Rechtsprechung
   BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,21
BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57 (https://dejure.org/1959,21)
BVerfG, Entscheidung vom 17.03.1959 - 1 BvL 5/57 (https://dejure.org/1959,21)
BVerfG, Entscheidung vom 17. März 1959 - 1 BvL 5/57 (https://dejure.org/1959,21)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,21) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Wahlklage

  • opinioiuris.de

    Wahlklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der rheinland-pfälzischen "Wahlklage"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 9, 194
  • NJW 1959, 1123
  • MDR 1959, 365
  • DVBl 1959, 361
  • DÖV 1959, 301
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (128)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51

    Besatzungsanordnungen

    Auszug aus BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57
    Die Vorlage ist zulässig, weil es nach der nicht offensichtlich unhaltbaren Ansicht des vorlegenden Gerichts für dessen Entscheidung auf die Gültigkeit der Vorschrift ankommt (BVerfGE 2, 181 [190 ff.]; 2, 380 [389]; 7, 171 [175]).
  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57
    Die Vorlage ist zulässig, weil es nach der nicht offensichtlich unhaltbaren Ansicht des vorlegenden Gerichts für dessen Entscheidung auf die Gültigkeit der Vorschrift ankommt (BVerfGE 2, 181 [190 ff.]; 2, 380 [389]; 7, 171 [175]).
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57
    Es kommt nicht darauf an, ob dem subjektiven Willen des Gesetzgebers die weitergehende Auslegung des Oberverwaltungsgerichts eher entsprochen hätte; es liegt hier anders als bei der Entscheidung vom 11. Juni 1958 (BVerfGE 8, 28), wo der "aus Wortlaut und Entstehungsgeschichte eindeutig zu folgernde Wille des Gesetzes" für eine verfassungskonforme Auslegung keinen Raum ließ, so daß diese "dem klaren Gesetzeswortlaut einen geradezu entgegengesetzten Sinn" gegeben hätte; vielmehr kann auch hier "von der Absicht des Gesetzgebers das Maximum dessen aufrechterhalten (werden), was nach der Verfassung aufrechterhalten werden konnte", und es ist unerheblich, ob die Absichten des Gesetzgebers etwa hierüber hinausgingen (a.a.O. S. 33, 34; vgl. auch BVerfGE 2, 266 [282]).
  • BVerfG, 13.06.1958 - 1 BvR 346/57

    Rechtswegerschöpfung in Entschädigungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57
    Diese Auslegung ist mit dem Wortlaut vereinbar und beläßt der Bestimmung einen vernünftigen, dem erkennbaren Gesetzeszweck jedenfalls nicht zuwiderlaufenden Sinn (vgl. BVerfGE 8, 38 [41]); denn sie beseitigt die "Zweigleisigkeit" wenigstens bei der Anfechtung des ursprünglichen Verwaltungsakts und verhindert so Rechtsunklarheit und nutzlose Doppelarbeit.
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57
    Es kommt nicht darauf an, ob dem subjektiven Willen des Gesetzgebers die weitergehende Auslegung des Oberverwaltungsgerichts eher entsprochen hätte; es liegt hier anders als bei der Entscheidung vom 11. Juni 1958 (BVerfGE 8, 28), wo der "aus Wortlaut und Entstehungsgeschichte eindeutig zu folgernde Wille des Gesetzes" für eine verfassungskonforme Auslegung keinen Raum ließ, so daß diese "dem klaren Gesetzeswortlaut einen geradezu entgegengesetzten Sinn" gegeben hätte; vielmehr kann auch hier "von der Absicht des Gesetzgebers das Maximum dessen aufrechterhalten (werden), was nach der Verfassung aufrechterhalten werden konnte", und es ist unerheblich, ob die Absichten des Gesetzgebers etwa hierüber hinausgingen (a.a.O. S. 33, 34; vgl. auch BVerfGE 2, 266 [282]).
  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

    Auszug aus BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57
    Die Vorlage ist zulässig, weil es nach der nicht offensichtlich unhaltbaren Ansicht des vorlegenden Gerichts für dessen Entscheidung auf die Gültigkeit der Vorschrift ankommt (BVerfGE 2, 181 [190 ff.]; 2, 380 [389]; 7, 171 [175]).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Eine solche Ausweitung des Gesetzes kann nicht mehr als verfassungskonforme Auslegung bezeichnet werden, sie stünde sowohl mit dem Wortlaut des Gesetzes wie mit dem Willen des Gesetzgebers im Widerspruch (vgl. BVerfGE 18, 97; 9, 194; 8, 28).
  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Ist eine einschränkende, verfassungskonforme Auslegung möglich, dann kommt es "nicht darauf an, ob dem subjektiven Willen des Gesetzgebers die weitergehende", dem Grundgesetz nicht entsprechende Auslegung "eher entsprochen hätte" (vgl. BVerfGE 9, 194 ).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79

    Schülerberater

    Ist eine einschränkende verfassungskonforme Auslegung möglich, dann kommt es nicht darauf an, ob dem subjektiven Willen des Gesetzgebers die weitergehende, mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbarende Auslegung eher entsprochen hätte (BVerfGE 9, 194 [200]; 47, 327 [380]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht