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   BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82   

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https://dejure.org/1989,217
BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82 (https://dejure.org/1989,217)
BVerfG, Entscheidung vom 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82 (https://dejure.org/1989,217)
BVerfG, Entscheidung vom 14. März 1989 - 1 BvR 1308/82 (https://dejure.org/1989,217)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung medizinischer Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren [Multiple-Choice- Verfahren]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prüfung - Verfassungsbeschwerde - Eilverfahren - Vorläufiger Rechtsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 80, 40
  • NVwZ 1989, 854
  • DVBl 1989, 868
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82
    Das ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn die Verletzung von Grundrechten gerade durch die Eilentscheidung gerügt wird (BVerfGE 59, 63 (84); 65, 227 (233); 77, 381 (401 f.)).

    Das ist regelmäßig anzunehmen, wenn mit der Verfassungsbeschwerde ausschließlich Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen, wenn die tatsächliche und einfachrechtliche Lage durch die Fachgerichte noch nicht ausreichend geklärt ist und dem Beschwerdeführer durch die Verweisung auf den Rechtsweg in der Hauptsache kein schwerer Nachteil entsteht (st. Rspr.; vgl. zuletzt BVerfGE 77, 381 (401 f.); 78, 290 (301 f.); Beschluß vom 1. Februar 1989 - 1 BvR 1290/85 -, Umdruck S. 6 f., m.w.N.).

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82
    Das ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn die Verletzung von Grundrechten gerade durch die Eilentscheidung gerügt wird (BVerfGE 59, 63 (84); 65, 227 (233); 77, 381 (401 f.)).
  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82
    Das ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn die Verletzung von Grundrechten gerade durch die Eilentscheidung gerügt wird (BVerfGE 59, 63 (84); 65, 227 (233); 77, 381 (401 f.)).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 99.82

    Allgemeingültiger Bewertungsgrundsatz - Prüfer - Fehlerhaftigkeit einer

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seiner Stellungnahme nur zum Beurteilungsspielraum geäußert und hierzu auch eine Revisionsentscheidung erlassen (Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 7 C 99.82 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 187).
  • BVerfG, 14.06.1988 - 1 BvR 95/88

    Errichtung atomarer Anlagen - Einstweiliger Rechtsschutz und Subsidiarität der

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82
    Das ist regelmäßig anzunehmen, wenn mit der Verfassungsbeschwerde ausschließlich Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen, wenn die tatsächliche und einfachrechtliche Lage durch die Fachgerichte noch nicht ausreichend geklärt ist und dem Beschwerdeführer durch die Verweisung auf den Rechtsweg in der Hauptsache kein schwerer Nachteil entsteht (st. Rspr.; vgl. zuletzt BVerfGE 77, 381 (401 f.); 78, 290 (301 f.); Beschluß vom 1. Februar 1989 - 1 BvR 1290/85 -, Umdruck S. 6 f., m.w.N.).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82
    Die Einzelheiten des Prüfungsverfahrens, seiner Rechtsgrundlagen und seiner Weiterentwicklung in der Folgezeit sind in dem Beschluß des Senats vom heutigen Tage (1 BvR 1033/82 und 1 BvR 174/84 unter A. I.) näher dargestellt.
  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82
    Das ist regelmäßig anzunehmen, wenn mit der Verfassungsbeschwerde ausschließlich Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen, wenn die tatsächliche und einfachrechtliche Lage durch die Fachgerichte noch nicht ausreichend geklärt ist und dem Beschwerdeführer durch die Verweisung auf den Rechtsweg in der Hauptsache kein schwerer Nachteil entsteht (st. Rspr.; vgl. zuletzt BVerfGE 77, 381 (401 f.); 78, 290 (301 f.); Beschluß vom 1. Februar 1989 - 1 BvR 1290/85 -, Umdruck S. 6 f., m.w.N.).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Allerdings kann der Grundsatz der Subsidiarität in solchen Fällen der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde entgegenstehen, wenn Verfassungsverstöße gerügt werden, die sich nicht speziell auf das Eilverfahren beziehen, sondern Fragen aufwerfen, die sich genau so auch im Hauptsacheverfahren stellen, so daß letzteres geeignet ist, der behaupteten verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 80, 40 ).
  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Die Erschöpfung des Rechtsweges im vorläufigen Rechtsschutzverfahren reicht dann nicht aus, wenn das Hauptsacheverfahren ausreichende Möglichkeiten bietet, der Grundrechtsverletzung abzuhelfen, und dieser Weg dem Beschwerdeführer zumutbar ist (st. Rspr.; vgl. u.a. BVerfGE 77, 381 [401 f.]; 80, 40 [45] m.w.N.).
  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einer Duldung

    Gegen den Bescheid ist eine Klage im fachgerichtlichen Hauptsacheverfahren anhängig, dessen Gegenstand sich nicht mit der Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes durch die Gerichte deckt (vgl. BVerfGE 80, 40 ).
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