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BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvQ 16/92, 2 BvQ 17/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einstweilige Anordnung - Schwangeren- und Familienhilfegesetz - Abtreibung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einstweilige Anordnung - Schwangeren- und Familienhilfegesetz - Abtreibung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einstweilige Anordnung; Schwangeren- und Familienhilfegesetz; Abtreibung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einstweilige Anordnung; Schwangeren- und Familienhilfegesetz; Abtreibung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvQ 16/92, 2 BvQ 17/92
- BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90
- BVerfG, 25.01.1993 - 2 BvQ 16/92
- BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90
Papierfundstellen
- BVerfGE 86, 390
- NJW 1992, 2343
- NJ 1992, 405
- FamRZ 1992, 1035
Wird zitiert von ... (30) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90
Aschendorf
Auszug aus BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvQ 16/92
An einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung ist ein strenger Maßstab anzulegen, insbesondere wenn die Anordnung die Wirksamkeit eines Gesetzes betrifft (vgl. zuletzt BVerfGE 82, 310 [312 f.]).
- BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90
Schwangerschaftsabbruch II
Mit Urteil vom 4. August 1992 ordnete das Bundesverfassungsgericht aufgrund von Anträgen der Bayerischen Staatsregierung sowie von 248 Abgeordneten des Deutschen Bundestages gemäß § 32 BVerfGG u.a. an, daß Art. 13 Nr. 1 und Art. 16 des Schwangerenund Familienhilfegesetzes vom 27. Juli 1992 (BGBl. I S. 1398) einstweilen nicht in Kraft treten und die in Art. 4 (Bundesstatistik) des Fünften Strafrechtsreformgesetzes vom 18. Juni 1974 (BGBl. I S. 1297), geändert durch Art. 3 und Art. 4 des Gesetzes vom 18. Mai 1976 (BGBl. I S. 1213) getroffenen Regelungen einstweilen in Kraft bleiben und auch in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet anzuwenden sind (vgl. BVerfGE 86, 390 ff.; BGBl. 1992 I S. 1585).Eine Neuregelung ist zur Erfüllung der Schutzpflicht schon deshalb erforderlich, weil sich der Geltungsbereich der Vorschrift nicht auf die neuen Bundesländer erstreckt, in denen sie bisher nur aufgrund der einstweiligen Anordnung des Senats (BVerfGE 86, 390 ff.) entsprechend gilt.
- BVerfG, 26.08.2015 - 2 BvF 1/15
Einstweilige Anordnung gegen die Löschung von Daten aus dem Zensus 2011
Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 81, 53 ; 86, 390 ; 91, 320 ; 104, 51 ; 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 131, 47 ; 132, 195 ; stRspr). - BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
Napster
Ist der Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet, so wägt das Bundesverfassungsgericht die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen Nachteile ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 99, 57 ; 104, 23 ; stRspr).
- BVerfG, 22.11.2022 - 2 BvF 1/22
Eilantrag gegen die Übertragung einer Kreditermächtigung in Höhe von 60 …
Der Möglichkeit der Verletzung grundlegender Verfassungsprinzipien kommt vielmehr im Rahmen der Folgenabwägung besonderes Gewicht zu (vgl. BVerfGE 81, 53 ; vgl. ferner BVerfGE 7, 367 ; 86, 390 ; 99, 57 ;… vgl. Graßhof, in: Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 32 Rn. 121 ;… Schneider, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2. Aufl. 2022, § 32 Rn. 211). - BVerfG, 15.10.2008 - 2 BvR 236/08
(Erfolgloser) Antrag auf Einstweilige Anordnung gegen Art. 1 des Gesetzes zur …
Ist das Begehren in der Hauptsache weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet, wägt das Bundesverfassungsgericht die Nachteile, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde im Hauptsacheverfahren aber Erfolg hätte, gegen diejenigen Nachteile ab, die entstünden, wenn die angegriffene Norm nicht in Kraft träte oder außer Vollzug gesetzt würde, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erweisen würde (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 89, 38 ; 104, 51 ; 112, 284 ; stRspr). - BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05
Visa-Untersuchungsausschuss
Ist der Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet, so wägt das Bundesverfassungsgericht die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen Nachteile ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 99, 57 ; 104, 23 ; stRspr). - BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 2185/04
Einstweilige Anordnung gegen Verpflichtung zur Erhebung von Gewerbesteuer …
Ist das Begehren zur Hauptsache weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet, wägt das Bundesverfassungsgericht die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen Nachteile ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 104, 23 ).Von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, darf das Bundesverfassungsgericht nur mit noch größerer Zurückhaltung Gebrauch machen (vgl. BVerfGE 64, 67 ; 71, 350 ; 81, 53 ; 82, 310 ; 85, 167 ; 86, 390 ; 93, 181 ; 94, 334 ; 96, 120 ; 104, 23 ; 104, 51 ).
- BVerfG, 13.02.2003 - 2 BvQ 3/03
Antrag der Republik Argentinien auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen …
Kann Letzteres nicht festgestellt werden, muss demnach der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag in der Hauptsache aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Antrag in der Hauptsache aber erfolglos bliebe (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; 94, 334 ; 99, 57 ; 104, 23 ; stRspr). - BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93
Somalia
Das Bundesverfassungsgericht wägt die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 [395]; st. Rspr.). - BVerfG, 25.03.2003 - 2 BvQ 18/03
AWACS
Ist der Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet, so wägt das Bundesverfassungsgericht die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen Nachteile ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 99, 57 ; 104, 23 ; stRspr). - BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02
Zählverfahren
- BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93
Isserstedt
- BVerfG, 07.04.2003 - 2 BvQ 14/03
Kein Erlass einer eA in Auslieferungssache wegen Unzulässigkeit der …
- BVerfG, 08.03.2022 - 2 BvE 1/22
Eilantrag gegen die Einführung einer 2G+-Regel für Abgeordnete im Deutschen …
- BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvE 2/98
Gysi II
- BVerfG, 08.04.1993 - 2 BvE 5/93
Erfolglose Verfahren betreffen den Beschluss der Bundesregierung über die …
- BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 1133/04
Zurückweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
- BVerfG, 25.01.1993 - 2 BvQ 16/92
Schwangeren- und Familienhilfegesetz II
- BVerfG, 11.09.1996 - 1 BvR 630/93
Ablehnung des Erlasses einer eA zur vorläufigen Aussetzung der gesetzlichen …
- BVerfG, 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95
Keine einstweilige Anordnung gegen das bayerische Kommunalwahlrecht
- BVerfG, 10.05.1994 - 1 BvR 1534/92
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die …
- VerfGH Sachsen, 21.07.1994 - 30-VIII-94
- LG Augsburg, 12.01.1994 - 8 KLs 200 Js 6776/92
Memminger Prozess
- VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 6/00
Einstweilige Anordnung; Parlamentsausschuß; Geschäftsordnung; Antragsgegner; …
- BVerfG, 29.04.1994 - 2 BvQ 15/94
Keine einstweilige Anordnung gegen Kommunalwahlen in Sachsen und Thüringen
- BVerfG, 11.05.1994 - 2 BvR 2883/93
Keine einstweilige Anordnung gegen Vorschriften des Landesbeamtenrechts im …
- VerfGH Berlin, 29.07.1993 - VerfGH 65 A/93
Vorläufige Außerkraftsetzung der sofortigen Schließung und Abwicklung der …
- VerfGH Sachsen, 10.05.1996 - 11-IV-96
- VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 18-IV-04
- SG Berlin, 19.12.1996 - S 73 KR E 376/96