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   BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 2011/94   

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https://dejure.org/1994,549
BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 2011/94 (https://dejure.org/1994,549)
BVerfG, Entscheidung vom 07.12.1994 - 1 BvR 2011/94 (https://dejure.org/1994,549)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Dezember 1994 - 1 BvR 2011/94 (https://dejure.org/1994,549)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreicher Antrag auf erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die vorläufige Außervollzugsetzung von § 78 Abs. 1 und 2 ZPO im Gebiet der neuen Bundesländer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Anwendung von § 78 Absatz 1 und 2 ZPO in den neuen Bundesländern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Brandenburg - Mecklenburg-Vorpommern - Sachsen - Sachsen-Anhalt - Thüringen - Entscheidung in der Hauptsache - Vertretungsbefugnis von Rechtsanwälten - Anwaltprozesse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 91, 328
  • NJW 1995, 24
  • NJW 1995, 247
  • ZIP 1995, 68
  • NJ 1995, 84
  • FamRZ 1995, 280
  • AnwBl 1995, 103
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.04.1993 - 1 BvR 565/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 2011/94
    Bei offenem Ausgang muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 88, 169 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 1170/90

    Einigungsvertrag

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 2011/94
    Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen, wenn eine gesetzliche Regelung außer Kraft gesetzt werden soll (BVerfGE 83, 162 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn eine Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ).
  • BVerfG, 06.05.2005 - 1 BvR 961/05

    NPD-Demonstration am 8. Mai in Berlin nur unter Auflagen - Begründung der

    Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 1 BvR 2087/03

    Zum Erlass einer eA zur Sicherung der Geheimhaltung von Geschäfts- und

    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; 104, 51 ; stRspr).
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