulässigen wirtschaftlichen auf

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1988 - 2 BvC 5/88
    Der Beschwerdeführer hat sie nicht in unmißverständlicher und substantiierter Weise zur Begründung seines Wahleinspruchs vorgetragen (§ 2 Abs. 3 WPG, vgl. BVerfGE 59, 119 [124]), sondern sie erstmals in der Wahlprüfungsbeschwerde hinreichend konkret dargelegt (BVerfGE 16, 130 [144]; 66, 369 [380]).
  • BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 3/62

    Wahlkreise

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1988 - 2 BvC 5/88
    Der Beschwerdeführer hat sie nicht in unmißverständlicher und substantiierter Weise zur Begründung seines Wahleinspruchs vorgetragen (§ 2 Abs. 3 WPG, vgl. BVerfGE 59, 119 [124]), sondern sie erstmals in der Wahlprüfungsbeschwerde hinreichend konkret dargelegt (BVerfGE 16, 130 [144]; 66, 369 [380]).
  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvC 1/81

    Briefwahl II

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1988 - 2 BvC 5/88
    Der Beschwerdeführer hat sie nicht in unmißverständlicher und substantiierter Weise zur Begründung seines Wahleinspruchs vorgetragen (§ 2 Abs. 3 WPG, vgl. BVerfGE 59, 119 [124]), sondern sie erstmals in der Wahlprüfungsbeschwerde hinreichend konkret dargelegt (BVerfGE 16, 130 [144]; 66, 369 [380]).
  • BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91

    Kandidatenaufstellung

    Die gegen die Besetzung des Bundeswahlausschusses nur mit Politikern der größeren Parteien erhobene Rüge war nicht Gegenstand des Wahleinspruchs und ist daher unzulässig (vgl. BVerfGE 16, 130 [144]; 66, 369 [380]; 79, 50).
  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

    Insbesondere findet das in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 40, 11 [30 ff.]; 59, 119 [123 f.]; zuletzt BVerfGE 79, 50 [50]) anerkannte Gebot, den Wahleinspruch innerhalb der Einspruchsfrist substantiiert zu begründen, seine prinzipielle Rechtfertigung in dem Interesse an der raschen und verbindlichen Klärung der ordnungsgemäßen Zusammensetzung des Parlaments.
  • BVerfG, 19.09.2023 - 2 BvC 5/23

    Unzulässige Wahlprüfungsbeschwerde der AfD-Bundestagsfraktion gegen die

    Das in ständiger Rechtsprechung anerkannte Gebot, den Wahleinspruch innerhalb der Einspruchsfrist in der dargestellten Weise substantiiert zu begründen (vgl. BVerfGE 40, 11 ; 59, 119 ; 79, 50 ; 85, 148 ), findet seine prinzipielle Rechtfertigung in dem Interesse an der raschen und verbindlichen Klärung der ordnungsgemäßen Zusammensetzung des Parlaments (vgl. BVerfGE 85, 148 ).
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