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   BVerfG, 13.02.2003 - 2 BvQ 3/03   

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BVerfG, 13.02.2003 - 2 BvQ 3/03 (https://dejure.org/2003,2120)
BVerfG, Entscheidung vom 13.02.2003 - 2 BvQ 3/03 (https://dejure.org/2003,2120)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Februar 2003 - 2 BvQ 3/03 (https://dejure.org/2003,2120)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung des Antrags der Republik Argentinien auf Erlass einer eA wegen durch Zahlungsunfähigkeit verursachten Staatsnotstands - Unzulässigkeit des Antrags wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses und unzulässigen Regelungsinhalts

  • Wolters Kluwer

    Durch Zahlungsunfähigkeit verursachter Zahlungsnotstand - Einstweilige Anordnung gegen eine Entscheidung über eine Zahlungsklage - Vorlegung einer völkerrechtlichen Fragestellung - Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch unterlassenen Vorlagebeschluss ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 100 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1
    Antrag des Staats Argentinien auf Aussetzung eines Zivilverfahrens betreffend die Rückzahlung von Schuldverschreibungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Antrag der Republik Argentinien auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Staatsnotstands ohne Erfolg

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Antrag der Republik Argentinien auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Staatsnotstands ohne Erfolg

  • zaoerv.de PDF, S. 9 (Kurzinformation)

    Geltung von Justizgrundrechten für ausländische Staaten

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Argentinien-Anleihen // Hochverschuldetes Land wollte Rechtsschutz gegen Gläubiger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 32
  • DVBl 2003, 661
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (26)

  • LG Frankfurt/Main, 14.03.2003 - 21 O 294/02

    "Argentinienanleihen"

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2003 - 2 BvQ 3/03
    das Landgericht Frankfurt am Main - 21. Zivilkammer, in dem Verfahren 2-21 O 294/02, D. und L. Sch. gegen Republik Argentinien, anzuweisen:.

    das Verfahren 2-21 O 294/02 bis zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Umfang und Tragweite des völkerrechtlichen Prinzips des Staatsnotstandes auszusetzen.

    Ihren Zahlungsanspruch gegen die Antragstellerin machen die Kläger des Ausgangsverfahrens in einem Urkundsprozess vor dem Landgericht Frankfurt am Main - 21. Zivilkammer (Az. 2-21 O 294/02) geltend.

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2003 - 2 BvQ 3/03
    Da sich auch ausländische juristische Personen des Privatrechts auf die grundrechtsähnlichen Rechte des Grundgesetzes berufen können (vgl. BVerfGE 18, 441 ; 21, 207 ; 23, 229 ; 64, 1 ), ist es nur folgerichtig, anzunehmen, dass diese Gewährleistungen auch ausländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts eingeräumt sind.

    Die Antragstellerin muss die Gelegenheit nutzen, das Landgericht erneut auf seine Pflicht zur Vorlage entscheidungserheblicher völkerrechtlicher Fragestellungen gemäß Art. 100 Abs. 2 GG hinzuweisen (zur Vorlagepflicht vgl. BVerfGE 23, 288 ; 64, 1 ; 96, 68 ).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2003 - 2 BvQ 3/03
    Der ihm übertragene Grundrechtsschutz setzt die Existenz einer die Grundrechte achtenden und schützenden Fachgerichtsbarkeit voraus, die dafür sorgt, dass Grundrechtsverletzungen und deren Folgen im Regelfall ohne Anrufung des Bundesverfassungsgerichts vermieden werden (vgl. BVerfGE 94, 166 ).

    In der Regel wird damit auch die Möglichkeit eröffnet, eine Grundrechtsverletzung auch tatsächlich zu verhindern, wenn die Entscheidung noch nicht vollstreckt wurde (vgl. BVerfGE 94, 166 ).

  • BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 736/13

    Griechenland immun; Völkerrechtlicher Grundsatz der Staatenimmunität; Anspruch

    Das gilt auch für ausländische Staaten (vgl. BVerfGK 1, 32 ; 9, 211 ).
  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 26/20

    Unzulässiger Antrag auf Erlass von einstweiligen Anordnungen gegen

    Demnach ist ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung grundsätzlich unzulässig, wenn er auf einen im Verfahren der Hauptsache unzulässigen Regelungsinhalt gerichtet ist (vgl. BVerfGE 7, 99 ; 14, 192 ; 16, 220 ; 134, 135 ; BVerfGK 1, 32 ).
  • BVerfG, 23.03.2023 - 2 BvR 1507/22

    Verfassungsbeschwerde gegen eine - verfassungsrechtlich bedenkliche - Verwehrung

    Die Kammer hat den Antrag für unzulässig erachtet, weil das Bundesverfassungsgericht die von dem Beschwerdeführer mit diesem Antrag begehrte Rechtsfolge, die Wiedereinsetzung in den Besitz der Wohnung, im Verfahren der Hauptsache nicht hätte bewirken können (vgl. BVerfGE 7, 99 ; 14, 192 ; 16, 220 ; 151, 58 ; 155, 357 ; BVerfGK 1, 32 ).
  • BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvE 1/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Abberufung des

    Die Antragsgegner verweisen zwar zu Recht darauf, dass ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung regelmäßig unzulässig ist, wenn das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Rechtsfolge im Hauptsacheverfahren nicht bewirken könnte (vgl. BVerfGE 7, 99 ; 14, 192 ; 16, 220 ; BVerfGK 1, 32 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Dezember 2011 - 1 BvQ 44/11 -, Rn. 1; Barczak, in: ders., BVerfGG, 2018, § 32 Rn. 37; Lenz/Hansel, BVerfGG, 2. Aufl. 2015, § 32 Rn. 31).
  • BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvQ 91/18

    Eilanträge gegen Änderung der Parteienfinanzierung unzulässig

    Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist regelmäßig unzulässig, wenn das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Rechtsfolge im Hauptsacheverfahren nicht bewirken könnte (vgl. BVerfGE 7, 99 ; 14, 192 ; 16, 220 ; BVerfGK 1, 32 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Dezember 2011 - 1 BvQ 44/11 -, Rn. 1; Barczak, in: ders., BVerfGG, 2018, § 32 Rn. 37; Lenz/Hansel, BVerfGG, 2. Aufl. 2015, § 32 Rn. 31).
  • BVerfG, 16.10.2013 - 2 BvR 736/13

    Erlass einer eA, mit der die Zwangsvollstreckung aus einem gegenüber einem

    Auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG können sich daher nicht nur inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 75, 192 ), sondern auch ausländische juristische Personen des privaten (vgl. BVerfGE 18, 441 ; 21, 207 ; 23, 229 ; 64, 1 ) wie des öffentlichen Rechts berufen, und damit auch ausländische Staaten (vgl. BVerfGK 1, 32 ; 9, 211 ).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.07.2020 - VerfGH 88/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Erfordernis zur

    Die Zulässigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird durch den möglichen Entscheidungsinhalt im Hauptsacheverfahren begrenzt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 3. September 1957 - 2 BvR 7/57, BVerfGE 7, 99 = juris, Rn. 19, vom 4. Juli 1962 - 2 BvR 347/62, BVerfGE 14, 192 = juris, Rn. 4, und vom 13. Februar 2003 - 2 BvQ 3/03, BVerfGK 1, 32 = juris, Rn. 20).
  • VerfGH Bayern, 15.11.2023 - 28-VI-23

    Mangels substanziierter Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer

    Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist zudem regelmäßig unzulässig, wenn der Verfassungsgerichtshof eine entsprechende Rechtsfolge im Hauptsacheverfahren nicht bewirken könnte (vgl. VerfGH vom 13.1.2022 - Vf. 88-IVa-21 - juris Rn. 18; vom 30.3.2022 - Vf. 13-IVa-22 - juris Rn. 14, jeweils m. w. N.; vgl. zu § 32 BVerfGG BVerfG vom 3.9.1957 BVerfGE 7, 99/105 f.; vom 4.7.1962 BVerfGE 14, 192/193; vom 13.2.2003 - 2 BvQ 3/03 - juris Rn. 20; Barzcak in Barzcak, BVerfGG, 2018, § 32 Rn. 7, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 15.11.2023 - 33-VI-23

    Anforderungen an eine einstweilige Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    c) Soweit die Beschwerdeführerin hilfsweise beantragt, eine "Vollmachtsregelung" unter Beteiligung des Kindsvaters als Vollmachtnehmer in Kraft zu setzen, bestehen überdies deswegen Zulässigkeitsbedenken, weil der Verfassungsgerichtshof eine solche Rechtsfolge im Hauptsacheverfahren grundsätzlich nicht bewirken könnte (vgl. VerfGH vom 13.1.2022 - Vf. 88-IVa-21 - juris Rn. 18; vom 30.3.2022 - Vf. 13-IVa-22 - juris Rn. 14, jeweils m. w. N.; vgl. zu § 32 BVerfGG BVerfG vom 3.9.1957 BVerfGE 7, 99/105 f.; vom 4.7.1962 BVerfGE 14, 192/193; vom 13.2.2003 - 2 BvQ 3/03 - juris Rn. 20; Barzcak in Barzcak, BVerfGG, 2018, § 32 Rn. 7, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 76/20

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Die Zulässigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird durch den möglichen Entscheidungsinhalt im Hauptsacheverfahren begrenzt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 3. September 1957 - 2 BvR 7/57, BVerfGE 7, 99 = juris, Rn. 19, vom 4. Juli 1962 - 2 BvR 347/62, BVerfGE 14, 192 = juris, Rn. 4, und vom 13. Februar 2003 - 2 BvQ 3/03, BVerfGK 1, 32 = juris, Rn. 20).
  • OLG Köln, 24.03.2004 - 2 Wx 34/03

    Keine Beeinträchtigung diplomatischer Immunität eines hoheitlich genutzten

  • BVerfG, 05.12.2022 - 1 BvR 1865/22

    Verfassungsbeschwerde mangels ausreichender Begründung und mangels

  • VerfG Hamburg, 12.01.2022 - HVerfG 1/22

    Erfolgloser Eilantrag im Organstreitverfahren bzgl der Benennung von

  • BVerfG, 30.08.2022 - 2 BvR 1507/22

    Unzulässiger Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren bzgl bereits vollzogener

  • VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 226/03

    Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform

  • VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 200/03

    Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform

  • VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 214/03

    Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform

  • BVerfG, 01.10.2022 - 2 BvQ 84/22

    Ablehnung eines unzulässigen Eilantrags

  • BVerfG, 06.09.2019 - 2 BvQ 72/19

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bei offensichtlicher

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