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   BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87   

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BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87 (https://dejure.org/1991,13)
BVerfG, Entscheidung vom 09.01.1991 - 1 BvR 207/87 (https://dejure.org/1991,13)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Januar 1991 - 1 BvR 207/87 (https://dejure.org/1991,13)
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Pensionistenprivileg

Art. 19 Abs. 4 GG, § 55c Abs. 1 Satz 2 SVG, Verneinung der Klagebefugnis des Verpflichteten im sozialgerichtlichen Verfahren ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Pensionistenprivileg

  • openjur.de

    Pensionistenprivileg

  • Wolters Kluwer

    Pensionsprivileg - Versorgungsausgleich - Klagebefugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Rechtsschutzgarantie hinsichtlich einer Klagebefugnis gegen einen dem geschiedenen Ehegatten erteilten Rentenbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Auslegung, daß das Pensionistenprivileg beim Versorgungsausgleich keine Klagebefugnis gegen einen dem Ausgleichsberechtigten erteilten Rentenbescheid gibt, mit GG Art 19 Abs 4 vereinbar

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 83, 182
  • NJW 1991, 1878
  • NVwZ 1991, 766 (Ls.)
  • FamRZ 1991, 413
 
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Wird zitiert von ... (173)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87
    Hier bewirke das Pensionistenprivileg, in dem der Beschwerdeführer betroffen werde, eine vorläufige "Stornierung der Auswirkungen des Versorgungsausgleichs" (BVerfGE 53, 257 [302]).

    b) Der Versorgungsanspruch des Berufssoldaeten ist ein vermögenswertes subjektives öffentliches Recht, das nicht durch Art. 33 Abs. 5 GG, sondern durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützt wird (vgl. BVerfGE 16, 94 [110 ff., 116]; 53, 257 [306]).

    Der Versorgungsausgleich zwischen geschiedenen Ehegatten ist als Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG durch Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 2 GG gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 53, 257 [295 ff.]; 80, 297 [310 ff.]).

    Die durch Versorgungsausgleich erworbenen Anwartschaften nehmen folglich ebenso wie andere rentenrechtliche Positionen (vgl. dazu BVerfGE 53, 257 [289 ff., 293]) an dem durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleisteten Schutz teil.

    Dieses Rechtsverhältnis ist -- worauf das Bundessozialgericht hinweist -- durch den insoweit verfassungsrechtlich unbedenklichen Versorgungsausgleich begründet worden, dem der gemeinwohlorientierte Gedanke zugrunde liegt, durch Teilung der Versorgungsanwartschaften spätere Auseinandersetzungen unter den geschiedenen Ehegatten über die wirtschaftlichen Folgen von Ehe und Scheidung zu vermeiden (vgl. BVerfGE 53, 257 [301]).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87
    Dabei gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG nicht selbst den sachlichen Bestand oder den Inhalt einer als verletzt behaupteten Rechtsstellung; diese richtet sich vielmehr nach der Rechtsordnung im übrigen (vgl. BVerfGE 61, 82 [110]).

    bb) Unter dem Gesichtspunkt des effektiven Rechtsschutzes ist es dem Gesetzgeber zwar nicht generell verwehrt, Verwaltungsakten Tatbestandswirkung beizulegen (vgl. BVerfGE 61, 82 [110 f.]).

  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87
    Der Versorgungsausgleich zwischen geschiedenen Ehegatten ist als Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG durch Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 2 GG gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 53, 257 [295 ff.]; 80, 297 [310 ff.]).

    Nach Durchführung des Versorgungsausgleichs bestehen zwei selbständige Vorsorgeverhältnisse, so daß die versorgungs- oder rentenrechtlichen Schicksale der geschiedenen Ehegatten grundsätzlich unabhängig voneinander zu sehen sind (vgl. BVerfGE 80, 297 [312]).

  • BSG, 24.09.1986 - 8 RK 8/85

    Unterlassung gesetzlich vorgesehener Leistungen - Klage eines Versicherten -

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87
    Wie das Bundessozialgericht unter Heranziehung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt entschieden hat (vgl. BSGE 26, 237 [238]; 43, 134 [141]; 60, 248 [249]; BSG, Urteil vom 9. Mai 1990 -- 6 RKa 27/88 -- Abdruck S. 5), sollen durch die Zulässigkeitsvoraussetzung der subjektiven Beschwer Popularklagen und solche Klagen, mit denen der Kläger außerrechtliche Interessen verfolgt, ausgeschlossen werden.

    Die Regelung des § 54 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 SGG ist danach eine einfachrechtliche Konkretisierung der allgemeinen Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BSGE 60, 248 [249]).

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87
    Er darf auf diese Weise den Rechtsschutz jedoch nicht beliebig einschränken (vgl. Papier, in: Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Bd. VI, 1989, § 154 Rdnr. 7; Schenke, in: Kommentar zum Bonner Grundgesetz, Art. 19 Abs. 4 Rdnr. 133; vgl. auch BVerfGE 63, 343 [376]).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt jedoch keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 21, 191 [194]).
  • BSG, 28.04.1967 - 3 RK 26/63

    Klageweise Verpflichtung einer Aufsichtsbehörde eine Aufsichtsanordnung gegenüber

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87
    Wie das Bundessozialgericht unter Heranziehung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt entschieden hat (vgl. BSGE 26, 237 [238]; 43, 134 [141]; 60, 248 [249]; BSG, Urteil vom 9. Mai 1990 -- 6 RKa 27/88 -- Abdruck S. 5), sollen durch die Zulässigkeitsvoraussetzung der subjektiven Beschwer Popularklagen und solche Klagen, mit denen der Kläger außerrechtliche Interessen verfolgt, ausgeschlossen werden.
  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 481/60

    Wehrmachtspensionäre

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87
    b) Der Versorgungsanspruch des Berufssoldaeten ist ein vermögenswertes subjektives öffentliches Recht, das nicht durch Art. 33 Abs. 5 GG, sondern durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützt wird (vgl. BVerfGE 16, 94 [110 ff., 116]; 53, 257 [306]).
  • BSG, 12.10.1972 - 10 RV 486/71

    Tatbestandswirkung für den Ersatzanspruch

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87
    Ein solcher Dritter muß allerdings geltend machen können, durch den Verwaltungsakt in eigenen Rechten verletzt zu sein (vgl. BSGE 34, 289 [291]; 35, 224 [225]).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87
    Von den Fällen der Grundrechte und sonstiger verfassungsmäßiger Rechte abgesehen, bestimmt der Gesetzgeber, unter welchen Voraussetzungen dem Bürger ein Recht zusteht und welchen Inhalt es hat (vgl. BVerfGE 78, 214 [226]).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

  • BSG, 09.05.1990 - 6 RKa 27/88

    Klagebefugnis bei der Sicherung des wirtschaftlichen Einsatzes von Großgeräten

  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 17/76

    Ablehnung der Förderung von Bildungswilligen mit der Begründung des

  • BVerfG, 27.04.1971 - 2 BvR 708/65

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Verletzung von Rechtssätzen mit Reflexwirkung

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BSG, 27.10.1987 - 6 RKa 57/86

    Kassenarzt - Klagebefugnis

  • BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Bekenntnis zur

  • BSG, 23.02.1973 - 3 RK 66/72

    Verwaltungsverfahren - Beteiligter - Betroffener Dritter - Bekanntgabe -

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