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   BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvR 497/03   

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https://dejure.org/2003,2852
BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvR 497/03 (https://dejure.org/2003,2852)
BVerfG, Entscheidung vom 17.07.2003 - 2 BvR 497/03 (https://dejure.org/2003,2852)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juli 2003 - 2 BvR 497/03 (https://dejure.org/2003,2852)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JurPC

    StPO § 110
    Vorläufige Sicherstellung von Datenträgern einer Rechtsanwaltskanzlei

  • Wolters Kluwer

    Anfertigung einer Wechselfestplatte des Kanzleicomputers eines Rechtsanwaltes durch die Strafverfolgungsbehörden; Regelung eines streitigen Zustandes durch eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichtes ; Gefährdung des Vertrauensverhältnisses zwischen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wohnungsdurchsuchung - Beschlagnahme und einstweilige Anordnung

  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § ... 93d Abs. 2; ; StGB § 184 Abs. 5 Satz 2; ; StPO § 33a; ; StPO § 98 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 110; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Zurückstellung der Auswertung von in einem Strafverfahren wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornographischer Schriften sichergestellter EDV-Daten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 245
  • NJW 2003, 3761
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvR 497/03
    Die Kammer ist hierfür zuständig, weil die Fragen, die für den Erlass der einstweiligen Anordnung maßgebend sind, bereits entschieden wurden (vgl. BVerfGE 105, 365 ff.).
  • BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93

    Isserstedt

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvR 497/03
    Kann letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1910/02

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvR 497/03
    Die gegen den Durchsuchungsbeschluss und die darauf bezogene Beschwerdeentscheidung des Landgerichts Berlin erhobene Verfassungsbeschwerde wurde durch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1910/02 - nicht zur Entscheidung angenommen.
  • BVerfG, 07.02.1995 - 1 BvR 2116/94

    Parabolantenne II

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvR 497/03
    Kann letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvR 497/03
    Kann letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1287/17

    Die Staatsanwaltschaft München II darf die bei der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day

    Auch andere Mandanten, die mit dem Ermittlungsverfahren in keinem Zusammenhang stehen, könnten im Falle einer Auswertung - zumal angesichts der medialen Aufmerksamkeit, die dem Fall zukommt - ihre Geschäftsgeheimnisse und persönlichen Daten bei der Beschwerdeführerin in Unsicherheit wähnen und deshalb ihre Aufträge zurückziehen (vgl. BVerfGE 105, 365 ; BVerfGK 1, 245 ).
  • BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1562/17

    Die Staatsanwaltschaft München II darf die bei der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day

    Eine Auswertung könnte - zumal angesichts der medialen Aufmerksamkeit, die dem Fall zukommt - auch bei anderen Mandanten, die mit dem Ermittlungsverfahren in keinem Zusammenhang stehen, dazu führen, dass diese ihre Geschäftsgeheimnisse und persönlichen Daten in der Kanzlei, in der die Beschwerdeführer tätig sind, in Unsicherheit wähnen und ihre Aufträge zurückziehen (vgl. BVerfGE 105, 365 ; BVerfGK 1, 245 ).
  • OLG Köln, 27.07.2004 - Ausl 92/04

    Dritter

    Anders als in dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, auf das sich die Beteiligte beruft (NJW 2003, 3761), kommt hier ein Beweisverwertungsverbot nicht in Betracht.
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