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   BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03   

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https://dejure.org/2007,2839
BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03 (https://dejure.org/2007,2839)
BVerfG, Entscheidung vom 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03 (https://dejure.org/2007,2839)
BVerfG, Entscheidung vom 21. März 2007 - 1 BvR 2231/03 (https://dejure.org/2007,2839)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verurteilung eines Presseunternehmens zur Unterlassung einer erneuten Veröffentlichung eines auf Informationen eines Dritten gestützten Beitrags mit Vorwürfen gegen den Vorstandsvorsitzenden eines Automobilkonzerns verletzt nicht das Grundrecht auf Meinungsfreiheit iSv ...

  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Sorgfaltsanforderungen an die Presse bei der Verbreitung von Verdachtsbehauptungen eines Informanten; Hinreichende Klärung hinsichtlich der Erfüllung der Wahrheitsobliegenheiten und Vollständigkeitsobliegenheiten der Presse bei der Weiterverbreitung von aus ...

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 1; BGB § 823 Abs. 1 § 1004
    Verfassungsrechtliche Grenzen der Verdachtsberichtserstattung in der Presse

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 485
  • NJW 2007, 2686
  • ZUM 2007, 468
 
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Wird zitiert von ... (36)

  • BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14

    Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen:

    Die zutreffende Einstufung einer Äußerung als Wertung oder Tatsachenbehauptung setzt die Erfassung ihres Sinns voraus (Senatsurteile vom 22. September 2009 - VI ZR 19/08, AfP 2009, 588 Rn. 11; vom 11. März 2008 - VI ZR 7/07, AfP 2008, 297 Rn. 15; vom 16. November 2004 - VI ZR 298/03, AfP 2005, 70, 73; vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 45/05, AfP 2007, 46 Rn. 14; BVerfGK 10, 485, 489).
  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    So genügt es für die Annahme eines Zu-Eigen-Machens nicht, dass ein Presseorgan die ehrenrührige Äußerung eines Dritten in einem Interview verbreitet, ohne sich ausdrücklich von ihr zu distanzieren (Senatsurteil vom 17. November 2009 - VI ZR 226/08, AfP 2010, 72 Rn. 11 mwN; BVerfGK 10, 485, 492; BVerfG, AfP 2009, 480 Rn. 69; EGMR, Urteile vom 29. März 2001 - 38432/97 Rn. 64 - Thoma/Luxemburg; vom 30. März 2004 - 53984/00 Rn. 37 ff. - Radio France/Frankreich; vom 14. Dezember 2006 - 76918/01 Rn. 33 ff. - Verlagsgruppe News GmbH/Österreich).
  • BGH, 04.04.2017 - VI ZR 123/16

    Bewertungsportal macht sich Nutzerbewertungen zu Eigen und haftet für falsche

    Die zutreffende Einstufung einer Äußerung als Wertung oder Tatsachenbehauptung setzt die Erfassung ihres Sinns voraus (Senatsurteile vom 19. Januar 2016 - VI ZR 302/15, AfP 2016, 248 Rn. 17 - Nerzquäler; vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, AfP 2015, 41 Rn. 9 - Hochleistungsmagneten; BVerfGK 10, 485, 489; jeweils mwN).
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