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   BVerfG, 03.12.1991 - 1 BvR 1730/91   

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https://dejure.org/1991,1412
BVerfG, 03.12.1991 - 1 BvR 1730/91 (https://dejure.org/1991,1412)
BVerfG, Entscheidung vom 03.12.1991 - 1 BvR 1730/91 (https://dejure.org/1991,1412)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Dezember 1991 - 1 BvR 1730/91 (https://dejure.org/1991,1412)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensfragen - Einstweilige Anordnung - Bescheid - Private Interessen der Käufer - Unsicherheit der Öffentlichkeit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; einstweilige Anordnung; Folgenabwägung; Vollzug eines Restitutionsbescheides; Investitionsvorrang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baustopp für Projekt auf einem aufgrund des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen zu Investitionszwecken erworbenen Grundstück - Erlass einer einstweilige Anordnung abgelehnt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Investition vor Restitution (IBR 1992, 163)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 85, 130
  • ZIP 1992, 64
  • NJ 1992, 82
  • WM 1992, 26
  • DVBl 1992, 279
  • BB 1992, 25
  • DB 1992, 81
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87

    Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1991 - 1 BvR 1730/91
    Eine einstweilige Anordnung kann nicht erlassen werden, wenn die Verfassungsbeschwerde als unzulässig oder als offensichtlich unbegründet erachtet wird oder wenn die Abwägung der Folgen, die im Falle des Erlasses oder Nichterlasses der einstweiligen Anordnung jeweils entstünden, zu Lasten des Beschwerdeführers ausfällt (vgl. BVerfGE 76, 253 (255) [BVerfG 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvR 1474/92

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Versagung

    Die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluß vom 3. Dezember 1991 (BVerfGE 85, 130) gälten auch im vorliegenden Fall.

    Bei offenem Ausgang der Verfassungsbeschwerde muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die im Falle des Erlasses oder Nichterlasses der einstweiligen Anordnung jeweils einträten, gegeneinander abwägen (vgl. BVerfGE 85, 130 m.w.N.; st. Rspr.).

    Es ist schließlich nicht zu erwarten, daß sich der Erlaß der einstweiligen Anordnung auf die Investitionstätigkeit in den neuen Bundesländern insgesamt hemmend auswirkt (vgl. dazu BVerfGE 85, 130 ).

  • BVerfG, 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92

    Ablehnung der Wiederholung einer einstweiligen Anordnung betreffend die Versagung

    Entscheidend fällt ins Gewicht, daß die Annahme, der Erlaß einer einstweiligen Anordnung werde sich nicht auf die Investitionstätigkeit in den neuen Bundesländern insgesamt hemmend auswirken (vgl. hierzu BVerfGE 85, 130 ), angesichts der neuen Prozeßlage nicht mehr berechtigt ist.

    An der Vermeidung einer solchen Lage besteht ein erhebliches öffentliches Interesse (vgl. BVerfGE 85, 130 ), das schwerer wiegt als die Belange der Beschwerdeführerin.

  • BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95

    Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im

    An der Vermeidung eines solchen Zustandes besteht, wie das Bundesverfassungsgericht für vergleichbare Sachlagen bereits entschieden hat (vgl. BVerfGE 85, 130 ; 89, 113 ), ein erhebliches öffentliches Interesse.
  • BVerfG, 11.01.2000 - 1 BvR 1392/99

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung im Verfahren über

    Eine einstweilige Anordnung kann nicht erlassen werden, wenn die Verfassungsbeschwerde als unzulässig oder als offensichtlich unbegründet erachtet wird oder wenn die Abwägung der Folgen, die im Falle des Erlasses oder Nichterlasses der einstweiligen Anordnung jeweils entstünden, zu Lasten des Beschwerdeführers ausfällt (vgl. BVerfGE 85, 130 ; 94, 334 ; stRspr).
  • BVerfG, 21.10.1998 - 1 BvR 179/94

    Geltung des Investitionsvorrangs für vermögensrechtliche Rückgabeansprüche von

    Das ist ein Ziel von erheblichem öffentlichem Interesse (vgl. BVerfGE 85, 130 ; 89, 113 ; 94, 334 ).
  • BVerfG, 22.12.1995 - 1 BvR 176/94

    Keine einstweilige Anordnung gegen einen fachgerichtlich bestätigten

    Das öffentliche Interesse an der Vermeidung einer solchen Lage führt im Rahmen der Folgenabwägung dazu, daß die Belange des Beschwerdeführers zurücktreten müssen (so schon BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. April 1994 - 1 BvR 395/94 - NJ 1994, 460 ; vgl. auch BVerfGE 85, 130, 133).
  • BVerwG, 14.12.1998 - 8 B 125.98

    Rechtswegbeschwerde in vermögensrechtlichen Streitigkeiten; Zulassung durch das

    Die Schaffung einer zusätzlichen Instanz bei dem Zwischenstreit über die Zulässigkeit des Rechtswegs entspäche auch nicht dem Sinn und Zweck der Rechtsmittelbeschränkung in vermögensrechtlichen Streitigkeiten, die durch Verfahrenskonzentration die Abwicklung der Verfahren beschleunigen und damit im Interesse des wirtschaftlichen Aufschwungs in den neuen Ländern möglichst schnell zu Rechtssicherheit führen soll (vgl. Urteil vom 12. November 1993 BVerwG 7 C 7.93 Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 4 S. 5 ; vgl. zur entsprechenden Vorschrift des § 12 Abs. 2 InVorG auch BVerfG, Beschluß vom 9. Juli 1993 1 BvR 938/93 RGV I 123 S. 176 sowie allgemein zum öffentlichen Interesse an beschleunigter Rechtssicherheit im Zusammenhang mit Investitionsvorhaben in den neuen Ländern BVerfGE 85, 130 ).
  • BVerwG, 24.11.2004 - 8 C 21.03

    Investive Inanspruchnahme vor Erlass des Investitionsvorrangbescheides;

    Das Anliegen des Gesetzgebers besteht darin, im Interesse des wirtschaftlichen Aufschwungs und der dafür dringend erforderlichen Förderung von Investitionen im Beitrittsgebiet alle Maßnahmen zu begünstigen, welche die gesetzlichen Anforderungen an investive Zwecke (§ 3 InVorG) erfüllen (Urteil vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 39.92 - BVerwGE 94, 195 = Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 3 sowie BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1991 - 1 BvR 1730/91 - BVerfGE 85, 130 ).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 1422/92

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung von

    An der Vermeidung einer solchen Lage besteht ein erhebliches öffentliches Interesse (vgl. BVerfGE 85, 130 >133<), das allein schon schwerer als die Belange der Beschwerdeführer wiegt.
  • BVerfG, 28.07.1998 - 1 BvR 781/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Rechtsbehelfsbelehrung im

    Unter dem Aspekt des allgemeinen Gleichheitssatzes ließe sich das im übrigen hinreichend durch das erhebliche öffentliche Interesse rechtfertigen, alles zu vermeiden, was die Investitionstätigkeit und mit ihr den wirtschaftlichen Aufschwung in den neuen Bundesländern beeinträchtigen könnte (vgl. dazu BVerfGE 85, 130 [133]).
  • BVerfG, 03.03.1993 - 1 BvQ 3/93

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des

  • BVerfG, 23.04.1997 - 1 BvR 1080/93

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen einen Investitionsvorrangbescheid

  • BVerfG, 13.01.1994 - 1 BvR 2078/93

    Inkrafttreten der Vorschriften des SGB V über die Zulassung von Ärzten

  • BVerfG, 09.06.1993 - 1 BvR 938/93

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des § 23 Abs. 2 Satz 1 InVorG

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