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   BVerfG, 17.12.1958 - 1 BvR 615/52   

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https://dejure.org/1958,122
BVerfG, 17.12.1958 - 1 BvR 615/52 (https://dejure.org/1958,122)
BVerfG, Entscheidung vom 17.12.1958 - 1 BvR 615/52 (https://dejure.org/1958,122)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Dezember 1958 - 1 BvR 615/52 (https://dejure.org/1958,122)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Mahlquoten

  • opinioiuris.de

    Mahlquoten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1
    Berufsausübungsfreiheit und aus der Zeit der Zwangswirtschaft stammende Rechtsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 9, 63
  • NJW 1959, 188
  • MDR 1959, 180
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1958 - 1 BvR 615/52
    Es kann deshalb keine Rede davon sein, daß hier die Ausübung eines Grundrechts im Sinne der vom Beschwerdeführer angezogenen Beispiele aus der Rechtsprechung (vgl. dazu auch BVerfGE 6, 32 [42] und 8, 71 [76]) von den Ermessensentscheidungen einer Behörde abhängig sei.

    Da die Regelung mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist, bedarf die Frage einer Verletzung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG keiner Prüfung (BVerfGE 6, 32 [37]).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1958 - 1 BvR 615/52
    Die Grundsätze des Apothekenurteils (BVerfGE 7, 377) über die Voraussetzungen von Eingriffen in das Grundrecht der freien Berufswahl gelten nicht ohne weiteres für Recht aus der Zeit der Zwangswirtschaft, das nach Inkrafttreten des Grundgesetzes aus zwingenden sachlichen Gründen während einer kurzen Übergangszeit noch behalten werden mußte.

    Denn selbst wenn das Recht der Berufswahl im Sinn der Entscheidung vom 11. Juni 1958 (BVerfGE 7, 377 [400 ff.]) berührt würde, könnten die strengen Voraussetzungen, an die diese Entscheidung die Einschränkung der freien Berufswahl bindet, für die hier in Frage stehende Regelung nicht ohne weiteres gelten.

  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1958 - 1 BvR 615/52
    Es kann deshalb keine Rede davon sein, daß hier die Ausübung eines Grundrechts im Sinne der vom Beschwerdeführer angezogenen Beispiele aus der Rechtsprechung (vgl. dazu auch BVerfGE 6, 32 [42] und 8, 71 [76]) von den Ermessensentscheidungen einer Behörde abhängig sei.
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Diese Ansicht ist unvereinbar mit dem vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannten Verhältnis der Subsidiarität des Art. 2 Abs. 1 GG zur Spezialität der Einzelfreiheitsrechte (vgl. u. a. BVerfGE 6, 32 [36 ff.]; 9, 63 [73]; 9, 73 [77]; 9, 338 [343]; 10, 55 [58]; 10, 185 [199]; 11, 234 [238]; 21, 227 [234]; 23, 50 [55 f.]), das eine Erstreckung des Gemeinschaftsvorbehalts des Art. 2 Abs. 1 Halbsatz 2 auf die durch besondere Grundrechte geschützten Lebensbereiche nicht zuläßt.
  • BVerfG, 29.05.1974 - 2 BvL 52/71

    Solange I

    Neben dem Art. 12 GG kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als weiterer selbständiger Prüfungsmaßstab Art. 2 Abs. 1 GG im vorliegenden Fall nicht in Betracht (BVerfGE 9, 63 [73]; 9, 73 [77]; 9, 338 [343]; 10, 185 [199]; 21, 227 [234]; 23, 50 [55 f.]).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich verschiedentlich über Fragen, die mit der Überleitung des Besatzungszustandes in den vollstaatlichen Status der Bundesrepublik zusammenhingen, ausgesprochen (z. B. BVerfGE 4, 157; 9, 63; 14, 1; 15, 337).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar entschieden, daß die besonderen Grundrechtsnormen für ihren Bereich die Anwendung des Art. 2 Abs. 1 GG ausschließen (BVerfGE 6, 32 [37]; 9, 63 [73], 338 [343]; 10, 55 [58]).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72

    Ensslin-Kassiber

    Danach gilt Recht aus der Zeit vor dem erstmaligen Zusammentreten des Bundestages fort, soweit es dem Grundgesetz nicht widerspricht, wobei es nicht darauf ankommt, welchen Rang dieses Recht hat (vgl. BVerfGE 9, 63 [70]; 9, 73 [76]; 9, 213 [222]) und aus welcher Quelle es fließt (BVerfGE 6, 389 [418]).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

    Hier muß das Prinzip des Art. 123 Abs. 1 GG, nicht die Ausnahme angewendet werden (vgl. BVerfGE 9, 63 [70], 73 [76], 213 [222]).
  • BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70

    Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen -

    Das Bundesverfassungsgericht ließ zwar noch in dem Beschluß vom 28. Juni 1967 (BVerfGE 22, 114 [121]) ebenso wie in früheren Entscheidungen (vgl. BVerfGE 9, 63 [70]; 9, 73 [76]; 9/213 [222]; 9, 338 [343]) unentschieden, ob unter Gesetz in Art. 12 Abs. 1 GG nur ein formelles Gesetz oder jede Rechtsnorm zu verstehen ist.
  • BVerfG, 21.03.1961 - 1 BvL 3/58

    Devisenbewirtschaftungsgesetze

    Dasselbe gilt auch, soweit Besatzungsrecht fortgelten soll, das mit der Verfassung zwar nicht voll in Einklang steht, aber aus besonderen, in der Sache liegenden Gründen noch für eine Übergangszeit hingenommen werden konnte und mußte, das also auch, wenn es von einem vorkonstitutionellen deutschen Gesetzgeber erlassen wäre, ausnahmsweise noch für eine Übergangszeit hätte in Kraft belassen werden dürfen (BVerfGE 9, 63 [71 f.]).

    Das ergibt sich, wenn man in Anlehnung an grundsätzliche Gedanken des Saar-Urteils und der eben erwähnten Entscheidung vom 17. Dezember 1958 (BVerfGE 9, 63 [71 f.]) die politische Lage zur Zeit des Vertragsschlusses, aber auch die rechtliche und tatsächliche Entwicklung auf dem Gebiet des Außenhandels seit dem Zusammenbruch, die wirtschaftspolitische Bedeutung der devisenrechtlichen Vorschriften und endlich die praktischen Schwierigkeiten der Gesetzgebung auf diesem Gebiet ins Auge faßt.

  • BVerfG, 07.01.1959 - 1 BvR 100/57

    Arzneifertigwaren

    Eine Norm aus vorkonstitutioneller Zeit, die inhaltlich nicht zu beanstanden ist, kann die Berufsausübung auch dann wirksam regeln, wenn sie als Rechtsverordnung ergangen ist (Beschluß vom 17.12.1958, 1 BvR 615/52).
  • BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 598/93

    Verfassungswidrigkeit einer Bewährungsauflage

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar entschieden, daß die besonderen Grundrechtsnormen für ihren Bereich die Anwendung des Art. 2 Abs. 1 GG ausschließen (BVerfGE 6, 32 [37]; 9, 63 [73]; 9, 338 [343]; 10, 55 [58]; 19, 206 [225]).
  • BGH, 09.06.1959 - 1 StR 4/58

    Strafdrohung - Gesetzesbestimmtheit - Angedrohte Strafe - Strafrahmen - Geringste

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.1969 - II A 687/67

    Heranziehung zu Kanalbenutzungsgebühren wegen des Anschlusses eines Grundstücks

  • BVerwG, 30.10.1959 - VII C 19.59

    Der unbeschränkten Rechtskontrolle unterliegende und lediglich auf

  • BVerfG, 14.07.1959 - 1 BvL 28/57

    Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Tierzuchtgesetzes

  • BGH, 05.06.1970 - I ZR 131/68

    Krankenkassenrabatt der Apotheken

  • BVerwG, 27.05.1966 - VII B 123.64

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 27/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 9/62

    Zulassung als Rechtsanwalt im Saarland

  • BVerwG, 17.07.1963 - VII B 79.63

    Rechtsmittel

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.1992 - 9 S 642/92

    Entlassung eines Bezirksbauschätzers durch die Badische

  • BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 8/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 232 Abs. 1 Nr. 28 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) -

  • BSG, 27.04.1972 - 2 RU 58/71

    Unfallversicherungsschutz - Organisation Todt - Belgischer Staatsangehöriger -

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