Rechtsprechung
   BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvH 1/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3592
BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvH 1/92 (https://dejure.org/1992,3592)
BVerfG, Entscheidung vom 05.05.1992 - 2 BvH 1/92 (https://dejure.org/1992,3592)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Mai 1992 - 2 BvH 1/92 (https://dejure.org/1992,3592)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,3592) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte von Abgeordneten auf freie Entscheidung über die Beschäftigung von Mitarbeitern - Pflicht zur Abgabe persönlicher Erklärung über die fürhere Tätigkeit in der vormaligen DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 86, 65
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 209/83

    Einstweilige Aussetzung des Vollzugs des Volkszählungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvH 1/92
    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn mit der einstweiligen Anordnung ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (BVerfGE 3, 41 [44]; 46, 337 [340] m.w.N.; 64, 67 [69]; 71, 350 [351]).
  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvH 1/92
    Insoweit ist der Organstreit unzulässig, weil die gerügte Maßnahme, die Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vom 19. Dezember 1991, nur vom Sächsischen Landtag ausgegangen ist (vgl. BVerfGE 80, 188 [209]; 84, 304 [320 f.]).
  • BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85

    Einstweilige Anordnung gegen das gesetzliche Verbot eine Rundfunksendung

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvH 1/92
    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn mit der einstweiligen Anordnung ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (BVerfGE 3, 41 [44]; 46, 337 [340] m.w.N.; 64, 67 [69]; 71, 350 [351]).
  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvH 1/92
    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn mit der einstweiligen Anordnung ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (BVerfGE 3, 41 [44]; 46, 337 [340] m.w.N.; 64, 67 [69]; 71, 350 [351]).
  • BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91

    PDS/Linke Liste

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvH 1/92
    Insoweit ist der Organstreit unzulässig, weil die gerügte Maßnahme, die Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vom 19. Dezember 1991, nur vom Sächsischen Landtag ausgegangen ist (vgl. BVerfGE 80, 188 [209]; 84, 304 [320 f.]).
  • BVerfG, 07.12.1977 - 2 BvF 1/77

    Einstweilige Anordnung gegen das Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvH 1/92
    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn mit der einstweiligen Anordnung ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (BVerfGE 3, 41 [44]; 46, 337 [340] m.w.N.; 64, 67 [69]; 71, 350 [351]).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Die beanstandeten Maßnahmen - die Beschlüsse des Deutschen Bundestages über die Annahme des Zustimmungsgesetzes und der Begleitgesetzgebung - können nur dem Deutschen Bundestag, nicht aber der Bundesregierung zugerechnet werden (vgl. BVerfGE 84, 304 ; 86, 65 ; 99, 332 ).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren (vgl. dazu BVerfGE 67, 43 ) ist das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen Schutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen der sofortigen Vollziehung hoheitlicher Maßnahmen zu bieten, weshalb das Instrument der verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung - nicht nur bei der Entscheidung über die vorläufige Aussetzung der Geltung eines Gesetzes - äußerst zurückhaltend und unter Anlegung eines strengen Maßstabs anzuwenden ist (vgl. BVerfGE 16, 220 ; 56, 396 ; 76, 253 ; 77, 121 ; 86, 65 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen die Nichtgestattung des Tragens

    Das Instrument der verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung ist dabei - nicht nur bei der Entscheidung über die vorläufige Aussetzung der Geltung eines Gesetzes - äußerst zurückhaltend und unter Anlegung eines strengen Maßstabs anzuwenden (vgl. BVerfGE 16, 220 ; 56, 396 ; 76, 253 ; 77, 121 ; 86, 65 ; 94, 166 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.11.1998 - 2 BvH 1/92

    MfS/AfNS-Verzögerungsschaden

    Im Verfahren gegen den Antragsgegner zu 2. ist der Organstreit unzulässig, weil die gerügte Maßnahme, die Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, nur vom Antragsgegner zu 1. ausgegangen ist (vgl. BVerfGE 84, 304 [320 f.]; 86, 65 [70]).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2006 - LVerfG 19/06

    Antrag auf Untersagung der Zweiten Lesung zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

    Dieser Maßstab gilt besonders, wenn mit der einstweiligen Anordnung ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 86, 65, 70) oder gar ein Gesetzesbeschluss verhindert werden soll (vgl. BVerfGE 66, 26, 37).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 2162/93

    Folgeabwägungen bei der Frage nach dem Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Daher muß bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG vorliegen, ein strenger Maßstab angelegt werden (BVerfGE 16, 220 >226 f.<; 56, 396 >401 f.<; 77, 121 >124<; 86, 65 >70<; st. Rspr.).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 422/94

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung

    Daher muß bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG vorliegen, ein strenger Maßstab angelegt werden (BVerfGE 16, 220 [226 f.]; 56, 396 [401 f.]; 77, 121 [124]; 86, 65 [70]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 07.05.1996 - 1 BvQ 4/96

    Folgenabwägung bei Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung unter

    c) Beurteilt man die Folgen, ist bereits zweifelhaft, ob der Antragstellerin "schwere Nachteile" im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG entstehen, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergeht (zum insoweit geltenden strengen Prüfungsmaßstab BVerfGE 77, 121 [124]; - 86, 65 [70]).
  • BVerfG, 11.05.1994 - 2 BvR 2883/93

    Keine einstweilige Anordnung gegen Vorschriften des Landesbeamtenrechts im

    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsrechtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn mit der einstweiligen Anordnung ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 3, 41 [44]; 82, 353 [363]; 86, 65 [70]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht