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   BVerfG, 23.04.2003 - 1 BvR 305/03   

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https://dejure.org/2003,4830
BVerfG, 23.04.2003 - 1 BvR 305/03 (https://dejure.org/2003,4830)
BVerfG, Entscheidung vom 23.04.2003 - 1 BvR 305/03 (https://dejure.org/2003,4830)
BVerfG, Entscheidung vom 23. April 2003 - 1 BvR 305/03 (https://dejure.org/2003,4830)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ergänzungspflegschaft ohne Interessenskonflikt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 120
  • FamRZ 2003, 921
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2003 - 1 BvR 305/03
    Dies ist grundsätzlich Aufgabe eines im Falle eines Interessenwiderstreits zwischen dem Kind und seinem gesetzlichen Vertreter gemäß § 1909 BGB zu bestellenden Ergänzungspflegers (vgl. BVerfGE 72, 122 ; 75, 201 ; 79, 51 ; BVerfG, Kammerbeschluss, FamRZ 2001, S. 1285).

    Ist eine solche Bestellung unterblieben, setzt die Zulässigkeit einer Vertretung des Kindes durch eine andere Person unter anderem jedenfalls voraus, dass aufgrund der Interessenlage ein Bedürfnis für eine Pflegerbestellung bestanden hat, um dem Kind, das sich nicht selbst vertreten kann, die Möglichkeit zur eigenen Interessenwahrnehmung im verfassungsgerichtlichen Verfahren zu eröffnen (vgl. BVerfGE 72, 122 ; BVerfG, Kammerbeschluss, NJW 1995, S. 2023).

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2003 - 1 BvR 305/03
    Dies ist grundsätzlich Aufgabe eines im Falle eines Interessenwiderstreits zwischen dem Kind und seinem gesetzlichen Vertreter gemäß § 1909 BGB zu bestellenden Ergänzungspflegers (vgl. BVerfGE 72, 122 ; 75, 201 ; 79, 51 ; BVerfG, Kammerbeschluss, FamRZ 2001, S. 1285).
  • BVerfG, 13.10.1994 - 1 BvR 1799/94

    Einstweilige Anordnung gegen die Rückführung von Kindern nach Afghanistan

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2003 - 1 BvR 305/03
    Ist eine solche Bestellung unterblieben, setzt die Zulässigkeit einer Vertretung des Kindes durch eine andere Person unter anderem jedenfalls voraus, dass aufgrund der Interessenlage ein Bedürfnis für eine Pflegerbestellung bestanden hat, um dem Kind, das sich nicht selbst vertreten kann, die Möglichkeit zur eigenen Interessenwahrnehmung im verfassungsgerichtlichen Verfahren zu eröffnen (vgl. BVerfGE 72, 122 ; BVerfG, Kammerbeschluss, NJW 1995, S. 2023).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2003 - 1 BvR 305/03
    Dies ist grundsätzlich Aufgabe eines im Falle eines Interessenwiderstreits zwischen dem Kind und seinem gesetzlichen Vertreter gemäß § 1909 BGB zu bestellenden Ergänzungspflegers (vgl. BVerfGE 72, 122 ; 75, 201 ; 79, 51 ; BVerfG, Kammerbeschluss, FamRZ 2001, S. 1285).
  • BVerfG, 05.07.2001 - 1 BvR 1055/01

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2003 - 1 BvR 305/03
    Dies ist grundsätzlich Aufgabe eines im Falle eines Interessenwiderstreits zwischen dem Kind und seinem gesetzlichen Vertreter gemäß § 1909 BGB zu bestellenden Ergänzungspflegers (vgl. BVerfGE 72, 122 ; 75, 201 ; 79, 51 ; BVerfG, Kammerbeschluss, FamRZ 2001, S. 1285).
  • BVerfG, 24.08.2020 - 1 BvR 1780/20

    Erfolgreicher Eilantrag des Amtsvormunds gegen Rückführung eines Fünfjährigen aus

    Teils ist auf die offensichtliche Möglichkeit eines Interessenkonflikts (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Oktober 1994 - 1 BvR 1799/94 -, juris, Rn. 21), teils auf einen Interessenwiderstreit zwischen dem Kind und seinem gesetzlichen Vertreter (vgl. BVerfGK 1, 120 ) abgestellt worden.
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