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   BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92   

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https://dejure.org/1992,205
BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92 (https://dejure.org/1992,205)
BVerfG, Entscheidung vom 02.12.1992 - 2 BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92 (https://dejure.org/1992,205)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Dezember 1992 - 2 BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92 (https://dejure.org/1992,205)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren Mitgliedschaft in einem Verein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 88, 17
  • NJW 1993, 2230
  • NVwZ 1993, 1181 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (135)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90
    Es muß etwas Zusätzliches gegeben sein, das über die in § 18 Abs. 2 und 3 BVerfGG genannten Ausschließungsgründe hinausgeht, damit eine Besorgnis der Befangenheit als begründet erscheinen kann (vgl. BVerfGE 82, 30 [37 f.]).
  • BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 344/51

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90
    Allerdings kann eine Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG nicht aus den allgemeinen Gründen hergeleitet werden, die nach der ausdrücklichen Regelung des § 18 Abs. 2 und 3 BVerfGG einen Ausschluß von der Ausübung des Richteramts nicht rechtfertigen (vgl. BVerfGE 2, 295 [297]); es wäre ein Wertungswiderspruch, könnte gerade wegen dieser Gründe dennoch über eine Befangenheitsablehnung ein Richter von der Mitwirkung ausgeschlossen werden.
  • BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Befangenheit

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90
    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 73, 330 [335]).
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