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   BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90   

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https://dejure.org/1990,168
BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90 (https://dejure.org/1990,168)
BVerfG, Entscheidung vom 18.09.1990 - 2 BvE 2/90 (https://dejure.org/1990,168)
BVerfG, Entscheidung vom 18. September 1990 - 2 BvE 2/90 (https://dejure.org/1990,168)
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Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen

Art. 79 GG;

Voraussetzungen des § 24 S. 1 BVerfGG

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Wiedervereinigung - Beitrittsbedingte Grundgesetzänderung - Zustimmungsgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtlich unbedenkliches Verfahren zur Einbeziehung "beitrittsbedingter" Grundgesetzänderungen in den Einigungsvertrag und zur Herbeiführung dieser Änderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 82, 316
  • NJ 1990, 504
  • DVBl 1990, 1163
 
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Wird zitiert von ... (178)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

    Auszug aus BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90
    Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden (BVerfGE 36, 1 [17] m.w.N.).

    Ihre Kompetenz folgt vielmehr daraus, daß der Einigungsvertrag die Voraussetzungen des Beitritts nach Art. 23 Satz 2 GG regelt, damit unmittelbar der Herstellung der deutschen Einheit dient und auf diese Weise der verfassungsrechtlichen Verpflichtung entspricht, auf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands hinzuwirken (vgl. BVerfGE 36, 1 [18]; 77, 137 [149]).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90
    Die Beurteilung, ein Antrag sei offensichtlich unbegründet, setzt daher nicht voraus, daß seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein (vgl. BVerfGE 60, 175; 61, 82).
  • BVerfG, 21.10.1987 - 2 BvR 373/83

    Teso

    Auszug aus BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90
    Ihre Kompetenz folgt vielmehr daraus, daß der Einigungsvertrag die Voraussetzungen des Beitritts nach Art. 23 Satz 2 GG regelt, damit unmittelbar der Herstellung der deutschen Einheit dient und auf diese Weise der verfassungsrechtlichen Verpflichtung entspricht, auf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands hinzuwirken (vgl. BVerfGE 36, 1 [18]; 77, 137 [149]).
  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90
    Die Beurteilung, ein Antrag sei offensichtlich unbegründet, setzt daher nicht voraus, daß seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein (vgl. BVerfGE 60, 175; 61, 82).
  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    "Offensichtlich" kann die Kompetenzüberschreitung auch dann sein, wenn ihre Annahme das Ergebnis einer sorgfältigen und detailliert begründeten Auslegung ist (vgl. BVerfGE 82, 316 ; 89, 243 ; 89, 291 ; 95, 1 ; 103, 332 ; 142, 123 ).
  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der

    Insoweit gelten im Rahmen der Ultra-vires-Kontrolle die allgemeinen Grundsätze (siehe etwa zu § 24 Satz 1 BVerfGG BVerfGE 82, 316 ; 89, 243 ; 89, 291 ; 95, 1 ; 103, 332 ).
  • BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07

    Wahlcomputer

    Die Beurteilung setzt nicht voraus, dass die Unbegründetheit des Rechtsbehelfs auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein (vgl. BVerfGE 82, 316 zu der inhaltlich übereinstimmenden Regelung des § 24 BVerfGG).
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