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   BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91, 2 BvC 8/91, 2 BvC 9/91, 2 BvC 10/91, 2 BvC 11/91, 2 BvC 12/91   

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BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91, 2 BvC 8/91, 2 BvC 9/91, 2 BvC 10/91, 2 BvC 11/91, 2 BvC 12/91 (https://dejure.org/1993,959)
BVerfG, Entscheidung vom 21.10.1993 - 2 BvC 7/91, 2 BvC 8/91, 2 BvC 9/91, 2 BvC 10/91, 2 BvC 11/91, 2 BvC 12/91 (https://dejure.org/1993,959)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Oktober 1993 - 2 BvC 7/91, 2 BvC 8/91, 2 BvC 9/91, 2 BvC 10/91, 2 BvC 11/91, 2 BvC 12/91 (https://dejure.org/1993,959)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Unabhängige Arbeiterpartei

  • Wolters Kluwer

    Maßstab der Entscheidung des Bundeswahlausschusses über die Parteieigenschaft des Trägers von Kreiswahlvorschlägen; Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 12. Deutschen Bundestag; Einreichung eines Parteiwahlvorschlags durch eine parlamentarisch nicht vertretene ...

  • wahlrecht.de

    Parteieigenschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Parteieigenschaft von Wahlbewerbern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 89, 266
  • NVwZ 1994, 157
  • DVBl 1994, 46
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91
    Die Beschwerde nach § 48 BVerfGG kann daher nur auf solche Wahlfehler gestützt werden, die auf die Sitzverteilung von Einfluß sind oder sein können (vgl. BVerfGE 4, 370 [BVerfG 21.12.1955 - 1 BvC 2/54] ; 85, 148 ).

    Die Möglichkeit, daß eine erwiesene Unregelmäßigkeit im Rahmen der Wahlvorbereitung oder -durchführung auf das Wahlergebnis von Einfluß sein kann, darf keine theoretische, sondern muß eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende sein (vgl. BVerfGE 29, 154 [BVerfG 06.10.1970 - 2 BvR 225/70] ; 40, 11 ; 48, 271 ; 85, 148 ).

  • BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 4/67

    Politische Partei

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91
    Im Rahmen dieses - für alle Wahlorgane verbindlichen (§ 18 Abs. 4, 1. Halbsatz BWahlG) Feststellungsverfahrens ist die Legaldefinition des § 2 PartG maßgeblich, durch die der Gesetzgeber den Parteienbegriff des Art. 21 Abs. 1 GG in verfassungsmäßiger Weise konkretisiert hat (vgl. I BVerfGE 24, 260 [BVerfG 17.10.1968 - 2 BvE 4/67] ; 79, 379 ).

    Der Gesetzgeber hat hiermit die Zeitspanne konkretisiert, während derer eine Partei sich einer Wahlteilnahme enthalten kann, ohne allein dadurch Rechtsnachteile zu erleiden (vgl. BVerfGE 24, 260 [BVerfG 17.10.1968 - 2 BvE 4/67] ); dies ist auch für die Anwendung und Auslegung des § 18 Abs. 4 BWahlG maßgeblich.

  • BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 281/53

    Unterschriftenquorum

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91
    Sie soll gewährleisten, daß sich nur ernsthafte politische Vereinigungen und keine Zufallsbildungen von kurzer Lebensdauer um Wähler bewerben (vgl. auch BVerfGE 3, 19 [BVerfG 01.08.1953 - 1 BvR 281/53] ; 12, 10 ).

    Die Entscheidung über den Wert des Programms einer politischen Partei und über ihre Möglichkeit, an der Bildung des Staatswillens mitzuwirken, ist den Wählern vorbehalten (vgl. BVerfGE 3, 19 [BVerfG 01.08.1953 - 1 BvR 281/53] ; 14, 121 ).

  • BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62

    FDP-Sendezeit

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91
    Die Entscheidung über den Wert des Programms einer politischen Partei und über ihre Möglichkeit, an der Bildung des Staatswillens mitzuwirken, ist den Wählern vorbehalten (vgl. BVerfGE 3, 19 [BVerfG 01.08.1953 - 1 BvR 281/53] ; 14, 121 ).
  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvC 2/77

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91
    Die Möglichkeit, daß eine erwiesene Unregelmäßigkeit im Rahmen der Wahlvorbereitung oder -durchführung auf das Wahlergebnis von Einfluß sein kann, darf keine theoretische, sondern muß eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende sein (vgl. BVerfGE 29, 154 [BVerfG 06.10.1970 - 2 BvR 225/70] ; 40, 11 ; 48, 271 ; 85, 148 ).
  • BVerfG, 07.03.1989 - 2 BvQ 2/89

    Anforderungen an die Parteifähigkeit einer politischen Partei im

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91
    Im Rahmen dieses - für alle Wahlorgane verbindlichen (§ 18 Abs. 4, 1. Halbsatz BWahlG) Feststellungsverfahrens ist die Legaldefinition des § 2 PartG maßgeblich, durch die der Gesetzgeber den Parteienbegriff des Art. 21 Abs. 1 GG in verfassungsmäßiger Weise konkretisiert hat (vgl. I BVerfGE 24, 260 [BVerfG 17.10.1968 - 2 BvE 4/67] ; 79, 379 ).
  • BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvR 225/70

    Umfang des kommunalen Wahlprüfungsverfahrens)Der Zweck des kommunalen

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91
    Die Möglichkeit, daß eine erwiesene Unregelmäßigkeit im Rahmen der Wahlvorbereitung oder -durchführung auf das Wahlergebnis von Einfluß sein kann, darf keine theoretische, sondern muß eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende sein (vgl. BVerfGE 29, 154 [BVerfG 06.10.1970 - 2 BvR 225/70] ; 40, 11 ; 48, 271 ; 85, 148 ).
  • BVerfG, 21.12.1955 - 1 BvC 2/54

    Mandatsrelevanz

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91
    Die Beschwerde nach § 48 BVerfGG kann daher nur auf solche Wahlfehler gestützt werden, die auf die Sitzverteilung von Einfluß sind oder sein können (vgl. BVerfGE 4, 370 [BVerfG 21.12.1955 - 1 BvC 2/54] ; 85, 148 ).
  • BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gleichheit der Wahl bei Kommunalwahlen

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91
    Sie soll gewährleisten, daß sich nur ernsthafte politische Vereinigungen und keine Zufallsbildungen von kurzer Lebensdauer um Wähler bewerben (vgl. auch BVerfGE 3, 19 [BVerfG 01.08.1953 - 1 BvR 281/53] ; 12, 10 ).
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvC 1/74

    Wahlprüfung

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91
    Die Möglichkeit, daß eine erwiesene Unregelmäßigkeit im Rahmen der Wahlvorbereitung oder -durchführung auf das Wahlergebnis von Einfluß sein kann, darf keine theoretische, sondern muß eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende sein (vgl. BVerfGE 29, 154 [BVerfG 06.10.1970 - 2 BvR 225/70] ; 40, 11 ; 48, 271 ; 85, 148 ).
  • Drs-Bund, 30.07.1991 - BT-Drs 12/1002
  • BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90

    Gesamtdeutsche Wahl

  • VerfGH Berlin, 16.11.2022 - VerfGH 154/21

    Ungültigerklärung der Wahlen zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den

    Unter Verweis auf eine lebensnahe Betrachtungsweise bzw. eine in höchstem Maße unwahrscheinliche Annahme wies das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit Wahlprüfungsbeschwerden von Parteien zurück, die eine Mandatsrelevanz von Wahlfehlern geltend machten (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. Mai 1978 - 2 BvC 2/77 -, juris Rn. 30, vom 21. Oktober 1993 - 2 BvC 7/91 -, juris Rn. 30 und vom 23. März 2022 - 2 BvC 22/19 -, juris Rn. 33 ff.).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Sie muß vielmehr nach allgemeiner Lebenserfahrung konkret und nicht ganz fernliegend sein (vgl. BVerfGE 89, 243 ; 89, 266 m.w.N.; 89, 291 ).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95

    Überhangmandate II

    (vgl. BVerfGE 1, 208 [248 f.], dort ist der Begriff des "zwingenden Grundes" aus der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 18. März 1952, BayVGHE n.F. Bd. 5 Teil II, S. 66 [75] übernommen worden; vgl. weiter BVerfGE 14, 121 [133]; 24, 300 [341]; 28, 220 [225]; 34, 160 [163]; 36, 139 [141]; 41, 1 [12]; 44, 125 [146]; 71, 81 [95, 96]; 78, 350 [358]; 82, 322 [338]; 82, 353 [364]; 89, 266 [270]; 93, 373 [377]).
  • BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvC 4/23

    Die Bundestagswahl muss in 455 von 2.256 Wahlbezirken des Landes Berlin

    Demgemäß muss es sich bei der Auswirkung des Wahlfehlers auf die Sitzverteilung um eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende Möglichkeit handeln (vgl. BVerfGE 89, 243 ; 89, 266 ; 89, 291 ; 121, 266 ; 146, 327 ; 161, 136 ).

    Die nur theoretische Möglichkeit eines Kausalzusammenhangs zwischen der geltend gemachten Rechtsverletzung und dem Ergebnis der angefochtenen Wahl genügt nicht (vgl. BVerfGE 89, 266 ; 121, 266 ; 146, 327 ; 161, 136 ).

    In dem Senatsbeschluss vom 21. Oktober 1993 (BVerfGE 89, 266) stützte sich der Zweite Senat zur Begründung der fehlenden Mandatsrelevanz auf die Ergebnisse bei vergangenen (Landtags- und Bundestags-)Wahlen (vgl. BVerfGE 89, 266 ).

  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    c) Gleichwohl hat das Bundesverfassungsgericht auch weiterhin die Wahlrechtsgrundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit als Erscheinungsform des allgemeinen Gleichheitssatzes bewertet (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 24, 300 ; 28, 220 ; 34, 81 ; 34, 160 ; 36, 139 ; 41, 399 ; 42, 312 ; 44, 125 ; 47, 198 ; 51, 222 ; 57, 43 ; 69, 92 ; 71, 81 ; 78, 350 ; 82, 322 ; 82, 353 ; 89, 266 ; 95, 408 ) und hieraus als selbstverständlich die Folgerung gezogen, daß Verletzungen dieser Wahlrechtsgrundsätze bei politischen Wahlen in den Ländern über Art. 3 Abs. 1 GG mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden können (vgl. etwa BVerfGE 1, 208 ; 58, 177 ).
  • BVerfG, 17.11.1994 - 2 BvB 1/93

    Parteienbegriff I

    Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß der Gesetzgeber den Parteienbegriff des Art. 21 Abs. 1 GG durch diese Legaldefinition in verfassungsmäßiger Weise konkretisiert hat (vgl. BVerfGE 89, 266 m.N.).

    § 2 PartG muß allerdings im Lichte des Art. 21 Abs. 1 GG ausgelegt und angewendet werden (vgl. BVerfGE 89, 266 ).

    Im Blick auf die bei der Zulassung zur Wahl zu stellenden Anforderungen hat der Senat festgestellt, sie sollten gewährleisten, daß sich nur ernsthafte politische Vereinigungen und keine Zufallsbildungen von kurzer Lebensdauer um Wähler bewerben (vgl. BVerfGE 89, 266 ).

    Die in § 2 Abs. 1 Satz 1 PartG angesprochenen, nicht trennscharf voneinander abzugrenzenden objektiven Merkmale - deren Aufzählung nicht erschöpfend ist (vgl. BVerfGE 89, 266 ), denen regelmäßig aber ein großes Gewicht zukommt (vgl. BVerfGE 89, 291 ) - sind Indizien für die Ernsthaftigkeit der politischen Zielsetzung.

    Auch eine lückenhafte Teilnahme an Wahlen, bei der die Unterbrechung der Wahlteilnahme weniger als sechs Jahre beträgt, kann durchaus im Zusammenhang mit anderen Momenten die Ernsthaftigkeit der Zielsetzung als Partei in Frage stellen, etwa mit einer dauerhaft schwachen Organisation, mit deren Zerfall, der Unfähigkeit zur Verbreiterung der auf niedrigem Niveau verharrenden Mitgliederbasis, existenzgefährdendem Mitgliederschwund oder auch einem beständigen Fehlen finanzieller Mittel, das wirksames politisches Handeln ausschließt (vgl. BVerfGE 89, 266 ).

  • BVerfG, 17.11.1994 - 2 BvB 2/93

    Parteienbegriff II

    Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß der Gesetzgeber den Parteienbegriff des Art. 21 Abs. 1 GG durch diese Legaldefinition in verfassungsmäßiger Weise konkretisiert hat (vgl. BVerfGE 89, 266 m.N.).

    § 2 PartG muß allerdings im Lichte des Art. 21 Abs. 1 GG ausgelegt und angewendet werden (vgl. BVerfGE 89, 266 ).

    Im Blick auf die bei der Zulassung zur Wahl zu stellenden Anforderungen hat der Senat festgestellt, sie sollten gewährleisten, daß sich nur ernsthafte politische Vereinigungen und keine Zufallsbildungen von kurzer Lebensdauer um Wähler bewerben (vgl. BVerfGE 89, 266 ).

    Die in § 2 Abs. 1 Satz 1 PartG angesprochenen, nicht trennscharf voneinander abzugrenzenden objektiven Merkmale - deren Aufzählung nicht erschöpfend ist (vgl. BVerfGE 89, 266 ), denen regelmäßig aber ein großes Gewicht zukommt (vgl. BVerfGE 89, 291 ) - sind Indizien für die Ernsthaftigkeit der politischen Zielsetzung.

    Auch eine lückenhafte Teilnahme an Wahlen, bei der die Unterbrechung der Wahlteilnahme weniger als sechs Jahre beträgt, kann durchaus im Zusammenhang mit anderen Momenten die Ernsthaftigkeit der Zielsetzung als Partei in Frage stellen, etwa mit einer dauerhaft schwachen Organisation, mit deren Zerfall, der Unfähigkeit zur Verbreiterung der auf niedrigem Niveau verharrenden Mitgliederbasis, existenzgefährdendem Mitgliederschwund oder auch einem beständigen Fehlen finanzieller Mittel, das wirksames politisches Handeln ausschließt (vgl. BVerfGE 89, 266 ).

  • BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 8/21

    Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die

    Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der Gesetzgeber den Parteienbegriff des Art. 21 Abs. 1 GG durch diese Legaldefinition in verfassungsmäßiger Weise konkretisiert hat (vgl. BVerfGE 89, 266 m.w.N.).

    § 2 PartG muss allerdings im Lichte des Art. 21 Abs. 1 GG ausgelegt und angewendet werden (vgl. BVerfGE 89, 266 ; 134, 124 ; 146, 319 ).

    Mit Blick auf die bei der Zulassung zur Wahl zu stellenden Anforderungen hat der Senat festgestellt, diese sollten gewährleisten, dass sich nur ernsthafte politische Vereinigungen und keine Zufallsbildungen von kurzer Lebensdauer um Wähler bewerben (vgl. BVerfGE 89, 266 ).

    Die in § 2 Abs. 1 Satz 1 PartG angesprochenen, nicht trennscharf voneinander abzugrenzenden objektiven Merkmale - deren Aufzählung nicht erschöpfend ist (vgl. BVerfGE 89, 266 ), denen regelmäßig aber ein großes Gewicht zukommt (vgl. BVerfGE 89, 291 ) - sind Indizien für die Ernsthaftigkeit der politischen Zielsetzung.

    Dagegen ist die über mehrere Jahre nur lückenhaft oder teils nicht erfolgte Teilnahme an Parlamentswahlen (nur) zusammen mit anderen Anhaltspunkten geeignet, die Parteieigenschaft in Frage zu stellen (vgl. BVerfGE 89, 266 ; s.a. Böth, in: Schreiber, 11. Aufl. 2021, § 18 Rn. 11).

  • BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvE 1/02

    Drei-Länder-Quorum

    Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 PartG, der den Parteienbegriff des Art. 21 Abs. 1 GG auf der Grundlage von Art. 21 Abs. 3 GG in verfassungsgemäßer Weise konkretisiert (vgl. BVerfGE 89, 266 m.w.N.; 91, 276 ; stRspr), erstrecken sich der verfassungsrechtliche Status und die damit einhergehenden Rechte auf alle politischen Parteien gleichermaßen - unabhängig davon, ob sie sich die Einflussnahme auf die politische Willensbildung im Bund oder in einem Land und ihre Vertretung im Bundestag oder in einem Landtag zum Ziel gesetzt haben.
  • BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvC 3/13

    Anerkennung der Wahlvorschlagsberechtigung einer politischen Partei für die Wahl

    Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der Gesetzgeber den Parteienbegriff des Art. 21 Abs. 1 GG durch diese Legaldefinition in verfassungsmäßiger Weise konkretisiert hat (vgl. BVerfGE 89, 266 m.N.).

    § 2 PartG muss allerdings im Lichte des Art. 21 Abs. 1 GG ausgelegt und angewendet werden (vgl. BVerfGE 89, 266 ).

    Im Blick auf die bei der Zulassung zur Wahl zu stellenden Anforderungen hat der Senat festgestellt, sie sollten gewährleisten, dass sich nur ernsthafte politische Vereinigungen und keine Zufallsbildungen von kurzer Lebensdauer um Wähler bewerben (vgl. BVerfGE 89, 266 ).

    Die in § 2 Abs. 1 Satz 1 PartG angesprochenen, nicht trennscharf voneinander abzugrenzenden objektiven Merkmale - deren Aufzählung nicht erschöpfend ist (vgl. BVerfGE 89, 266 ), denen regelmäßig aber ein großes Gewicht zukommt (vgl. BVerfGE 89, 291 ) - sind Indizien für die Ernsthaftigkeit der politischen Zielsetzung.

  • BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvC 4/13

    Zurückweisung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (§ 18 Abs 4a S 1 BWahlG): Fehlen

  • VerfG Schleswig-Holstein, 15.03.2017 - LVerfG 2/17

    Nichtanerkennungsbeschwerde nach § 24 Abs. 6 Landeswahlgesetz Schleswig-Holstein

  • BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvC 2/17

    Vorschlagsberechtigte Parteien für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

  • BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94

    Erfolglose Organstreitverfahren betreffend die Beibehaltung der im

  • BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 7/21

    Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die

  • VGH Bayern, 11.11.2013 - 4 B 13.1135

    Rückgriff auf undokumentierte Kenntnisse eines Mitarbeiters bei Entscheidung über

  • BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 80/09

    Rechtsanwaltskammer: Zwei-Jahres-Turnus für Teilneuwahlen des Kammervorstandes;

  • VerfGH Bayern, 17.09.1999 - 12-VIII-98

    Abschaffung des Bayerischen Senats

  • BVerwG, 30.08.1995 - 1 A 14.92

    Deutsche Alternative - §§ 2, 3 VereinsG, Art. 21 GG, § 2 Abs. 1 Satz 1 ParteienG,

  • VerfG Schleswig-Holstein, 13.09.2013 - LVerfG 7/12

    Wahlprüfungsbeschwerde Rüge mehrerer Wahlfehler

  • BVerfG, 08.03.2001 - 2 BvK 1/97

    ÖDP

  • BVerwG, 06.08.1997 - 1 A 13.92

    Vereinsrecht - Vereinsverbot, Abgrenzung zwischen Verein und politischer Partei,

  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvC 37/19

    Ablehnung einer Beistandszulassung, Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde und

  • StGH Bremen, 23.12.1996 - St 5/96

    Wahlwerbung und Chancengleichheit

  • VG Ansbach, 24.04.2012 - AN 4 K 11.02012

    Einrichtung einer sogenannten Aktionspostleitzahl

  • BVerwG, 13.03.2006 - 1 D 3.06

    Altfall nach BDO; Zurückverweisung der Sache; schwerer Verfahrensmangel

  • BVerwG, 19.06.1996 - 1 A 1.93

    Verbot einer Vereinigung nach dem Vereinsgesetz (VereinsG) - Abgrenzung einer

  • BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 112/09

    Zulässigkeit eines anderen Turnus als zwei Jahre hinsichtlich der Teilneuwahl des

  • VG Ansbach, 24.04.2012 - AN 4 K 11.00602

    Einrichtung einer sog. Aktionspostleitzahl; Rechtzeitigkeit des Eingangs von

  • VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 12/95

    Keine Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit politischer Parteien durch

  • BVerwG, 24.06.1997 - 8 B 92.97

    Voraussetzungen für die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die

  • VG Karlsruhe, 18.02.2021 - 9 K 5003/19

    Wahlanfechtung einer Gemeinderatswahl; baden-württembergisches

  • VerfG Brandenburg, 18.09.2015 - VfGBbg 18/15

    Die Berücksichtigung akademischer Grade und Bezeichnungen sowie der Berufe und

  • VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 155/01

    Trotz vorzeitiger Beendigung der Wahlperiode und vorgezogener Neuwahlen zum

  • OVG Thüringen, 27.11.2014 - 3 KO 107/14

    Formanforderungen an Wahlanfechtungserklärung nach dem Thüringer

  • VerfGH Sachsen, 28.06.2007 - 76-IV-07

    Anfechtung der Oberbügermeisterwahl der Stadt Chemnitz

  • VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 152/01
  • VerfGH Berlin, 21.02.2000 - VerfGH 122/99

    Nichtzulassung einer Partei zur Wahl zum Abgeordnetenhaus 1999 wegen fehlender

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.1999 - 2 M 9/99

    Jagdvorstand, Beschränkung der Vertretungsmacht durch Satzung

  • OVG Niedersachsen, 13.07.1994 - 1 L 250/91

    Nachbarschutz gegen Richt- und Mobilfunkantenne;; Antennenmast; Gefahr,

  • VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 190/01
  • OVG Thüringen, 27.11.2014 - 3 KO 101/14

    Formanforderungen an Wahlanfechtungserklärung nach dem Thüringer

  • VerfGH Berlin, 15.03.1995 - VerfGH 12 A/95

    Ablehnung des Erlasses einer eA gegen werbende Öffentlichkeitsarbeit des Senats

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