Rechtsprechung
   BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,32
BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85 (https://dejure.org/1990,32)
BVerfG, Entscheidung vom 17.10.1990 - 1 BvR 283/85 (https://dejure.org/1990,32)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Oktober 1990 - 1 BvR 283/85 (https://dejure.org/1990,32)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,32) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sozialgerichtsverfahren - Rahmengebühr - Kostenbegrenzung - Berufsfreiheit - Verhältnismäßigkeit - Gesetzgeberischer zeitlicher Anpassungsspielraum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen Angelegenheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 83, 1
  • NJW 1991, 555
  • AnwBl 1991, 154
  • AnwBl 1991, 40
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (212)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85
    Für Eingriffe in grundrechtlich geschützte Freiheiten ist zu fordern, daß bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt, die Maßnahme also die Betroffenen nicht übermäßig belastet (vgl. BVerfGE 67, 157 (178) [BVerfG 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78]; 68, 193 (219); 77, 84 (111) [BVerfG 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86]; 81, 70 (92)).
  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85
    Für Eingriffe in grundrechtlich geschützte Freiheiten ist zu fordern, daß bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt, die Maßnahme also die Betroffenen nicht übermäßig belastet (vgl. BVerfGE 67, 157 (178) [BVerfG 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78]; 68, 193 (219); 77, 84 (111) [BVerfG 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86]; 81, 70 (92)).
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85
    Während das Bundesverfassungsgericht noch am 22. Januar 1959 (BVerfGE 9, 124 (132 f.) [BVerfG 22.01.1959 - 1 BvR 154/55]) davon ausgehen konnte, daß Anwälte im sozialgerichtlichen Verfahren entbehrlich seien, läßt sich diese Einschätzung nicht mehr für die gesamte Geltungsdauer der angegriffenen Regelung aufrechterhalten.
  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    (a) Die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne verlangt, dass bei der Gesamtabwägung zwischen der Schwere der Belastung, dem Gewicht und der Dringlichkeit der sie rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt wird (stRspr; vgl. nur BVerfGE 51, 193 ; 83, 1 ; 141, 82 ).
  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Allerdings muss er, zumal bei einem weitgehend vorbeugend wirkenden Verbot äußerer religiöser Bekundungen, ein angemessenes Verhältnis zu dem Gewicht und der Bedeutung des Grundrechts des pädagogischen Personals auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit ebenso wahren wie er bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des Eingriffs mit dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit beachten muss (vgl. BVerfGE 83, 1 ; 90, 145 ; 102, 197 ; 104, 337 ).
  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    Mit Blick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird in Deutschland zwischen Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit unterschieden (vgl. BVerfGE 16, 147 ; 16, 194 ; 30, 292 ; 45, 187 ; 63, 88 ; 67, 157 ; 68, 193 ; 81, 156 ; 83, 1 ; 90, 145 ; 91, 207 ; 95, 173 ; 96, 10 ; 101, 331 ; 120, 274 ; 141, 220 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht