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   BVerfG, 03.08.1994 - 1 BvR 1279/94   

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BVerfG, 03.08.1994 - 1 BvR 1279/94 (https://dejure.org/1994,1862)
BVerfG, Entscheidung vom 03.08.1994 - 1 BvR 1279/94 (https://dejure.org/1994,1862)
BVerfG, Entscheidung vom 03. August 1994 - 1 BvR 1279/94 (https://dejure.org/1994,1862)
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'punitive damages' II

Zur Anerkennungsfähigkeit US-amerikanischer Schadenersatzentscheidungen in Deutschland;

(Hinweis: vgl. nun zu "punitive damages" die Regelung in Art. 40 Abs. 3 Nr. 1, 2 EGBGB durch Gesetz vom 21.5.99)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Klagezustellung - Juristische Person - Deutsches Recht - Vereinigte Staaten von Amerika - Strafschadensersatz - Punitive damages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Allgemeine Handlungsfreihei und Rechtsstaatsprinzip bei Gewährung von Rechtshilfe durch Zustellung einer Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 91, 140
  • NJW 1994, 3281
  • ZIP 1994, 1353
  • BB 1994, 769
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus BVerfG, 03.08.1994 - 1 BvR 1279/94
    Die Verhängung steht regelmäßig im freien Ermessen des Gerichts; teilweise wird ein Vielfaches der auszugleichenden sonstigen Schäden zuerkannt (vgl. die Darstellung in BGH, NJW 1992, S. 3096, 3102; ferner: Stiefel/Stürner, Die Vollstreckbarkeit US-amerikanischer Schadensersatzurteile exzessiver Höhe, VersR 1987, S. 829, insbesondere S. 835 bis 843; Siehr, Zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Verurteilungen zu "punitive damages", RIW 1991, S. 705 ff.).
  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvR 1474/92

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Versagung

    Auszug aus BVerfG, 03.08.1994 - 1 BvR 1279/94
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens hängt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von einer Abwägung der Folgen ab, die im Falle des Erlasses oder der Ablehnung der einstweiligen Anordnung einträten (vgl. BVerfGE 88, 76 [BVerfG 12.01.1993 - 1 BvR 1474/92] (SO)).
  • OLG Frankfurt, 21.03.1991 - 20 VA 2/91
    Auszug aus BVerfG, 03.08.1994 - 1 BvR 1279/94
    Zwar ließe sich die Entscheidung der zuständigen Behörde, die Zustellung im Wege der Rechtshilfe vornehmen zu wollen, mit der Folge beseitigen, daß dann auch die Zustellung ihre Wirkung verliert (so Oberlandesgericht Frankfurt am Main, RIW 1991, S. 417, 418).
  • BVerfG, 21.12.2015 - 2 BvR 2347/15

    Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Strafbarkeit der

    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 68, 233 ; 71, 158 ; 79, 379 ; 91, 140 ; 103, 41 ; stRspr).

    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 88, 173 ; 91, 140 ; 99, 57 ; stRspr).

  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 68, 233 ; 71, 158 ; 79, 379 ; 91, 140 ; 103, 41 , stRspr).

    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 88, 173 ; 91, 140 ; 99, 57 , stRspr).

  • BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01

    Aktenvorlageverlangen

    Der in der Hauptsache gestellte Antrag erweist sich nicht als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 82, 310 ; 91, 140 ; 99, 57 ; 103, 41 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2001 - 2 BvQ 48/00 -, NJW 2001, S. 3253 ).
  • BVerfG, 07.02.2007 - 2 BvQ 62/06

    Erlass einer eA zur Sicherung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs - hier

    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 68, 233 ; 71, 158 ; 79, 379 ; 91, 140 ; 103, 41 ; stRspr).

    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 88, 173 ; 91, 140 ; 99, 57 ; stRspr).

  • BVerfG, 10.03.2003 - 2 BvQ 6/03

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 68, 233 ; 71, 158 ; 79, 379 ; 91, 140 ; 103, 41 , stRspr).

    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 88, 173 ; 91, 140 ; 99, 57 , stRspr).

  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1545/05

    ZDF muss umstrittenen APPD Wahlwerbespot nicht ungekürzt senden

    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 [371]; - 68, 233 [235]; - 71, 158 [161]; - 79, 379 [383]; - 91, 140 [144]; - 103, 41 [42]; stRspr).

    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 [172]; - 88, 173 [179 f.]; - 91, 140 [144]; - 99, 57 [66]; stRspr).

  • BVerfG, 18.12.2003 - 2 BvQ 70/03

    Erlass einer eA, eine an der Fachhochschule derzeit vakante C3-Stelle bis zur

    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 [371]; 68, 233 [235]; 71, 158 [161]; 79, 379 [383]; 91, 140 [144]; 103, 41 [42], stRspr).

    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 [172]; 88, 173 [179 f.]; 91, 140 [144]; 99, 57 [66], stRspr).

  • BVerfG, 02.06.2008 - 2 BvR 1043/08

    Aussetzung der Vollziehung eines gerichtlichen Beschlusses, Akteneinsicht gem §

    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 68, 233 ; 71, 158 ; 79, 379 ; 91, 140 ; 103, 41 ; stRspr).

    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 88, 173 ; 91, 140 ; 99, 57 ; stRspr).

  • OLG Naumburg, 09.02.2006 - 4 VA 1/04

    Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher

    Die Frage, ob derartiges auch noch nach Übersendung des Zustellungszeugnisses möglich ist (vgl. BVerfG ZIP 94, 1353 ff (1355); OLG Frankfurt a.a.O. mit Anm. von Stadler, 147 ff.; Schlosser, EU-Zivilprozeßrecht, 2.A., Rdn. 9 zu Art. 13 HZÜ), stellt sich hier nicht.

    Die Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz sind - jedenfalls im Rahmen einer wie hier anhängigen Hauptsache - ebenfalls zulässig, sonst wäre ein effektiver Rechtsschutz nicht mehr möglich (§ 29 Abs. 2 EGGVG i.V.m. § 24 Abs. 3 FGG) (BVerfGE 91, 140 ff.; MünchKommZPO-Wolf, 2.A., Rdn. 20 zu § 23 EGGVG; Zöller/Gummer, ZPO, 24.A., Rdn. 32 zu § 23 EGGVG; Kissel, GVG, 3.A., Rdn 24 zu § 28 u. Rdn. 9 zu § 24 EGGVG).

  • BVerfG, 09.03.2006 - 2 BvR 1983/05

    Zuweisung von Obliegenheiten im Zusammenhang mit der Suche nach einem

    Bei insoweit offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens kommt es auf eine Abwägung der Folgen an, die im Falle des Erlasses oder der Ablehnung der einstweiligen Anordnung einträten (vgl. BVerfGE 91, 140 ; stRspr).
  • OLG Celle, 02.11.2004 - 3 U 250/04

    Verfassungsmäßigkeit von § 49b Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO); Beurteilung der

  • OLG Frankfurt, 03.12.2009 - 20 VA 12/09

    Internationaler Rechtshilfeverkehr: Einordnung einer in Deutschland

  • OLG Frankfurt, 15.03.2006 - 20 VA 7/05

    Internationale Rechtshilfe: Anfechtbarkeit einer bereits ausgeführten Zustellung;

  • OLG Frankfurt, 13.02.2001 - 20 VA 7/00

    Zustellung einer ausländischen Klage im Wege der Rechtshilfe: Ablehnung des

  • BVerfG, 17.03.1997 - 2 BvQ 8/97

    Erfolgloser Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen Abschiebung

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