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   BVerfG, 10.05.1994 - 1 BvR 1534/92   

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https://dejure.org/1994,2612
BVerfG, 10.05.1994 - 1 BvR 1534/92 (https://dejure.org/1994,2612)
BVerfG, Entscheidung vom 10.05.1994 - 1 BvR 1534/92 (https://dejure.org/1994,2612)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Mai 1994 - 1 BvR 1534/92 (https://dejure.org/1994,2612)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die gesetzliche Zuteilung zweier bisher öffentlich-rechtlich terrestrischer Frequenzen an einen privaten Rundfunkveranstalter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuteilung terrestrischer Frequenzen an einen privaten Fernsehveranstalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung - Verfassungsbeschwerdeverfahren - Interessenabwägung im Eilverfahren - Streit um die Vergabe von Sendefrequenzen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 91, 83
  • NVwZ-RR 1994, 446
  • afp 1994, 128
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1994 - 1 BvR 1534/92
    Den Antrag des Beschwerdeführers auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung, die ihm die weitere Nutzung der umstrittenen Frequenzen vorläufig gestatten sollte, hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 15. Dezember 1992 abgelehnt (BVerfGE 88, 25).

    Wegen des Sachverhalts, der der Verfassungsbeschwerde zugrunde liegt, wird auf den Beschluß vom 15. Dezember 1992 (BVerfGE 88, 25) verwiesen.

    Daran hat sich seit der Entscheidung vom 15. Dezember 1992 (vgl. BVerfGE 88, 25 ) nichts geändert.

  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1994 - 1 BvR 1534/92
    Angesichts des strengen Maßstabs, der anzulegen ist, wenn die einstweilige Anordnung die Wirksamkeit eines Gesetzes betrifft (vgl. BVerfGE 3, 41 ; st. Rspr., zuletzt BVerfGE 86, 390 ), überwiegen sie aber die Folgen noch nicht, die beim Erlaß der Anordnung einträten.
  • BVerfG, 31.05.1978 - 1 BvR 683/77

    Familiennamen

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1994 - 1 BvR 1534/92
    Das Bundesverfassungsgericht hat aus dieser Regelung abgeleitet, daß unanfechtbar gewordene Akte der öffentlichen Gewalt nicht rückwirkend aufgehoben und die von ihnen in der Vergangenheit ausgegangenen nachteiligen Wirkungen nicht beseitigt werden, zukünftige Folgen, die sich aus einer zwangsweisen Durchsetzung der verfassungswidrigen Entscheidung ergeben würden, jedoch abwendbar sein sollen (vgl. BVerfGE 20, 230 ; 37, 217 ; 48, 327 ).
  • BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvQ 16/92

    Schwangeren- und Familienhilfegesetz I

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1994 - 1 BvR 1534/92
    Angesichts des strengen Maßstabs, der anzulegen ist, wenn die einstweilige Anordnung die Wirksamkeit eines Gesetzes betrifft (vgl. BVerfGE 3, 41 ; st. Rspr., zuletzt BVerfGE 86, 390 ), überwiegen sie aber die Folgen noch nicht, die beim Erlaß der Anordnung einträten.
  • BVerfG, 18.11.1954 - 1 BvR 550/52

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von "Unzucht zwischen Männern"

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1994 - 1 BvR 1534/92
    Mit der Liquidierung der VOX KG ist eine Änderung in den tatsächlichen Umständen eingetreten, die erneut ein Rechtsschutzbedürfnis des Beschwerdeführers begründet (vgl. BVerfGE 4, 110 ).
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1994 - 1 BvR 1534/92
    Das Bundesverfassungsgericht hat aus dieser Regelung abgeleitet, daß unanfechtbar gewordene Akte der öffentlichen Gewalt nicht rückwirkend aufgehoben und die von ihnen in der Vergangenheit ausgegangenen nachteiligen Wirkungen nicht beseitigt werden, zukünftige Folgen, die sich aus einer zwangsweisen Durchsetzung der verfassungswidrigen Entscheidung ergeben würden, jedoch abwendbar sein sollen (vgl. BVerfGE 20, 230 ; 37, 217 ; 48, 327 ).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 1 BvR 164/64

    Verfassungsmäßigkeit des § 55c Abs. 1 LAG

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1994 - 1 BvR 1534/92
    Das Bundesverfassungsgericht hat aus dieser Regelung abgeleitet, daß unanfechtbar gewordene Akte der öffentlichen Gewalt nicht rückwirkend aufgehoben und die von ihnen in der Vergangenheit ausgegangenen nachteiligen Wirkungen nicht beseitigt werden, zukünftige Folgen, die sich aus einer zwangsweisen Durchsetzung der verfassungswidrigen Entscheidung ergeben würden, jedoch abwendbar sein sollen (vgl. BVerfGE 20, 230 ; 37, 217 ; 48, 327 ).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02

    Zum Verbot der Vollstreckung unanfechtbarer Entscheidungen, die auf einer vom

    Das Bundesverfassungsgericht hat aus diesen Regelungen und aus Satz 4 des § 79 Abs. 2 BVerfGG den allgemeinen Rechtsgedanken abgeleitet, dass einerseits zwar unanfechtbar gewordene Akte der öffentlichen Gewalt, die auf verfassungswidriger Grundlage zustande gekommen sind, nicht rückwirkend aufgehoben und die nachteiligen Wirkungen, die in der Vergangenheit von ihnen ausgegangen sind, nicht beseitigt werden, andererseits jedoch zukünftige Folgen, die sich aus einer zwangsweisen Durchsetzung verfassungswidriger Entscheidungen ergeben würden, abgewendet werden sollen (vgl. BVerfGE 20, 230 [236]; - 37, 217 [263]; - 91, 83 [90 f.]; - 97, 35 [48]).
  • BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15

    Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz erfolglos

    Es bleibt den Beschwerdeführern unbenommen, bei einer erheblichen Änderung der tatsächlichen Umstände einen erneuten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu stellen (vgl. BVerfGE 91, 83 ; 122, 120 ).
  • BVerfG, 15.10.2008 - 2 BvR 236/08

    (Erfolgloser) Antrag auf Einstweilige Anordnung gegen Art. 1 des Gesetzes zur

    Eine einstweilige Anordnung kann nur ergehen, wenn die für ihren Erlass sprechenden Gründe überwiegen (vgl. BVerfGE 91, 83 ).
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