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   BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvR 53/56   

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BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvR 53/56 (https://dejure.org/1959,39)
BVerfG, Entscheidung vom 17.03.1959 - 1 BvR 53/56 (https://dejure.org/1959,39)
BVerfG, Entscheidung vom 17. März 1959 - 1 BvR 53/56 (https://dejure.org/1959,39)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Heilmittelwerbeverordnung

  • opinioiuris.de

    Heilmittelwerbeverordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der HeilmWVO - Anspruch auf rechtliches Gehör in der Revisionshauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 9, 213
  • NJW 1959, 1075
  • DVBl 1960, 217
  • BB 1959, 352
  • DÖV 1959, 627
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 04.04.1913 - II 1109/12

    Über die Gültigkeit von Polizeiverordnungen, die das Übertreibende oder

    Auszug aus BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvR 53/56
    Dazu gehören auch Gefahren für die allgemeine Gesundheit, die durch Werbung für manche Arzneimittel oder Verfahren entstehen können (RGSt 47, 119, wo eine Polizeiverordnung von 1903, die sich mit der Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens befaßte, für rechtsgültig erklärt wird).

    Die Rechtsprechung hat demzufolge Landesgesetze und Polizeiverordnungen, die die Werbung für Arznei- und Geheimmittel beschränkten, stets als gültig betrachtet (Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, 11. Aufl. § 6 Anm. 19; RGSt 6, 329; 16, 359; 47, 119; BayObLG, JW 1931, 1499; 1934, 3342; KG in RuprVBl. Bd. 53 S. 737).

  • RG, 21.11.1887 - 2543/87

    1. Ist der Begriff eines Geheimmittels, dessen Anpreisung das französische Gesetz

    Auszug aus BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvR 53/56
    Die Rechtsprechung hat demzufolge Landesgesetze und Polizeiverordnungen, die die Werbung für Arznei- und Geheimmittel beschränkten, stets als gültig betrachtet (Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, 11. Aufl. § 6 Anm. 19; RGSt 6, 329; 16, 359; 47, 119; BayObLG, JW 1931, 1499; 1934, 3342; KG in RuprVBl. Bd. 53 S. 737).
  • RG, 25.05.1882 - 1212/82

    1. Bestehen die Vorschriften des rheinpreußischen Strafrechtes über öffentliche

    Auszug aus BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvR 53/56
    Die Rechtsprechung hat demzufolge Landesgesetze und Polizeiverordnungen, die die Werbung für Arznei- und Geheimmittel beschränkten, stets als gültig betrachtet (Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, 11. Aufl. § 6 Anm. 19; RGSt 6, 329; 16, 359; 47, 119; BayObLG, JW 1931, 1499; 1934, 3342; KG in RuprVBl. Bd. 53 S. 737).
  • BGH, 25.06.1953 - 3 StR 80/53

    Verbot der Laienwerburg für Büstenmittel - Gültigkeit eines Verbotes von

    Auszug aus BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvR 53/56
    Diese Zustimmung war aber, wie der Wortlaut der Bestimmung ergibt, keine Voraussetzung der Strafverfolgung und hatte auch nicht die Bedeutung eines Strafantrags (vgl. BGHSt 5, 12 [24l]).
  • BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 1980/07

    "Nachteil" beim Untreuetatbestand (schadensgleiche Vermögensgefährdung: Kriterien

    Ein Verfahrensbeteiligter kann zwar dadurch seinem gesetzlichen Richter entzogen werden, dass ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer Acht lässt (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 9, 213 ).
  • BVerfG, 30.09.2022 - 2 BvR 2222/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend den NSU-Prozess erfolglos

    aa) Ein Rechtssuchender kann seinem gesetzlichen Richter dadurch entzogen werden, dass ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht außer Acht lässt (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 9, 213 ).
  • BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach

    aa) Ein Rechtsuchender kann seinem gesetzlichen Richter dadurch entzogen werden, dass ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht außer Acht lässt (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 9, 213 ).
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