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   BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92   

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https://dejure.org/1992,279
BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92 (https://dejure.org/1992,279)
BVerfG, Entscheidung vom 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92 (https://dejure.org/1992,279)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Dezember 1992 - 1 BvR 1534/92 (https://dejure.org/1992,279)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die gesetzliche Zuteilung terrestrischer Frequenzen an einen privaten Rundfunkveranstalter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine einstweilige Anordnung gegen Zuteilung von zwei terrestrischen Frequenzen des WDR an den privaten Rundfunkanbieter VOX

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstweiliger Rechtsschutz - Verfassungsstreit - WDR - Rundfunk-Frequenzen

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 88, 25
  • NVwZ 1993, 1182 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1993, 549
  • ZUM 1993, 133
  • afp 1993, 472
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85

    6. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92
    Diese Regelung wurde vom Bundesverfassungsgericht für unvereinbar mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG und nichtig erklärt (BVerfGE 83, 238).

    Namentlich stellt sich die Frage, ob das 5. Rundfunkänderungsgesetz dem aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG folgenden Gebot der Staatsferne des Rundfunks genügt, wie es vom Bundesverfassungsgericht im sechsten Rundfunkurteil hinsichtlich der Zuordnung von Übertragungskapazitäten näher konkretisiert worden ist (vgl. BVerfGE 83, 238 ).

  • BVerfG, 06.10.1992 - 1 BvR 1586/89

    7. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92
    Insoweit gilt dasselbe wie im Verfahren des Hessischen Rundfunks über das Werbeverbot im Dritten Fernsehprogramm (Beschluß vom 6. Oktober 1992 - 1 BvR 1586/89 und 487/92 - S. 20 des Umdrucks).
  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03

    Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen

    Es geht nicht um eine vollständige Freiheit des Rundfunks von jeglicher staatlicher Berührung; vielmehr ist eine weit gehende Staatsferne zur Verwirklichung der freien Meinungsbildung anzustreben (vgl. auch BVerfGE 73, 118 ; 88, 25 ).
  • BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06

    Hufbeschlaggesetz

    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).

    Die Folgen, welche eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, überwiegen gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).

  • BVerfG, 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09

    Eilantrag gegen Abschiebung im Dublin II Verfahren erfolgreich

    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ; stRspr).
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