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   BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2619/06   

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https://dejure.org/2007,10588
BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2619/06 (https://dejure.org/2007,10588)
BVerfG, Entscheidung vom 28.02.2007 - 2 BvR 2619/06 (https://dejure.org/2007,10588)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - 2 BvR 2619/06 (https://dejure.org/2007,10588)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Rechtmäßigkeit einer nur mündlichen Belehrung eines Angeklagten über die Revisionsmöglichkeit und Revisionsfrist durch das Strafgericht ; Funktionsbereich und Garantieumfang der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG; ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 35a; GG Art. 19 Abs. 4
    Anforderungen an die Form einer Rechtsmittelbelehrung im Strafverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 360
  • NStZ 2007, 416
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 21.12.1995 - 2 BvR 2033/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Widerrungs der Bewährung im Anschluß an

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2619/06
    Aus der richterlichen Fürsorgepflicht folgt, dass ein nicht anwaltlich vertretener, rechtsunkundiger Angeklagter ergänzend durch Aushändigung eines Merkblatts zu belehren ist, wenn es sich um eine schwierige Belehrung handelt (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1995 - 2 BvR 2033/95 -, NJW 1996, S. 1811).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2619/06
    Danach dürfen die Gerichte bei Auslegung und Anwendung des Verfahrensrechts den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 74, 228 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2619/06
    Geht es um die Wahrung von Fristen, darf die Verantwortung für eine Säumnis nicht auf den Bürger abgewälzt werden, deren Ursache allein in der Sphäre des Gerichts liegt (vgl. BVerfGE 69, 381 ).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2619/06
    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG garantiert in seinem Funktionsbereich auch das Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 75, 183 zur entsprechenden Rechtslage bei Art. 103 Abs. 1 GG).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2619/06
    Danach dürfen die Gerichte bei Auslegung und Anwendung des Verfahrensrechts den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 74, 228 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 20.05.2015 - 2 BvR 1834/12

    Das Gebot des effektiven Rechtsschutzes erfordert bei der nachträglichen Prüfung

    Er darf den Beteiligten den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (BVerfGE 77, 275 ; 119, 292 ; BVerfGK 3, 135 ; 7, 87 ; 10, 360 ; 10, 397 ; 11, 13 ; 11, 235 ).
  • OLG Brandenburg, 05.11.2012 - 1 Ws 194/12

    Notwendigkeit der Aushändigung eines Merkblatts über die Rechtsmittel, Nr. 142

    Derselbe Senat des Bundesverfassungsgerichts hat jedoch in seiner Entscheidung vom 28. Februar 2007 (2 BvR 2619/06, zit. nach juris, abgedruckt in NStZ 2007, 416) klargestellt, dass aus der vorangegangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1995 keine generelle Pflicht zur Aushändigung eines Merkblattes gefordert werden könne (BVerfG a.a.O, zit. nach juris, dort Rdnr. 5; insoweit vom Bundesverfassungsgericht als "irreführend" bezeichnet: Meyer-Goßner, StPO, § 35a Rn. 7; SK-Weßlau, StPO, § 35a Rn. 12; Rotsch, in: Krekeler/Löffelmann, Anwaltskommentar, StPO, 2007, § 35a Rn. 5).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 21.06.2021 - 1 VB 50/19

    Mangels ausreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde

    a) Soweit der Beschwerdeführer behauptet, das Oberlandesgericht habe unter Verstoß gegen den Anspruch auf ein faires Verfahren die beantragte Wiedereinsetzung versagt, macht er der Sache nach eine Verletzung der Rechtsschutzgarantie des Art. 67 Abs. 1 LV geltend (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 28.2.2007 - 2 BvR 2619/06 -, Juris Rn. 4 ff. zu einer möglichen Verletzung des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG im Zusammenhang mit der Versäumung der Revisionsfrist in einem Strafverfahren).
  • OLG Celle, 13.01.2015 - 2 Ws 174/14

    Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags bei gleichzeitig eingelegter

    Dies ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anhörungsrüge nach § 356 a StPO (BGH aaO.; BGH NStZ 2007, 416 [BGH 13.02.2007 - 3 StR 425/06] , [BVerfG 28.02.2007 - 2 BvR 2619/06] NStZ 2008, 55; NStZ-RR 2009, 353 [BGH 04.08.2009 - 1 StR 287/09] ; NStZ-RR 2012, 314); sie wird damit begründet, dass die Regelung des § 356 a StPO dem Revisionsgericht die Möglichkeit geben solle, einem Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör durch erneute Sachprüfung selbst abzuhelfen; der Rechtsbehelf diene indes nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung der Verletzung rechtlichen Gehörs doch noch Geltung zu verschaffen (BGH NStZ-RR 2013, 289; BGHR StPO § 25 Abs. 2 Nach dem letzten Wort 1 ).
  • OLG Köln, 06.12.2010 - 2 Ws 790/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Nichtaushändigung eines Merkblatts über

    Es entspricht aber ständiger, vom Schrifttum gebilligter Rechtsprechung, dass ein nicht anwaltlich vertretener, rechtsunkundiger Angeklagter ergänzend durch die Aushändigung eines Merkblatts zu belehren ist, wenn es sich um eine schwierige Belehrung handelt (BVerfG NStZ-RR 1996, 138; NStZ 2007, 416).
  • KG, 01.07.2015 - 3 Ws (B) 294/15

    Wiedereinsetzung im Bußgeldverfahren: Versäumung einer Rechtsmittelfrist nach

    Eine generelle Pflicht zur Aushändigung eines Merkblattes besteht nicht (vgl. BVerfG NStZ 2007, 416).
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