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   BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03   

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https://dejure.org/2007,2839
BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03 (https://dejure.org/2007,2839)
BVerfG, Entscheidung vom 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03 (https://dejure.org/2007,2839)
BVerfG, Entscheidung vom 21. März 2007 - 1 BvR 2231/03 (https://dejure.org/2007,2839)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verurteilung eines Presseunternehmens zur Unterlassung einer erneuten Veröffentlichung eines auf Informationen eines Dritten gestützten Beitrags mit Vorwürfen gegen den Vorstandsvorsitzenden eines Automobilkonzerns verletzt nicht das Grundrecht auf Meinungsfreiheit iSv ...

  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Sorgfaltsanforderungen an die Presse bei der Verbreitung von Verdachtsbehauptungen eines Informanten; Hinreichende Klärung hinsichtlich der Erfüllung der Wahrheitsobliegenheiten und Vollständigkeitsobliegenheiten der Presse bei der Weiterverbreitung von aus ...

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 1; BGB § 823 Abs. 1 § 1004
    Verfassungsrechtliche Grenzen der Verdachtsberichtserstattung in der Presse

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 485
  • NJW 2007, 2686
  • ZUM 2007, 468
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03
    Welche Anforderungen die Fachgerichte nach Art. 5 Abs. 1 GG an die Erfüllung der Wahrheits- und Vollständigkeitsobliegenheiten der Presse bei der Weiterverbreitung von aus Drittquellen entnommenen Informationen stellen dürfen, ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 12, 113 ; 85, 1 ; 99, 185, 114, 339 ).

    Diese beurteilt sich nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, auch wenn sie in der Presse veröffentlicht wird (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 95, 28 ; 97, 391 ; stRspr).

    Die Richtigkeit oder Unwahrheit der tatsächlichen Bestandteile ist dann jedoch im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 90, 241 ; 94, 1 ).

    Wird eine Äußerung fälschlich als unwahre Tatsachenbehauptung eingestuft, liegt darin eine Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 82, 43 ; 82, 272 ; 85, 1 ; 94, 1 ).

    Die Gerichte dürfen im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen stellen, welche die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen und so auf die Meinungsfreiheit insgesamt einschnürend wirken können (vgl. BVerfGE 85, 1 ).

    aa) Zwar wies die zitierte Wendung, der Kläger habe sich Alleinvertriebsrechte "unter den Nagel gerissen", einen wertenden Anteil auf und war insoweit verfassungsrechtlich als Werturteil einzustufen (vgl. BVerfGE 85, 1 ).

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03
    Von dem Schutz des Grundrechts ausgenommen sind allerdings Tatsachenbehauptungen, deren Unwahrheit erwiesen ist oder dem Äußernden bereits im Zeitpunkt der Äußerung bekannt war (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 114, 339 ; stRspr).

    Der Umstand des Unerwiesenseins kann aber bei der Abwägung mit gegenläufigen Interessen ins Gewicht fallen (vgl. BVerfGE 99, 185 ; 114, 339 ).

    Daher ergeben sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht nur Anforderungen an die Auslegung und Anwendung grundrechtsbeschränkender Gesetze, sondern auch an die Deutung umstrittener Äußerungen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 82, 272 ; 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ).

    Der Umfang solcher Sorgfaltsanforderungen ist im Einklang mit den grundrechtlichen Anforderungen zu bemessen (vgl. BVerfGE 99, 185 ; 114, 339 ).

    Sie haben andererseits zu berücksichtigen, dass die Sorgfaltsanforderungen Ausdruck der Schutzpflicht sind, die aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt (vgl. BVerfGE 114, 339 ).

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    DGHS

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03
    Auch die Verbreitung von Tatsachenbehauptungen genießt den Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit, wenn diese der Meinungsbildung zu dienen geeignet sind (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 94, 1 ).

    Die Richtigkeit oder Unwahrheit der tatsächlichen Bestandteile ist dann jedoch im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 90, 241 ; 94, 1 ).

    Daher ergeben sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht nur Anforderungen an die Auslegung und Anwendung grundrechtsbeschränkender Gesetze, sondern auch an die Deutung umstrittener Äußerungen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 82, 272 ; 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ).

    Wird eine Äußerung fälschlich als unwahre Tatsachenbehauptung eingestuft, liegt darin eine Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 82, 43 ; 82, 272 ; 85, 1 ; 94, 1 ).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03
    Welche Anforderungen die Fachgerichte nach Art. 5 Abs. 1 GG an die Erfüllung der Wahrheits- und Vollständigkeitsobliegenheiten der Presse bei der Weiterverbreitung von aus Drittquellen entnommenen Informationen stellen dürfen, ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 12, 113 ; 85, 1 ; 99, 185, 114, 339 ).

    Der Umstand des Unerwiesenseins kann aber bei der Abwägung mit gegenläufigen Interessen ins Gewicht fallen (vgl. BVerfGE 99, 185 ; 114, 339 ).

    Der Umfang solcher Sorgfaltsanforderungen ist im Einklang mit den grundrechtlichen Anforderungen zu bemessen (vgl. BVerfGE 99, 185 ; 114, 339 ).

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03
    Auch die Verbreitung von Tatsachenbehauptungen genießt den Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit, wenn diese der Meinungsbildung zu dienen geeignet sind (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 94, 1 ).

    Von dem Schutz des Grundrechts ausgenommen sind allerdings Tatsachenbehauptungen, deren Unwahrheit erwiesen ist oder dem Äußernden bereits im Zeitpunkt der Äußerung bekannt war (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 114, 339 ; stRspr).

    Wird eine Äußerung fälschlich als unwahre Tatsachenbehauptung eingestuft, liegt darin eine Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 82, 43 ; 82, 272 ; 85, 1 ; 94, 1 ).

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03
    Daher ergeben sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht nur Anforderungen an die Auslegung und Anwendung grundrechtsbeschränkender Gesetze, sondern auch an die Deutung umstrittener Äußerungen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 82, 272 ; 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ).

    Wird eine Äußerung fälschlich als unwahre Tatsachenbehauptung eingestuft, liegt darin eine Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 82, 43 ; 82, 272 ; 85, 1 ; 94, 1 ).

  • EGMR, 17.12.2004 - 49017/99

    Pedersen u. Baadsgaard / Dänemark

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03
    Zwar haben die Fachgerichte die einschlägige Fallrechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Entscheidungsgründen nicht erwogen (zur Berücksichtigung der EMRK vgl. EGMR, - Große Kammer -, Urteil vom 17. Dezember 2004, Beschwerde-Nr. 49017/99, Pedersen und Baadsgaard gegen Norwegen, Rn. 91).

    Es steht mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 10 Abs. 2 EMRK nicht im Widerspruch, wenn nach nationalem Recht bei der Abwägung mit gegenläufigen Interessen bestimmend wird, ob eigene Nachforschungen des Wahrheitsgehalts der in den Artikel eingebauten Ausführungen eines Dritten erfolgt oder verbleibende Zweifel an der Richtigkeit der Information benannt worden sind (vgl. zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte EGMR - Große Kammer -, Urteil vom 17. Dezember 2004, Beschwerde-Nr. 49017/99, Pedersen und Baadsgaard gegen Dänemark, Rn. 77; EGMR, Urteil vom 30. März 2004, Beschwerde-Nr. 53984/00, Radio France gegen Frankreich, Rn. 37 f.; EGMR, Urteil vom 11. Oktober 2005, Beschwerde-Nr. 23676/03 u.a., Krone Verlags GmbH gegen Österreich (Nr. 4), Rn. 34 f.).

  • EGMR, 30.03.2004 - 53984/00

    RADIO FRANCE ET AUTRES c. FRANCE

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03
    Der Europäische Gerichtshof beanstandet es, wenn die nationalen Gerichte generell eine systematische Distanzierung der Medienberichterstattung von dem ehrenrührigen Inhalt der Interviewäußerungen eines Gewährsmannes oder sonstiger Quellen fordern (vgl. EGMR, Urteil vom 29. März 2001, Beschwerde-Nr. 38432/97, Thoma gegen Luxemburg, Rn. 64; EGMR, Urteil vom 30. März 2004, Beschwerde-Nr. 53984/00, Radio France gegen Frankreich, Rn. 37 ff.; EGMR, Urteil vom 14. Dezember 2006, Beschwerde-Nr. 76918/01, Verlagsgruppe News GmbH gegen Österreich, Rn. 33).

    Es steht mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 10 Abs. 2 EMRK nicht im Widerspruch, wenn nach nationalem Recht bei der Abwägung mit gegenläufigen Interessen bestimmend wird, ob eigene Nachforschungen des Wahrheitsgehalts der in den Artikel eingebauten Ausführungen eines Dritten erfolgt oder verbleibende Zweifel an der Richtigkeit der Information benannt worden sind (vgl. zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte EGMR - Große Kammer -, Urteil vom 17. Dezember 2004, Beschwerde-Nr. 49017/99, Pedersen und Baadsgaard gegen Dänemark, Rn. 77; EGMR, Urteil vom 30. März 2004, Beschwerde-Nr. 53984/00, Radio France gegen Frankreich, Rn. 37 f.; EGMR, Urteil vom 11. Oktober 2005, Beschwerde-Nr. 23676/03 u.a., Krone Verlags GmbH gegen Österreich (Nr. 4), Rn. 34 f.).

  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03
    Daher ergeben sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht nur Anforderungen an die Auslegung und Anwendung grundrechtsbeschränkender Gesetze, sondern auch an die Deutung umstrittener Äußerungen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 82, 272 ; 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ).

    Wird eine Äußerung fälschlich als unwahre Tatsachenbehauptung eingestuft, liegt darin eine Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 82, 43 ; 82, 272 ; 85, 1 ; 94, 1 ).

  • BGH, 17.12.1991 - VI ZR 169/91

    Rechtsschutzbedürfnis für Ehrenschutzklage

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03
    Äußerungen über Motive, Absichten oder innere Einstellungen eines Dritten können nach der verfassungsrechtlich bedenkenfreien Auffassung der Fachgerichte ein tatsächliches Element enthalten, falls Gegenstand der Äußerung ein in der Vergangenheit liegendes Verhalten des Dritten ist und die Klärung seiner Motivlage anhand äußerer Indiztatsachen möglich erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1991 - VI ZR 169/91 -, NJW 1992, S. 1314 ).
  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02

    Zu den Sorgfaltsanforderungen für Presseagenturen

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 221/90

    Rhetorische Fragen und Meinungsfreiheit

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

  • EGMR, 29.03.2001 - 38432/97

    THOMA v. LUXEMBOURG

  • EGMR, 14.12.2006 - 76918/01

    VERLAGSGRUPPE NEWS GMBH v. AUSTRIA

  • EGMR, 11.10.2005 - 23676/03

    TIMES NEWSPAPERS LTD v. THE UNITED KINGDOM (Nos. 1 AND 2)

  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90

    Werkszeitungen

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

  • BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14

    Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen:

    Die zutreffende Einstufung einer Äußerung als Wertung oder Tatsachenbehauptung setzt die Erfassung ihres Sinns voraus (Senatsurteile vom 22. September 2009 - VI ZR 19/08, AfP 2009, 588 Rn. 11; vom 11. März 2008 - VI ZR 7/07, AfP 2008, 297 Rn. 15; vom 16. November 2004 - VI ZR 298/03, AfP 2005, 70, 73; vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 45/05, AfP 2007, 46 Rn. 14; BVerfGK 10, 485, 489).
  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    So genügt es für die Annahme eines Zu-Eigen-Machens nicht, dass ein Presseorgan die ehrenrührige Äußerung eines Dritten in einem Interview verbreitet, ohne sich ausdrücklich von ihr zu distanzieren (Senatsurteil vom 17. November 2009 - VI ZR 226/08, AfP 2010, 72 Rn. 11 mwN; BVerfGK 10, 485, 492; BVerfG, AfP 2009, 480 Rn. 69; EGMR, Urteile vom 29. März 2001 - 38432/97 Rn. 64 - Thoma/Luxemburg; vom 30. März 2004 - 53984/00 Rn. 37 ff. - Radio France/Frankreich; vom 14. Dezember 2006 - 76918/01 Rn. 33 ff. - Verlagsgruppe News GmbH/Österreich).
  • BGH, 04.04.2017 - VI ZR 123/16

    Bewertungsportal macht sich Nutzerbewertungen zu Eigen und haftet für falsche

    Die zutreffende Einstufung einer Äußerung als Wertung oder Tatsachenbehauptung setzt die Erfassung ihres Sinns voraus (Senatsurteile vom 19. Januar 2016 - VI ZR 302/15, AfP 2016, 248 Rn. 17 - Nerzquäler; vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, AfP 2015, 41 Rn. 9 - Hochleistungsmagneten; BVerfGK 10, 485, 489; jeweils mwN).
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