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   BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94   

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BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94 (https://dejure.org/1997,364)
BVerfG, Entscheidung vom 09.07.1997 - 2 BvR 389/94 (https://dejure.org/1997,364)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juli 1997 - 2 BvR 389/94 (https://dejure.org/1997,364)
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Bayerisches Müllkonzept

Volksbegehren, Verfahren vor Landesverfassungsgericht, Art. 101 Abs. 1 Satz 2, Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG

Volltextveröffentlichungen (8)

  • DFR

    Müllkonzept

  • openjur.de

    Müllkonzept

  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Prüfung der Durchführung eines Volksentscheids über das Abfallrecht in Bayern

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde zur Überprüfung der unterbliebenen Anwendung des für Wahlen geltenden Neutralitätsgebotes bei Volksabstimmungen; Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens in Bayern; Verteilung einer Informationsbroschüre zum Volksbegehren durch die ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung eines Volksbegehrens im Freistaat Bayern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Volksentscheid "Das bessere Müllkonzept"

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 96, 231
  • NJW 1998, 293
  • NVwZ 1998, 169 (Ls.)
  • NJ 1997, 643
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 14.05.1957 - 2 BvR 1/57

    Mandatsverlust

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94
    Hierzu gehören nicht nur die Grundrechte, welche die Freiheit des Einzelnen schützen, sondern auch im Grundgesetz gewährleistete politische Rechte des Aktiv-Status (vgl. BVerfGE 4, 27 ; 6, 445 ; stRspr).

    Hingegen ist die Verfassungsbeschwerde nicht zur Austragung von Streitigkeiten gegeben, mit denen Rechte geltend gemacht werden, die auf einer besonderen kompetentiellen Funktion eines Antragstellers im Verfassungsleben beruhen und durch ein gesetzlich begründetes gegenseitiges Rechte- und Pflichtenverhältnis geregelt sind (vgl. BVerfGE 6, 445 ; 13, 54 ; 21, 362 ; 68, 193 ; 75, 192 ).

    Zur Überprüfung von Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte, die in derartigen landesverfassungsrechtlichen Streitigkeiten ergangen sind, ist das Bundesverfassungsgericht nicht berufen (vgl. BVerfGE 6, 445 ; 30, 112 ).

    Streitigkeiten hingegen, bei denen es um Funktionen bei Ausübung des Gesetzgebungsrechts im Land geht, entscheidet das Landesverfassungsgericht endgültig (vgl. BVerfGE 6, 445 ).

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94
    Gegen Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte kann das Bundesverfassungsgericht im Wege der Verfassungsbeschwerde gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG angerufen werden, um den Schutz der Grundrechte und grundrechtsgleichen Gewährleistungen einzufordern, an die die "öffentliche Gewalt", zu der auch die Landesverfassungsgerichte gehören (vgl. BVerfGE 13, 132 ), gemäß Art. 1 Abs. 3 GG und Art. 20 Abs. 3 GG gebunden ist.

    Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Oktober 1961 (BVerfGE 13, 132 ff.) und vom 15. Januar 1985 (BVerfGE 69, 112 ) betreffen eine andere Fallkonstellation.

    Das Bundesverfassungsgericht hat die zu ihm eingelegte Verfassungsbeschwerde mit diesen Rügen als zulässig angesehen, weil ein Antragsteller im Popularklageverfahren demjenigen gleichzustellen sei, der - wie bei einer Verfassungsbeschwerde - eigene Grundrechte verteidigt (BVerfGE 13, 132 ).

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94
    Dies hat auch schon die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 1982 (BVerfGE 60, 175 ) offengelassen.

    Entsprechendes gilt für die Verfassungsgerichtsbarkeit des Bundes und der Länder (vgl. BVerfGE 6, 376 ; 22, 267 ; 60, 175 ).

    Daraus folgt, daß der Bereich der Verfassungsgerichtsbarkeit der Länder vom Bundesverfassungsgericht möglichst unangetastet bleiben muß und die Landesverfassungsgerichtsbarkeit nicht in größere Abhängigkeit gebracht werden darf, als es nach dem Bundesverfassungsrecht unvermeidbar ist (vgl. BVerfGE 36, 342 ; 41, 88 ; 60, 175 ).

  • BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58

    Neugliederung Hessen

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94
    Hingegen ist die Verfassungsbeschwerde nicht zur Austragung von Streitigkeiten gegeben, mit denen Rechte geltend gemacht werden, die auf einer besonderen kompetentiellen Funktion eines Antragstellers im Verfassungsleben beruhen und durch ein gesetzlich begründetes gegenseitiges Rechte- und Pflichtenverhältnis geregelt sind (vgl. BVerfGE 6, 445 ; 13, 54 ; 21, 362 ; 68, 193 ; 75, 192 ).

    Insoweit werden seine Rechte daher nur durch die subjektiven öffentlichen Rechte des aktiven Status jedes einzelnen Bürgers verwirklicht (vgl. BVerfGE 13, 54 ).

    Zugleich verleiht es der Gesamtheit der Träger des erfolgreichen Volksbegehrens eine Funktion im Verfassungsleben und bezieht sie insoweit in die Organisation des Staates ein (vgl. auch BVerfGE 13, 54 ; BayVerfGH 44, 9 ff.).

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 548/68

    Gemeinschaftsschule

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94
    Daraus folgt, daß der Bereich der Verfassungsgerichtsbarkeit der Länder vom Bundesverfassungsgericht möglichst unangetastet bleiben muß und die Landesverfassungsgerichtsbarkeit nicht in größere Abhängigkeit gebracht werden darf, als es nach dem Bundesverfassungsrecht unvermeidbar ist (vgl. BVerfGE 36, 342 ; 41, 88 ; 60, 175 ).

    Das Grundgesetz erkennt mit Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG an, daß ein Land interne - grundrechtlich geschützte Rechte nicht berührende - Streitigkeiten unter Funktionsträgern der Staatsgewalt im Land aufgrund eigener Verfassungsgerichtsbarkeit - ohne jede bundesverfassungsgerichtliche Einwirkung - in der Sache abschließend entscheiden kann (vgl. auch BVerfGE 41, 88 ).

  • BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvR 671/65

    Unterricht in Biblischer Geschichte

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94
    Zur Überprüfung von Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte, die in derartigen landesverfassungsrechtlichen Streitigkeiten ergangen sind, ist das Bundesverfassungsgericht nicht berufen (vgl. BVerfGE 6, 445 ; 30, 112 ).

    b) Das Bundesverfassungsgericht hat bisher offengelassen, ob für die Parteien solcher vom Landesverfassungsgericht in der Sache abschließend entschiedener landesverfassungsrechtlicher Streitigkeiten die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gleichwohl eröffnet ist, wenn sie rügen, daß das Landesverfassungsgericht in dem Ausgangsverfahren die für alle Beteiligten gerichtlicher Verfahren geltenden grundrechtsgleichen Gewährleistungen des Verfahrensrechts verletzt hat (vgl. BVerfGE 6, 45 ; 30, 112 ).

  • VerfGH Bayern, 04.02.1991 - 4-IV-91
    Auszug aus BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94
    Zugleich verleiht es der Gesamtheit der Träger des erfolgreichen Volksbegehrens eine Funktion im Verfassungsleben und bezieht sie insoweit in die Organisation des Staates ein (vgl. auch BVerfGE 13, 54 ; BayVerfGH 44, 9 ff.).

    e) Wenn dieser Verfassungsrechtsstreit vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof im Wege eines Volksentscheidprüfungsverfahrens gemäß Art. 81 Abs. 2 BayLWG und nicht im allgemeinen Verfahren einer Landesverfassungsstreitigkeit nach Art. 64 BV entschieden wurde, so beruht dies auf der Sonderregelung für Wahl- und Volksentscheidprüfungsverfahren und ändert nichts daran, daß im Ausgangsverfahren eine landesverfassungsrechtliche Streitigkeit zwischen Beteiligten geführt wurde, die gesetzlich bestimmte Funktionen im Verfassungsleben des Landes wahrnehmen (vgl. auch BayVerfGH 44, 9 ).

  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94
    Das Bundesverfassungsgericht hat daher in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß auch die Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte mit der Verfassungsbeschwerde angreifbare Akte "öffentlicher Gewalt" sind (zuletzt BVerfGE 85, 148 ).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94
    Entsprechendes gilt für die Verfassungsgerichtsbarkeit des Bundes und der Länder (vgl. BVerfGE 6, 376 ; 22, 267 ; 60, 175 ).
  • BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvR 2/56

    Wahlrechtsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94
    Entsprechendes gilt für die Verfassungsgerichtsbarkeit des Bundes und der Länder (vgl. BVerfGE 6, 376 ; 22, 267 ; 60, 175 ).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69

    Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56

    Staat als Beschwerdeführer

  • BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 128/84

    Verwaltungsgerichtliche Normnenkrontrolle, landesrechtliche Popularklage und

  • BVerfG, 06.03.1963 - 2 BvR 129/63

    Umfang und Regelungsgehalt des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

  • VerfGH Bayern, 19.01.1994 - 89-III-92

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

  • BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60

    Universitäre Selbstverwaltung

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54

    Klagebefugnis politischer Parteien

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvP 1/75

    Volksentscheid über die Angliederung des Regierungsbezirks Montabaur an Hessen

  • BVerfG, 04.11.1987 - 1 BvR 1611/84

    Verfassungsmäßigkeit - Zeitschriften - Wartezimmer - Zeitungen

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84

    Sparkassen

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvC 1/66

    Wahlprüfung bei kleinen Geschenksendungen durch den Wahlkreiskandidaten

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen setzt voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffene Entscheidung unmittelbar rechtlich betroffen ist (vgl. BVerfGE 15, 256 ; 96, 231 ).
  • BVerfG, 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16

    Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Verlagerung der Verpflichtung zur

    Insbesondere der Bereich der Verfassungsgerichtsbarkeit der Länder soll vom Bundesverfassungsgericht möglichst unangetastet bleiben (vgl. BVerfGE 36, 342 ; 41, 88 ; 60, 175 ; 96, 231 ; 107, 1 ).

    Die Landesverfassungsgerichtsbarkeit soll nicht in größere Abhängigkeit gebracht werden, als es nach dem Bundesverfassungsrecht unvermeidbar ist (vgl. BVerfGE 36, 342 ; 41, 88 ; 60, 175 ; 96, 231 ; 107, 1 ).

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Es läßt die in einem Land getroffene Regelung der Landesverfassungsgerichtsbarkeit unberührt, es sei denn, es regelt ausdrücklich etwas anderes oder die Landesregelung ist ihrer Struktur nach mit dem Grundgesetz unverträglich (vgl. BVerfGE 4, 178 ; vgl. auch Beschluß des Zweiten Senats vom 9. Juli 1997 - 2 BvR 389/94 -, Umdruck S. 16).
  • BVerfG, 25.01.2023 - 2 BvR 2189/22

    Grundsatz der Unantastbarkeit landesverfassungsgerichtlicher

    (1) Soweit das Bundesverfassungsgericht entschieden habe (BVerfGE 96, 231), dass die Rüge einer Verletzung von grundrechtsgleichen Gewährleistungen nicht mit der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht geltend gemacht werden könne, wenn sie sich auf ein Verfahren beziehe, in dem eine landesverfassungsrechtliche Streitigkeit durch das Landesverfassungsgericht in der Sache abschließend entschieden worden sei, habe dem eine Streitigkeit zwischen Beteiligten des Verfassungsrechtskreises eines Landes zugrunde gelegen.

    a) Bei Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte handelt es sich zwar um Akte öffentlicher Gewalt, die grundsätzlich als tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde in Betracht kommen (vgl. BVerfGE 6, 445 ; 42, 312 ; 85, 148 ; 96, 231 ).

    Insoweit ist davon auszugehen, dass die den Ländern grundgesetzlich garantierte Autonomie auch beinhaltet, dass auf ihren eigenen Verfassungsraum bezogene landesverfassungsgerichtliche Entscheidungen möglichst unangetastet bleiben (vgl. BVerfGE 36, 342 ; 41, 88 ; 60, 175 ; 96, 231 ; 107, 1 ; 147, 185 ).

    Ein solcher Übergriff auf die Landesverfassungsgerichtsbarkeit ist auch nicht geboten, solange die Länder bei der Einrichtung ihrer Verfassungsgerichte die Homogenitätsanforderungen des Art. 28 Abs. 1 GG beachtet haben (vgl. BVerfGE 96, 231 ).

    Demgemäß folgt aus der weitgehenden Verfassungsautonomie, über die die Länder unter dem Grundgesetz im Bereich der Landeswahlen verfügen, dass der durch die Landesverfassungsgerichte insoweit vorgesehene Rechtsschutz möglichst unangetastet bleiben muss und die Landesverfassungsgerichtsbarkeit nicht in größere Abhängigkeit von der Bundesverfassungsgerichtsbarkeit gebracht werden darf, als es nach dem Grundgesetz unvermeidbar ist (vgl. dazu allgemein BVerfGE 36, 342 ; 41, 88 ; 60, 175 ; 96, 231 ; 107, 1 ; 147, 185 ).

    Ein Übergreifen der Verfassungsgerichtsbarkeit des Bundes auf die des Landes ist so lange nicht geboten, wie die Länder bei der Einrichtung ihrer Landesverfassungsgerichte die Homogenitätsanforderungen des Art. 28 Abs. 1 GG beachten (vgl. BVerfGE 96, 231 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2008 - 2 BvR 1223/08 -, juris, Rn. 8).

    Vielmehr nehmen die Verfassungsgerichte der Länder bei der Entscheidung von Verfahren zum Schutz des subjektiven Wahlrechts bei Wahlen in ihrem Verfassungsraum Aufgaben wahr, die für Bundestagswahlen dem Bundesverfassungsgericht obliegen (vgl. BVerfGE 96, 231 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2008 - 2 BvR 1223/08 -, juris, Rn. 8).

    Die Unantastbarkeit landesverfassungsgerichtlicher Entscheidungen in Verfahren zum Schutz des subjektiven Wahlrechts steht allerdings unter dem Vorbehalt der Beachtung des Homogenitätsgebots gemäß Art. 28 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 96, 231 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2008 - 2 BvR 1223/08 -, juris, Rn. 8).

    Daneben bedarf es einer Berücksichtigung der weiteren Prinzipien, die für jedes gerichtliche Verfahren gelten und im Rechtsstaatsprinzip ihre Grundlage finden (vgl. BVerfGE 96, 231 ).

  • BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Berechtigung von Unionsbürgern

    Daher muss der Bereich der Verfassungsgerichtsbarkeit der Länder vom Bundesverfassungsgericht möglichst unangetastet bleiben; auch darf die Landesverfassungsgerichtsbarkeit nicht in größere Abhängigkeit von der Bundesverfassungsgerichtsbarkeit gebracht werden, als es nach dem Grundgesetz unvermeidbar ist (vgl. BVerfGE 36, 342 ; 41, 88 ; 60, 175 ; 96, 231 ; 107, 1 ).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind daher Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte Akte "öffentlicher Gewalt", die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (vgl. BVerfGE 6, 445 ; 13, 132 ; 42, 312 ; 85, 148 ; 96, 231 ; BVerfGK 8, 169 ; 17, 131 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juli 1990 - 1 BvR 1438/89 -, juris, Rn. 1; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. April 1993 - 1 BvR 744/91 -, NVwZ 1994, S. 59 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Januar 1996 - 2 BvR 2604/95 -, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 1997 - 1 BvR 1604/97 u.a. -, NJW 1999, S. 1020 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. März 2004 - 2 BvR 596/01 -, NVwZ 2004, S. 980; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2008 - 2 BvR 1223/08 -, juris, Rn. 3).

    Denn das Grundgesetz erkennt ausweislich von Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG a.E. an, dass ein Land bestimmte Streitigkeiten ohne jede bundesverfassungsgerichtliche Einwirkung in der Sache selbst entscheiden kann (vgl. BVerfGE 96, 231 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Januar 1998 - 2 BvR 2306/96 -, NVwZ 1998, S. 387 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. März 2004 - 2 BvR 596/01 -, NVwZ 2004, S. 980; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2008 - 2 BvR 1223/08 -, juris, Rn. 3).

    Popularklageverfahren im Sinne von Art. 98 Satz 4 BV gehören dazu nicht (vgl. BVerfGE 96, 231 ).

    Auch im (Popularklage-)Verfahren vor den Landesverfassungsgerichten gelten die Prozessgrundrechte des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 13, 132 ; 60, 175 ; 69, 112 ; 96, 231 ; vgl. auch BVerfGK 17, 131 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juli 1990 - 1 BvR 1438/89 -, juris, Rn. 1 ff.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. April 1993 - 1 BvR 744/91 -, NVwZ 1994, S. 59 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 1997 - 1 BvR 1604/97 u.a. -, NJW 1999, S. 1020 ).

  • BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 1470/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Urteil betreffend die Einführung

    Die Verfassungsgerichtsbarkeit der Länder darf nicht in größere Abhängigkeit von der Bundesverfassungsgerichtsbarkeit gebracht werden, als es nach dem Grundgesetz unvermeidbar ist (vgl. BVerfGE 36, 342 ; 41, 88 ; 60, 175 ; 96, 231 ; 107, 1 ).

    c) Bei den Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte handelt es sich um Akte "öffentlicher Gewalt", die gemäß Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG der Bindung an die Grundrechte und grundrechtsgleichen Gewährleistungen unterliegen und grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG angegriffen werden können (vgl. BVerfGE 6, 445 ; 13, 132 ; 42, 312 ; 85, 148 ; 96, 231 ).

    Demgemäß können im Verfahren der Verfassungsbeschwerde gegen landesverfassungsgerichtliche Entscheidungen grundsätzlich auch die Verletzung der Prozessgrundrechte einschließlich des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. dazu BVerfGE 13, 132 ; 60, 175 ; 69, 112 ; 96, 231 ) oder des allgemeinen Willkürverbots (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. März 2016 - 2 BvR 1576/13 -, Rn. 46) sowie die Nichtbeachtung des Gleichberechtigungsgebots gemäß Art. 3 Abs. 2 GG geltend gemacht werden.

    Dies gilt jedoch nicht, soweit die Landesverfassungsgerichte in der Sache endgültig entscheiden (vgl. BVerfGE 96, 231 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. März 2016 - 2 BvR 1576/13 -, Rn. 42).

    Geht man davon aus, dass die Gewährung des subjektiven Wahlrechtsschutzes auf Landesebene abschließend erfolgt, könnte dies der Möglichkeit einer Erhebung der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht ausnahmslos von vornherein entgegenstehen (vgl. zu Streitigkeiten, bei denen es um Funktionen bei Ausübung des Gesetzgebungsrechts im Land geht, BVerfGE 96, 231 ; für die Geltendmachung einer Verletzung von Wahlrechtsgrundsätzen im Land BVerfGE 99, 1 ).

    Zu der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgeworfenen Frage, dass die Länder den subjektiven Wahlrechtsschutz bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum grundsätzlich allein und abschließend gewährleisten (vgl. BVerfGE 96, 231 ; 99, 1 ; siehe oben Rn. 33 ff.), verhalten sie sich aber nicht.

  • BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97

    Verwaltungsgemeinschaften

    Entsprechendes gilt für die Verfassungsgerichtsbarkeit des Bundes und der Länder (vgl. BVerfGE 4, 178 ; 6, 376 ; 22, 267 ; 41, 88 ; 60, 175 ; 96, 231 ).

    Daraus folgt, dass der Bereich der Verfassungsgerichtsbarkeit der Länder vom Bundesverfassungsgericht möglichst unangetastet bleiben soll und die Landesverfassungsgerichtsbarkeit nicht in größere Abhängigkeit gebracht werden darf, als es nach dem Bundesverfassungsrecht unvermeidbar ist (vgl. BVerfGE 36, 342 ; 41, 88 ; 60, 175 ; 96, 231 ).

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 423/99

    Rechtsberatung durch Inkassounternehmen

    Die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen setzt voraus, dass ein Beschwerdeführer durch diese nicht nur mittelbar faktisch, sondern unmittelbar rechtlich betroffen wird (BVerfGE 15, 256 ; 96, 231 ).
  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    Die bereits mit Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Juli 1997 (BVerfGE 96, 231 ff.) betonte Eigenständigkeit der Landesverfassungsordnungen würde gestärkt, wenn die Länder abschließend die Wahlakte zu ihren Volksvertretungen überprüfen könnten.

    Dieser Organstreit wird im Land abschließend entschieden (vgl. BVerfGE 96, 231 m.w.N.).

  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91

    Funktionszulagen

    Daraus folgt, dass die Landesverfassungsgerichtsbarkeit nicht in größere Abhängigkeit gebracht werden darf, als es nach dem Bundesverfassungsrecht unvermeidbar ist (vgl. BVerfGE 96, 231 ).
  • BVerfG, 21.12.2021 - 2 BvR 1844/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des Bayerischen

  • BVerfG, 10.03.2014 - 1 BvR 1104/11

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

  • BAG, 03.11.2020 - 9 AZB 47/20

    Rechtsweg - Anforderungen an den Klägervortrag in sog. aut-aut-Fällen

  • VerfGH Thüringen, 16.12.1998 - VerfGH 20/95

    Abstrakte Normenkontrolle; PDS-Fraktion; Thüringer Abgeordnetengesetz;

  • VerfGH Thüringen, 19.09.2001 - VerfGH 4/01

    Volksgesetzgebung; Haushaltsvorbehalt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2003 - 15 A 203/02

    Begriff des kassatorischen Bürgerbegehrens; Reichweite des Schutzes von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2003 - 15 B 2455/03

    Äußerung von Gemeindeorganen zu kassatorischen Bürgerbegehren

  • BVerfG, 14.01.2008 - 2 BvR 1975/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Wiedereinführung der 5%-Sperrklausel

  • BVerfG, 23.07.1998 - 1 BvR 2470/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Besetzung des

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 805/98

    Festsetzung des Gegenstandswerts im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • BVerfG, 14.01.1998 - 2 BvR 2306/96

    Mangels unmittelbarer rechtlicher Betroffenheit, hinreichender Darlegung der

  • BVerfG, 13.06.2016 - 2 BvR 2894/14

    Nicht jede Verletzung der unionsrechtlichen Vorlagepflicht stellt zugleich einen

  • BVerfG, 27.10.1997 - 1 BvR 1604/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der bayerischen Neuregelung

  • BVerfG, 14.01.1998 - 2 BvR 2346/96

    Mangels Grundrechtsträgerschaft bzw Eröffnung des Rechtswegs zum BVerfG

  • BVerfG, 10.05.2002 - 1 BvR 1685/01

    Keine Grundrechtsverletzung durch Zurückweisung einer Landesverfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 03.07.2000 - 2 BvK 3/98

    'Schule in Freiheit'

  • BVerfG, 12.02.2020 - 1 BvR 577/19

    Zur Überprüfung von Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte durch das

  • VerfGH Bayern, 24.02.2000 - 112-IX-99

    Volksbegehren "Unabhängige Richterinnen und Richter in Bayern"

  • BVerfG, 25.03.2004 - 2 BvR 596/01

    Fehlende Antragsbefugnis einer Gemeinde bzgl der Verletzung von

  • BVerfG, 09.03.2009 - 2 BvR 120/09

    Erfolglose, da unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verlust eines

  • BVerfG, 05.03.2010 - 1 BvR 2349/08

    Grenzen der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung

  • VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 6/19
  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 1096/05

    Keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch

  • VerfGH Sachsen, 11.03.1999 - 40-IV-97
  • VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 8/15

    Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil im Instanzenzug, das nicht gegenüber dem

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2017 - 3 S 76.17

    Kein Erfolg der Initiative "Berlin braucht Tegel" vor dem OVG

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2008 - LVerfG 4/07

    Verfassungsbeschwerde: Verlängerung der zukünftigen Legislaturperioden des

  • VerfG Hamburg, 27.04.2007 - HVerfG 3/06

    Volksinitiative als Verfassungsorgan

  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 4/91

    Funktionszulage nur für Fraktionsvorsitzende zulässig

  • VG Düsseldorf, 10.06.2016 - 1 K 4093/11

    Bindungswirkung; Verfassungsgerichtshof NRW; Landesverfassungsgericht;

  • BVerfG, 02.12.2020 - 2 BvR 865/15

    Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichts

  • VerfGH Thüringen, 07.12.2016 - VerfGH 28/12

    Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1047/07

    Verfassungsbeschwerde gegen eine beamtenrechtliche Missbilligung aufgrund von

  • VerfGH Saarland, 23.03.2022 - Lv 18/21
  • VerfGH Thüringen, 06.09.2017 - VerfGH 1/17

    Entscheidung im Verfahren über die Zulässigkeit des Volksbegehrens

  • BVerfG, 30.05.2000 - 2 BvR 822/00

    Zulässigkeit - Verfassungsbeschwerde - Subsidiarität - Rechtswegerschöpfung -

  • VGH Bayern, 27.09.2018 - 4 ZB 16.2516

    Antrag auf Zulassung einer Berufung- Erstattung von Gerichtskosten

  • VerfGH Sachsen, 17.07.1998 - 32-I-98

    Organstreitverfahren auf Eilantrag einer Vertrauensperson in einem

  • VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 141-IV-08

    Unterlassung von Äußerungen im Zusammenhang mit der geplanten Nutzung eines

  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 586/98

    Voraussetzung der Verbindung zu einer Bande im Betäubungsmittelstrafrecht;

  • VG Berlin, 08.09.2014 - 1 L 63.14

    Einstweilige Anordnung des Ruhens eines Zivilprozesses

  • LG Berlin, 05.03.2013 - 31 O 556/11

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages - Schadensersatz wegen Pflichtverletzung

  • VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 52-IV-09

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Zulassung von Wahlvorschlägen

  • VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 174-IV-08
  • VG Potsdam, 21.06.2022 - 9 K 179/19
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