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   BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94   

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https://dejure.org/1995,1781
BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94 (https://dejure.org/1995,1781)
BVerfG, Entscheidung vom 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94 (https://dejure.org/1995,1781)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Januar 1995 - 1 BvR 1229/94 (https://dejure.org/1995,1781)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverfassungsgericht

    Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde kann auch dem Äußerungsberechtigten unter besonderen Voraussetzungen Prozesskostenhilfe bewilligt werden

  • Anwaltsblatt

    § 114 ZPO, § 94 BVerfGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde - Prozeßkostenhilfe - Äußerungsberechtigter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 92, 122
  • NJW 1995, 1415
  • AnwBl 1997, 233
 
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Wird zitiert von ... (96)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94
    Art. 3 Abs. 1 GG gebietet in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 81, 347 m.w.N.).

    Der Unbemittelte braucht nur einem solchen Bemittelten gleichgestellt zu werden, der seine Prozeßaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfGE 81, 347 m.w.N.).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94
    Er muß sich vor Erlaß der Entscheidung nicht nur zum Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage äußern können (vgl. BVerfGE 86, 133 m.w.N.).
  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94
    Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung (seit BVerfGE 1, 109 ) davon aus, daß im Verfahren der Verfassungsbeschwerde für den Beschwerdeführer die Bestimmungen der §§ 114 ff. ZPO über die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe entsprechend anzuwenden sind.
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 49/51

    Rechtzeitigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Vollmachtsvorlage nach

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94
    Dagegen ist für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde bislang offen geblieben, ob die nach § 94 Abs. 3 BVerfGG äußerungsberechtigte Partei des Ausgangsverfahrens Prozeßkostenhilfe erhalten kann (vgl. BVerfGE 1, 433 ).
  • BVerfG, 10.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im konkreten

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94
    Für Äußerungsberechtigte im Verfahren der konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 GG hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 25, 295 ; 79, 252 ).
  • BVerfG, 02.02.1988 - 2 BvR 702/84

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Klageabweisung wegen Unbeachtlichkeit

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94
    Allerdings wird Prozeßkostenhilfe im schriftlichen Verfahren nur unter strengen Voraussetzungen bewilligt, weil das Verfahren kostenfrei ist und kein Anwaltszwang besteht (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 23/68

    Anwaltsbeiordnung im konkrenten Normenkontrollverfahren

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94
    Für Äußerungsberechtigte im Verfahren der konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 GG hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 25, 295 ; 79, 252 ).
  • BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvR 132/67

    Prozeßkostenhilfe für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94
    Allerdings wird Prozeßkostenhilfe im schriftlichen Verfahren nur unter strengen Voraussetzungen bewilligt, weil das Verfahren kostenfrei ist und kein Anwaltszwang besteht (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ).
  • BVerfG, 15.04.2020 - 1 BvR 828/20

    Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen Versammlungsverbot

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ).
  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Antragsteller entsprechend §§ 114 ff. ZPO möglich (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, Rn. 2).

    Sie wird daher nur gewährt, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. BVerfGE 27, 57 ; 78, 7 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2016 - 2 BvR 1754/14 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2017 - 2 BvR 932/17 -, Rn. 2).

  • BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 932/10

    Neuregelung zur Anrechnung des Kindergeldes auf den Kindesunterhalt bei der

    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts ist mangels Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde analog § 114 ZPO zurückzuweisen (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 92, 122 ).
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