Rechtsprechung
   BVerfG, 24.01.2007 - 2 BvR 1133/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1411
BVerfG, 24.01.2007 - 2 BvR 1133/04 (https://dejure.org/2007,1411)
BVerfG, Entscheidung vom 24.01.2007 - 2 BvR 1133/04 (https://dejure.org/2007,1411)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - 2 BvR 1133/04 (https://dejure.org/2007,1411)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,1411) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die im Wege der Rechtshilfe beantragte Zustellung einer Klage vor einem Gericht der USA gegen den Beschwerdeführer auf Schadensersatz und Strafschadensersatz; Umfang des Grundrechtsschutzes durch den deutschen Staat vor der Verantwortlichkeit ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zustellung einer US-amerikanischen Schadensersatzklage nach HZÜ

  • unalex.eu
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HZustÜ Art. 13
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Zustellung einer US-amerikanischen (Straf-)Schadensersatzklage

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    IZPR: Kein Grundrechtsverstoß bei Zustellung einer us-amerikanischen Klageschrift nach dem Haager Zustellungsübereinkommen trotz "pre-trial-discovery"

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zustellung ausländischer Strafschadensersatzklagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1; HZÜ Art. 13
    Verfassungsmäßigkeit von Zustellungen nach dem Haager Zustellungsübereinkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zustellung einer U.S.-amerikanischen Klageschrift

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zustellung einer U.S.-amerikanischen Klageschrift

Besprechungen u.ä.

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    IZPR: Kein Grundrechtsverstoß bei Zustellung einer us-amerikanischen Klageschrift nach dem Haager Zustellungsübereinkommen trotz "pre-trial-discovery"

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 203
  • VersR 2007, 964
  • WM 2007, 375
  • BB 2007, 211
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03

    Napster

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2007 - 2 BvR 1133/04
    Diese enge Auslegung des § 13 HZÜ sei auch von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gedeckt, insbesondere mit den im Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Juli 2003 (BVerfGE 108, 238 ff.) enthaltenen Maßstäben vereinbar.

    Es liefe dem Grundsatz zuwider, dass fremde Rechtsanschauungen und -ordnungen grundsätzlich zu achten sind, auch wenn sie im Einzelfall mit den deutschen Auffassungen nicht übereinstimmen, wenn eine generelle Überprüfung ausländischer Klagen am Maßstab der deutschen Rechtsordnung vorgenommen würde (vgl. BVerfGE 108, 238 [247 f.]).

    Eine Grenze muss dort als erreicht angesehen werden, wo das mit der Klage verfolgte Ziel "offensichtlich gegen unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats verstieße" (BVerfGE 91, 335 [343]; - 108, 238 [247]).

    Das Oberlandesgericht setzt sich in den Gründen seines Beschlusses ausführlich mit der Entscheidung des Zweiten Senats vom 25. Juli 2003 (BVerfGE 108, 238 ff.) auseinander und grenzt den vorliegenden Fall von diesem Verfahren ab.

  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1279/94

    Punitive Damages

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2007 - 2 BvR 1133/04
    Das Übereinkommen dient wichtigen Belangen des Gemeinwohls, die geeignet sind, einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 91, 335 [339 ff.]).

    Auch dass die Verweigerung der Zustellung auf Grundlage des Art. 13 HZÜ nur unter engen Voraussetzungen, nämlich nur, wenn die Hoheitsrechte oder die Sicherheit der Bundesrepublik gefährdet sind, zulässig sein soll, ist durch das Interesse an einer schnellen und effektiven Rechtshilfe bei gerichtlichen Zustellungen gerechtfertigt und verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 91, 335 [340]).

    Eine Grenze muss dort als erreicht angesehen werden, wo das mit der Klage verfolgte Ziel "offensichtlich gegen unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats verstieße" (BVerfGE 91, 335 [343]; - 108, 238 [247]).

    Die Möglichkeit der Verhängung von Strafschadensersatz (punitive damages) verletzt noch nicht unverzichtbare rechtsstaatliche Grundsätze (BVerfGE 91, 335 [343 f.]).

  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2007 - 2 BvR 1133/04
    c) Auch die Unterwerfung unter eine "pre-trial discovery", ein zwischen Klageerhebung und mündlicher Verhandlung durchgeführtes Beweis- und Beweisermittlungsverfahren (vgl. auch BGHZ 118, 312 [323]), stellt keinen offensichtlichen Verstoß gegen unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats dar.
  • BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 1133/04

    Zurückweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2007 - 2 BvR 1133/04
    Dieser Antrag wurde mit Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2004 abgelehnt (BVerfGK 3, 259 ff.).
  • OLG Frankfurt, 01.06.2004 - 20 VA 1/04
    Auszug aus BVerfG, 24.01.2007 - 2 BvR 1133/04
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der W ... AG - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Volker Schäfer und Kai Andreas Schaffelhuber, Latham & Watkins LLP, Reuterweg 20, 60323 Frankfurt am Main - gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 1. Juni 2004 - 20 VA 1/04 -, b) die Zustellungsanordnung des Präsidenten des Amtsgerichts Darmstadt vom 22. März 2004 - 3 AR 44/04 - hinsichtlich der Zustellung der Klage des Herrn S ... gegen U ... u. a. vom 19. September 2003 an die Beschwerdeführerin auf der Grundlage des Haager Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen vom 15. November 1965 hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Hassemer, die Richter Di Fabio und Landau gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 24. Januar 2007 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2007 - 2 BvR 1133/04
    a) Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet die allgemeine Handlungsfreiheit im umfassenden Sinne (BVerfGE 80, 137 [152] m. w. N.).
  • BVerfG, 03.11.2015 - 2 BvR 2019/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zustellung einer vor US-Gerichten erhobenen Klage

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar bisher offengelassen, ob die Zustellung einer im Ausland anhängigen Klage nach dem HZÜ wegen eines Verstoßes gegen Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip zu unterbleiben hätte, wenn das mit der Klage angestrebte Ziel offensichtlich gegen unverzichtbare Grundsätze des freiheitlichen Rechtsstaats, wie sie auch in internationalen Menschenrechtsübereinkommen verankert sind, verstieße (vgl. BVerfGE 91, 335 ; 108, 238 ; BVerfGK 10, 203 ; 11, 312 ; 14, 202 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Januar 2013 - 2 BvR 2805/12 -, juris, Rn. 13).

    Damit dient das Übereinkommen wichtigen Belangen des Gemeinwohls, die geeignet sind, einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 91, 335 ; BVerfGK 10, 203 ; 11, 312 ; 14, 202 ).

    So hat es entschieden, dass eine auf Strafschadensersatz nach US-amerikanischem Recht ( punitive or exemplary damages ) gerichtete Klage nicht von vornherein gegen unverzichtbare rechtsstaatliche Grundsätze verstößt (vgl. BVerfGE 91, 335 ; BVerfGK 10, 203 ; 11, 312 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Januar 2013 - 2 BvR 2805/12 -, juris, Rn. 14).

    Auch die Unterwerfung unter eine pre-trial discovery , ein zwischen Klageerhebung und mündlicher Verhandlung durchgeführtes Beweis- und Beweisermittlungsverfahren (vgl. auch BGHZ 118, 312 ), stellt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls nicht ohne Weiteres einen Verstoß gegen unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats dar (vgl. BVerfGK 10, 203 ).

    Zwar kann ein solches Verfahren in Richtung einer "Ausforschung" des Gegners ausgestaltet werden (vgl. Hay, US-amerikanisches Recht, 5. Auflage 2011, S. 70), die reine Möglichkeit verstößt aber im Verfahren der Klagezustellung nicht gegen wesentliche Grundsätze der deutschen Rechtsordnung (vgl. BVerfGK 10, 203 ; 11, 312 ).

    Vor einer konkreten gegen die Beschwerdeführerin gerichteten Beweisaufnahme hätte es außerdem weiterer Rechtshilfeentscheidungen deutscher Hoheitsträger bedurft, sodass sie durch die Klagezustellung nicht zugleich schutzlos einer Ausforschung ausgeliefert worden wäre (vgl. BVerfGK 10, 203 ; 11, 312 ).

    (b) Die grundsätzliche Respektierungspflicht könnte ihre Grenze zwar dort erreichen, wo das Verfahren vor den ausländischen Gerichten in einer offenkundig missbräuchlichen Art und Weise genutzt wird (vgl. BVerfGE 108, 238 ; BVerfGK 10, 203 ; 11, 312 ; 14, 202 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Januar 2013 - 2 BvR 2805/12 -, juris, Rn. 13).

  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 2247/06

    Keine Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Zustellung

    Das Übereinkommen dient wichtigen Belangen des Gemeinwohls, die geeignet sind, einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 91, 335 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2007 - 2 BvR 1133/04 -, JURIS).

    Dass die Verweigerung der Zustellung auf dieser Grundlage nur unter engen Voraussetzungen zulässig sein soll, ist durch das Interesse an einer schnellen und effektiven Rechtshilfe bei gerichtlichen Zustellungen gerechtfertigt und verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 91, 335 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2007 - 2 BvR 1133/04 -, JURIS).

    Die Unterwerfung unter eine pre-trial discovery kann zwar in Richtung einer "Ausforschung" des Gegners ausgestaltet werden (vgl. Hay, US-Amerikanisches Recht, 3. Aufl. 2005, Rn. 189), die bloße Möglichkeit verstößt aber im Verfahren der Klagezustellung noch nicht gegen wesentliche Grundsätze der deutschen Rechtsordnung (s. schon den Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2007 - 2 BvR 1133/04 -, JURIS).

    Dass die Beschwerdeführerin ihre außergerichtlichen Kosten, das heißt in erster Linie ihre Anwaltskosten, nicht ersetzt bekommt, selbst wenn die US-amerikanische Klage sich später als erfolglos erweist, begründet ebenfalls keinen Verstoß gegen unverzichtbare rechtsstaatliche Grundsätze (s. schon den Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2007 - 2 BvR 1133/04 -, JURIS).

    Die Zustellung einer Klage - gleichgültig ob es sich um eine inländische oder eine ausländische Klage handelt - bezieht den Empfänger in ein Gerichtsverfahren ein, trifft aber keine Entscheidung über den Ausgang des Verfahrens (s. zu beidem bereits den Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2007 - 2 BvR 1133/04 -, JURIS).

  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1739/06

    Zulässigkeit der Zustellung einer US-amerikanischen Sammelklage auf

    Sie kann daher auf der Grundlage des HZÜ, dem die für die Bundesgesetzgebung zuständigen Organe zugestimmt haben (Gesetz zu dem Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- und Handelssachen vom 22. Dezember 1977, BGBl II 1977 S. 1452) und gegen dessen Verfassungsmäßigkeit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Bedenken bestehen (vgl. BVerfGE 91, 335 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2007 - 2 BvR 1133/04 -, JZ 2007, S. 1046; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2007 - 2 BvR 2247/06 u.a. -, NJW 2007, S. 3709), eingeschränkt werden.

    Das Bundesverfassungsgericht hat bislang aber noch nicht abschließend entschieden, ob die Zustellung einer Klage auch dann mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar wäre, wenn das mit der Klage angestrebte Ziel offensichtlich gegen unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats verstieße (vgl. BVerfGE 91, 335 ; 108, 238 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2007, a.a.O., S. 1046; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2007, a.a.O., S. 3710).

    Anhaltspunkte für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen können etwa darin zu sehen sein, dass die erhobene Klageforderung auch in ihrer Höhe offensichtlich keine substantielle Grundlage hat, dass der Beklagte mit dem angegriffenen Verhalten offensichtlich nichts zu tun hat oder dass erheblicher publizistischer Druck aufgebaut wird, um den Beklagten zu einem ungerechtfertigten Vergleich zu drängen (vgl. BVerfGE 108, 238 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2007, a.a.O., S. 1046 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2007, a.a.O, S. 3711).

    Die Zustellung einer Klage bezieht den Empfänger in ein Gerichtsverfahren ein, trifft aber keine Entscheidung über den Ausgang des Verfahrens (vgl. bereits BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2007, a.a.O., S. 1047; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2007, a.a.O., S. 3711).

    Die vom Bundesverfassungsgericht bislang nicht abschließend entschiedene Frage ist allein, ob die Zustellung einer ausländischen Klage auch dann mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar wäre, wenn das mit der Klage angestrebte Ziel offensichtlich gegen unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats verstieße (vgl. BVerfGE 91, 335 ; 108, 238 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2007, a.a.O., S. 1046; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2007, a.a.O., S. 3710).

  • BVerfG, 09.01.2013 - 2 BvR 2805/12

    Zustellung einer in den USA erhobenen, ua auf Schadensersatz (treble damages)

    Diese steht gemäß Art. 2 Abs. 1 Halbsatz 2 GG unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 74, 129 ; 80, 137 ) und kann daher auf der Grundlage des Haager Zustellungsübereinkommens, dem die für die Bundesgesetzgebung zuständigen Organe zugestimmt haben (Gesetz zu dem Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen vom 22. Dezember 1977, BGBl II 1977 S. 1452) und gegen dessen Verfassungsmäßigkeit keine Bedenken bestehen (vgl. BVerfGE 91, 335 ; BVerfGK 10, 203 ; 11, 312 ; 14, 202 ), eingeschränkt werden.

    b) Ob die Zustellung einer Klage wegen eines Verstoßes gegen Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip auch dann zu unterbleiben hätte, wenn das mit der Klage angestrebte Ziel offensichtlich gegen unverzichtbare Grundsätze des freiheitlichen Rechtsstaats verstieße, hat das Bundesverfassungsgericht bislang nicht entschieden (vgl. BVerfGE 91, 335 ; 108, 238 ; BVerfGK 10, 203 ; 11, 312 ; 14, 202 ).

    Ein solcher Verstoß könnte etwa vorliegen, wenn das Verfahren vor den ausländischen Gerichten in einer offenkundig missbräuchlichen Art und Weise genutzt wird, um eine Forderung durchzusetzen, die - jedenfalls in ihrer Höhe - keine substantielle Grundlage hätte, der Beklagte mit dem angegriffenen Verhalten offensichtlich nichts zu tun hat oder erheblicher publizistischer Druck aufgebaut wird, um ihn zu einem ungerechtfertigten Vergleich zu drängen (vgl. BVerfGE 108, 238 ; BVerfGK 10, 203 ; 11, 312 ; 14, 202 ).

    Der Klagezustellung kommt schon deshalb keine berufsregelnde Tendenz zu, weil sie den Empfänger zwar in ein Gerichtsverfahren einbezieht, aber noch keine Entscheidung über den Ausgang des Verfahrens trifft (vgl. BVerfGK 10, 203 ).

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2009 - 3 VA 9/03

    Zustellung einer in den USA eingereichten Sammelklage schwarzer Südafrikaner

    Unter den Anwendungsbereich des HZÜ fallen nach der Rechtsprechung des Senats und weit überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 24.01.2007, 2 BvR 1133/04; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.03.2006, 20 VA 7/05; OLG München, Beschluss vom 07.06.2006, 9 VA 3/04; OLG Celle, Beschluss vom 20.07.2006, 16 VA 4 /05; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.02.2006, 4 VA 1/04; Senat, Beschlüsse vom 22.09.2008, I - 3 VA 6/08 und vom 21.04.2006, I - 3 VA 12/05; Böhmer, NJW 1990, 3049; Greger NJW 1989, 3103) grundsätzlich auch auf Schadensersatz mit Strafcharakter gerichtete Klagen.

    Diese bloße Möglichkeit verstößt aber im Verfahren der Klagezustellung noch nicht gegen wesentliche Grundsätze der deutschen Rechtsordnung (so schon BVerfG 2 BvR 1133/04).

    Vor einer konkreten gegen die Antragstellerin gerichteten Beweisaufnahme bedarf es zudem weiterer Rechtshilfeentscheidungen deutscher Hoheitsträger (Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (HBÜ) vom 18.03.1970), bei denen die Rechte der Antragstellerin zu beachten sind (vgl. BVerfG 2 BvR 2247-2249/06 und 2 BvR 1133/04).

    Schließlich ist auch die rechtspolitische Entscheidung, für deliktisches Handeln mit einer Vielzahl von Geschädigten Sammelklagen zuzulassen, an denen sich das einzelne Mitglied der class nicht aktiv beteiligen muss, von deutscher Seite - auch unter Berücksichtigung damit verbundener Erschwernisse für die Beklagten solcher Klagen - grundsätzlich zu respektieren, solange auch im class action-Verfahren unabdingbare Verteidigungsrechte gewahrt bleiben (BVerfG 2 BvR 1133/04 und 2 BvR 2247-2249/06).

  • OLG Düsseldorf, 22.09.2008 - 3 VA 6/08

    Zur gerichtlichen Überprüfung der Bewilligung der Zustellung einer auf

    Unter den Anwendungsbereich des HZÜ fallen nach weit überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 24.01.2007, 2 BvR 1133/04; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.03.2006, 20 VA 7/05; OLG München, Beschluss vom 07.06.2006, 9 VA 3/04; OLG Celle, Beschluss vom 20.07.2006, 16 VA 4 /05; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.02.2006, 4 VA 1/04; Senat, Beschluss vom 21.04.2006, 3 VA 12/05; Böhmer, NJW 1990, 3049; Greger NJW 1989, 3103) grundsätzlich auch auf punitive damages gerichtete Klagen.

    Diese bloße Möglichkeit verstößt aber im Verfahren der Klagezustellung noch nicht gegen wesentliche Grundsätze der deutschen Rechtsordnung (so schon BVerfG 2 BvR 1133/04).

    Vor einer konkreten gegen die Antragstellerin gerichteten Beweisaufnahme bedarf es zudem weiterer Rechtshilfeentscheidungen deutscher Hoheitsträger (Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (HBÜ) vom 18.03.1970), bei denen die Rechte der Antragstellerin zu beachten sind (vgl. BVerfG 2 BvR 2247-2249/06 und 2 BvR 1133/04).

    Schließlich ist auch die rechtspolitische Entscheidung, für deliktisches Handeln mit einer Vielzahl von Geschädigten Sammelklagen zuzulassen, an denen sich das einzelne Mitglied der class nicht aktiv beteiligen muss, von deutscher Seite - auch unter Berücksichtigung damit verbundener Erschwernisse für die Beklagten solcher Klagen - grundsätzlich zu respektieren, solange auch im class action - Verfahren unabdingbare Verteidigungsrechte gewahrt bleiben (BVerfG 2 BvR 1133/04 und 2 BvR 2247-2249/06).

  • BGH, 12.08.2009 - XII ZB 12/05

    Vollstreckbarerklärung einer Scheidungsfolgenentscheidung des High Court of

    Auch die Höhe der Abschlagszahlung von 40.000 £ ist unter Berücksichtigung der vorhandenen Einkünfte und Vermögenswerte nicht derart außergewöhnlich, dass die Vollstreckung dem deutschen ordre public widersprechen würde (vgl. insoweit BVerfG IPRax 2009, 249).
  • OLG Karlsruhe, 13.12.2017 - 6 VA 12/17

    Rechtshilfeersuchen eines amerikanischen Gerichts über Vernehmung eines Zeugen in

    Im Übrigen führt allein der Umstand, dass das Ersuchen einer pre-trial discovery US-amerikanischen Rechts (vgl. allg. hierzu Ahrens, Der Beweis im Zivilprozess, Kap. 53 Rn. 12) mit ihrem tendenziell ausforschenden Charakter entstammt, für sich genommen nicht zu einem Verstoß gegen den beweisrechtlichen ordre public (Art. 12 HBÜ), denn die Beteiligung an einem solchen Verfahren stellt nicht per se einen offensichtlichen Verstoß gegen unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats dar (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Januar 2007 - 2 BvR 1133/04, juris Rn. 15; Knöfel in Geimer/Schütze, aaO, Art. 12 HBÜ Rn. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht