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   BVerfG, 22.03.2007 - 2 BvR 1983/05 (1)   

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https://dejure.org/2007,4681
BVerfG, 22.03.2007 - 2 BvR 1983/05 (1) (https://dejure.org/2007,4681)
BVerfG, Entscheidung vom 22.03.2007 - 2 BvR 1983/05 (1) (https://dejure.org/2007,4681)
BVerfG, Entscheidung vom 22. März 2007 - 2 BvR 1983/05 (1) (https://dejure.org/2007,4681)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Verwerfung der Beschwerde eines Strafgefangenen gegen die Ablehnung einer Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt; Geltung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz außerhalb des ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 32; ; BVerfGG § ... 34a Abs. 2; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a Absatz 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § 93c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 95 Abs. 2; ; StVollzG § 9 Abs. 1; ; StVollzG § 9 Abs. 2; ; StVollzG § 9 Abs. 2 Satz 2; ; StVollzG § 109; ; StVollzG § 109 Abs. 1; ; StVollzG § 111; ; StVollzG § 111 Abs. 1 Nr. 2; ; StVollzG § 116 Abs. 1; ; StVollzG § 120 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 9 Abs. 2 S. 2 § 109; GG Art. 19 Abs. 4
    Effektiver Rechtsschutz bei Verweis eines Strafgefangenen auf die Anfechtung ablehnender Entscheidungen einer sozialtherapeutischen Anstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 509
  • StV 2008, 88 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2007 - 2 BvR 1983/05
    Der Zugang zu gerichtlichem Rechtsschutz darf nicht in unverhältnismäßiger, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise beschränkt werden (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 88, 118 ; stRspr).

    Gesichtspunkte einer geordneten Rechtspflege, die die Inkaufnahme von Erschwerungen des Rechtsschutzes rechtfertigen können, weil sie im Ganzen gerade der Wirksamkeit des Rechtsschutzes dienen (vgl. BVerfGE 10, 264 ), sprechen nicht für den Weg, auf den das Landgericht den Beschwerdeführer gewiesen hat.

  • OLG Celle, 01.11.2005 - 1 Ws 392/05
    Auszug aus BVerfG, 22.03.2007 - 2 BvR 1983/05
    a) den Beschluss des Oberlandgerichts Celle vom 1. November 2005 - 1 Ws 392/05 (StrVollz) -,.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 1. November 2005 - 1 Ws 392/05 (StrVollz) - wird damit gegenstandslos.

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2007 - 2 BvR 1983/05
    Die gemäß § 111 Abs. 1 Nr. 2 StVollzG zu beteiligende Stammanstalt handelt lediglich in Prozessstandschaft für die Körperschaft, der sie angehört; eine Entscheidung in dem Rechtsstreit über eine Verlegung gemäß § 9 Abs. 2 StVollzG betrifft nur das Land als Träger des materiellen Rechts, nicht aber die ihm ebenfalls angehörende sozialtherapeutische Anstalt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 -, BVerwGE 80, 127 ).
  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2007 - 2 BvR 1983/05
    Kommt demnach eine Beteiligung der Aufnahmeanstalt an dem Vollzugsverfahren nicht in Betracht, so ist es Sache des Landes, sicherzustellen, dass die Gründe, die die sozialtherapeutische Anstalt zur Verweigerung der Zustimmung bewegt haben, im gerichtlichen Verfahren von der beteiligten Stammanstalt geltend gemacht werden (vgl. für Fälle des mehrstufigen Verwaltungsakts, in denen eine Beiladung ausscheidet, BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1967 - BVerwG VI C 73.64 -, BVerwGE 26, 31 ), und Sache der Strafvollstreckungskammer, bei Bedarf die Möglichkeiten weiterer Sachaufklärung zu nutzen.
  • BGH, 29.09.2004 - 2 ARs 307/04

    Zuständigkeitsbestimmung (Strafvollstreckungskammer)

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2007 - 2 BvR 1983/05
    Kommen aber mehrere Auslegungen in Betracht, von denen nur eine dazu führt, dass sich der Betroffene im nicht auszuschließenden Fall divergierender Rechtsprechung anderer Gerichte in eine Lage versetzt sieht, die er als "kafkaesk" empfinden muss und aus der ihn nur langwierige weitere Gerichtsverfahren wieder befreien können, so ist auch dies bei der Auslegung zu berücksichtigen (zum Auslegungsgesichtspunkt der Vermeidung widersprüchlicher Entscheidungen im etwas anders gelagerten Fall der Verlegung nach § 9 Abs. 1 StVollzG vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2004 - 2 ARs 387/04 -, StraFo 2005, S. 86 ).
  • OLG Celle, 23.02.1984 - 3 Ws 41/84
    Auszug aus BVerfG, 22.03.2007 - 2 BvR 1983/05
    Zumindest in den Fällen, in denen der Gefangene eine Verlegung innerhalb des Landes anstrebt (zu Fragen, die sich bei angestrebter Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt eines anderen Landes stellen, vgl. Arloth/Lückemann, a.a.O., § 9 Rn. 14), steht einer Ersetzung der Zustimmung der Aufnahmeanstalt durch das Landgericht, in dessen Bezirk die Stammanstalt ihren Sitz hat (§ 110 Satz 1 StVollzG), nicht entgegen, dass eine Beiladung der Aufnahmeanstalt zum Vollzugsverfahren nach dem Wortlaut des § 111 StVollzG nicht vorgesehen ist (vgl. OLG Celle, NStZ 1984, S. 334; Calliess/Müller-Dietz, a.a.O., § 111 Rn. 2; zur Frage einer verfassungskonformen Auslegung Seebode, NStZ 1984, S. 335 ).
  • OLG Hamm, 14.10.1993 - 1 Vollz (Ws) 179/93

    Verlegung eines Strafgefangenen in ein anderen Bundesland; Zustimmungserklärung;

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2007 - 2 BvR 1983/05
    Die alternative Auslegung, wonach der Gefangene, der in eine andere Anstalt verlegt werden will, eine dazu erforderliche Zustimmung nicht gesondert einzuklagen hat, sondern seinen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Verlegung im Klagewege allein gegen seine Stammanstalt verfolgen kann und muss (vgl. Arloth/Lückemann, a.a.O., § 9 Rn. 21; inzwischen auch LG Osnabrück, Beschluss vom 28. November 2005 - 13 StVK 700/05 - siehe auch, gegen die isolierte Anfechtbarkeit der erteilten Zustimmung eines anderen Landes zur Verlegung nach § 8 StVollzG, OLG Hamm, NStZ 1994, S. 256), bietet dem Gefangenen wirksameren Rechtsschutz.
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2007 - 2 BvR 1983/05
    Der von Art. 19 Abs. 4 GG vermittelte Anspruch beschränkt sich nicht auf die gerichtliche Kontrolle und das gerichtliche Verfahren; das Grundrecht verbietet vielmehr auch über das Verfahrensrecht der Gerichte hinaus Maßnahmen, die geeignet sind, den Rechtsschutz der Betroffenen zu vereiteln, auch außerhalb des Prozessrechts (vgl. BVerfGE 100, 313 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 1004/93

    Objektiv willkürliche Auslegung des Antrags eines Strafgefangenen

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2007 - 2 BvR 1983/05
    Legt etwa ein Gericht den Verfahrensgegenstand in einer Weise aus, die das vom Antragsteller verfolgte Rechtsschutzziel ganz oder in wesentlichen Teilen außer Betracht lässt, so liegt darin eine Rechtswegverkürzung, die den Rechtsanspruch des Betroffenen nach Art. 19 Abs. 4 GG verletzt (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 1997 - 2 BvR 2989/95 -, Juris, und vom 26. Oktober 1993 - 2 BvR 1004/93 -, StV 1994, S. 201; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 ).
  • OLG Celle, 30.09.1999 - 1 VAs 11/99

    Verlegung; Jugendstrafvollzug; Strafgefangener; Jugendlicher;

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2007 - 2 BvR 1983/05
    Seinen - unumstrittenen und auch vom Landgericht vorausgesetzten - Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die beantragte Verlegung (vgl. OLG Celle, NStZ 2000, S. 167; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Aufl. 2005, § 9 Rn. 3; Arloth/Lückemann, StVollzG, 2004, § 9 Rn. 16) kann der Betroffene nach Auffassung des Landgerichts (nur) durchsetzen, indem er etwaige Bescheide angreift, mit denen seitens sozialtherapeutischer Anstalten die erforderliche Zustimmung verweigert wird.
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

  • BVerfG, 19.02.1997 - 2 BvR 2989/95

    Objektiv willkürlkiche Verkennung des Rechtsschutzziels

  • BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 553/01

    Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BVerfG, 05.12.2023 - 2 BvR 1661/23

    Erfolgreicher Eilantrag eines inhaftierten Beschwerdeführers betreffend die

    Legt ein Gericht den Verfahrensgegenstand in einer Weise aus, die das vom Antragsteller erkennbar verfolgte Rechtsschutzziel ganz oder in wesentlichen Teilen außer Betracht lässt, verletzt dies den Rechtsanspruch des Betroffenen nach Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGK 10, 509 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2017 - 2 BvR 476/16 -, Rn. 12; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. August 2021 - 2 BvR 2181/20 -, Rn. 21).
  • LG Frankenthal, 07.05.2020 - 2 StVK 751/19
    Denn gerade aus dem insofern vielfältigen Meinungsstand innerhalb der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung kann sich die Situation ergeben, dass die einer Überstellung zustimmende Stammanstalt bzw. die dort zuständige Strafvollstreckungskammer ihn auf eine Klage gegenüber der ablehnenden potentiell aufzunehmenden Anstalt verweist, die dort zuständige Strafvollstreckungskammer aber von einem reinen Verwaltungsinternum ausgeht und die Ansicht vertritt, dass die Klage nur gegen die Stammanstalt gerichtet werden kann (vgl. die der Entscheidung BVerfG, Beschluss vom 22.03.2007, 2 BvR 1983/2005, JurionRs 2007, 13157, Rn. 26, zugrunde liegende Konstellation).

    Daraus ergibt sich für den Verurteilten eine unzumutbare Erschwerung und Verzögerung gerade entgegen Art. 19 Abs. 4 GG; mithin bezeichnet das BVerfG eine solche Situation für den Verurteilten als "kafkaesk" (BVerfG, Beschluss vom 22.03.2007, 2 BvR 1983/2005, JurionRs 2007, 13157, Rn. 27).

    Sie ist durch Auslegung zu lösen und nicht durch eine Anpassung des Rechtsstandpunkts des später entscheidenden Gerichts, es ist mithin eine Auslegung zu wählen, die diese Situation vermeidet; gerade im Rahmen der besonderen Gegebenheiten und Betroffenen im Strafvollzug (BVerfG, Beschluss vom 22.03.2007, 2 BvR 1983/2005, JurionRs 2007, 13157, Rn. 27).

    Dies ist im Verwaltungsprozess anerkannt; im Verfahren nach § 109 StVollzG, bei dem es sich im Grundsatz ebenfalls um ein solches Verfahren handelt, kann nichts anderes gelten (BVerfG, Beschluss vom 22.03.2007, 2 BvR 1983/2005, JurionRs 2007, 13157, Rn. 30).

    Im übrigen steht der Strafvollstreckungskammer als Ausprägung des Amtsermittlungsgrundsatzes die Möglichkeit weiterer Sachaufklärung zu (BVerfG, Beschluss vom 22.03.2007, 2 BvR 1983/2005, JurionRs 2007, 13157, Rn. 31).

    Dies gilt nicht nur im Falle einer landesinternen begehrten Maßnahme (so die Konstellation bei BVerfG, Beschluss vom 22.03.2007, 2 BvR 1983/2005, JurionRS 2007, 13157, Rn. 31), sondern auch im Falle einer länderübergreifenden Verlegung finden dieselben Grundsätze Anwendung.

  • BVerfG, 20.12.2016 - 2 BvR 1541/15

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Einsicht in seine Krankenakte (Grundrecht auf

    c) Dahinstehen kann, ob das Landgericht den Antrag des Beschwerdeführers in einer Weise ausgelegt hat, die den Rechtsschutz in verfassungswidriger Weise verkürzt, da es nicht von einem Verpflichtungsantrag, sondern von einem hinter dem eigentlichen Begehren zurückbleibenden Anfechtungsantrag ausgegangen ist (vgl. BVerfGK 10, 509 ).
  • BVerfG, 19.12.2012 - 2 BvR 166/11

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Vollzugsplan; Fortschreibung;

    Geht es um den Rechtsschutz in Strafvollzugssachen, so ist bei der Anwendung dieser Maßstäbe zu berücksichtigen, dass die Rechtsschutzsuchenden hier typischerweise nach Bildungsstand, materiellen Ressourcen und Kommunikationsmöglichkeiten für den Umgang mit den Kompliziertheiten der Rechtsordnung nicht gut gerüstet sind (vgl. BVerfGK 10, 509 ).

    Ob eine derartige Einwirkungsmöglichkeit einer Behörde auf die Möglichkeiten des Rechtsschutzes gegen ihre eigenen Maßnahmen bereits ihrer Struktur nach die Grenze des rechtsstaatlich Hinnehmbaren - nicht zuletzt auch die Grenzen des Kafkaesken (vgl. BVerfGK 10, 509 ) - überschreitet, kann offenbleiben.

    (4) Auch wenn man annehmen wollte, dass hinreichend gewichtige Gründe eine derartige mit der gewählten Auslegung des einfachen Rechts verbundene Erschwerung des Rechtsschutzes rechtfertigen könnten, ist das Oberlandesgericht jedenfalls seiner Pflicht, zu prüfen, ob derartige gewichtige, seine Auslegung rechtfertigende Gründe hier vorliegen (vgl. BVerfGK 10, 509 ), nicht nachgekommen.

  • BVerfG, 20.12.2017 - 2 BvR 2312/17

    Unterbliebene nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Recht auf effektiven

    Die Garantie wirksamen Rechtsschutzes schließt gewisse Erschwerungen des Zugangs zu den Gerichten durch sachgerechte prozessrechtliche Anforderungen - vor allem solche, die einer geordneten Rechtspflege und damit ebenfalls der Wirksamkeit des Rechtsschutzes dienen - nicht aus (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 88, 118 ; BVerfGK 10, 509 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.08.2021 - 2 BvR 2000/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Unterbringung in einer

    Legt ein Gericht Erklärungen in einer Weise aus, die das erkennbar verfolgte Rechtsschutzziel ganz oder in wesentlichen Teilen außer Betracht lässt, und verstellt es sich dadurch die an sich gebotene Sachprüfung, so liegt darin eine Rechtswegverkürzung, die den Rechtsschutzanspruch des Betroffenen aus Art. 19 Abs. 4 GG verletzt (vgl. BVerfGK 10, 509 ;BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 1997 - 2 BvR 2989/95 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2017 - 2 BvR 476/16 -, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Januar 2021 - 1 BvR 2671/20 -, Rn. 23; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2021 - 2 BvR 1780/20 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1857/14

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt

    Hier wäre zu beachten gewesen, dass bei der Auslegung von Anträgen den erkennbaren Interessen des rechtsschutzsuchenden Bürgers bestmöglich Rechnung zu tragen ist (vgl. BVerfGK 10, 509 ).
  • BVerfG, 11.12.2013 - 2 BvR 1373/12

    Strafvollzug (Antrag auf Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt;

    Nur wenn solche hinreichend gewichtigen Gründe vorliegen, kann die Erschwerung dem Rechtsschutzsuchenden zumutbar sein (vgl. BVerfGK 10, 509 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2012 - 2 BvR 166/11 -, NStZ-RR 2013, S. 120 ).

    Bei der Auslegung der (auch) für den Rechtsschutz von Gefangenen geltenden Verfahrensvorschriften ist im Gegenteil zu berücksichtigen, dass diese typischerweise nach Bildungsstand, materiellen Ressourcen und Kommunikationsmöglichkeiten für den Umgang mit den Kompliziertheiten der Rechtsordnung nicht gut gerüstet sind (vgl. BVerfGK 10, 509 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2012 - 2 BvR 166/11 -, NStZ-RR 2013, S. 120 ).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 2 BvR 162/16

    Beschwer eines Strafgefangenen durch eine strafvollzugsrechtliche Entscheidung

    Die Garantie wirksamen Rechtsschutzes schließt gewisse Erschwerungen des Zugangs zu den Gerichten durch sachgerechte prozessrechtliche Anforderungen - vor allem solche, die einer geordneten Rechtspflege und damit ebenfalls der Wirksamkeit des Rechtsschutzes dienen - nicht aus (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 88, 118 ; BVerfGK 10, 509 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.09.2021 - 2 BvR 955/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen Art. 19 Absatz 4 Satz 1

    Legt ein Gericht den Verfahrensgegenstand in einer Weise fest, die das vom Antragsteller erkennbar verfolgte Rechtsschutzziel ganz oder in wesentlichen Teilen außer Betracht lässt, und verstellt es sich dadurch die - an sich gebotene - Sachprüfung des erhobenen Begehrens, so liegt darin eine sachlich nicht nachvollziehbare Rechtswegverkürzung, die den Rechtsschutzanspruch des Betroffenen nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG im Grundsätzlichen missachtet (vgl. BVerfGK 10, 509 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 1997 - 2 BvR 2989/95 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juli 2005 - 2 BvR 497/03 -, juris, Rn. 55; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2007 - 2 BvR 2395/06 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 2007 - 2 BvR 2282/06 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 31/06 -, juris, Rn. 25; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2017 - 2 BvR 476/16 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Januar 2021 - 1 BvR 2671/20 -, juris, Rn. 23; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. August 2021 - 2 BvR 2000/20 -, juris, Rn. 24; s. auch BVerfGE 96, 44 ; BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2020 - 2 BvR 1719/19 -, juris, Rn. 21 ["Sachdienliche Auslegung von Anträgen"]).
  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 16/17

    Verfassungsbeschwerde begründet; Kostenfestsetzung; Erinnerung; Anhörungsrüge;

  • BVerfG, 19.01.2017 - 2 BvR 476/16

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Strafvollzug (Recht auf effektiven

  • BVerfG, 16.04.2021 - 2 BvR 2470/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend eine erledigte behördliche

  • OLG Bamberg, 18.02.2010 - 1 Ws 45/10

    Maßregelvollstreckung: Verlegung in eine Maßregelvollzugseinrichtung eines

  • BVerfG, 02.10.2023 - 2 BvR 69/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend Zwangsmedikation und Fixierung

  • BVerfG, 23.10.2013 - 2 BvR 1541/13

    Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) und Anforderungen an

  • BVerfG, 18.08.2021 - 2 BvR 2181/20

    Anhalten eines Briefs im Strafvollzug (Postkontrolle bei Gefangenen;

  • OLG Celle, 07.04.2011 - 1 Ws 115/11

    Strafvollstreckungskammer ist gebunden an konkludente Bejahung der eigenen

  • BVerfG, 15.09.2014 - 2 BvR 2192/13

    Nichtannahmebeschluss: Nichtannahme trotz Verstoßes gegen den Anspruch auf

  • OLG Naumburg, 12.04.2012 - 2 Ws 321/11

    Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Ausstattung des Verwahrraums

  • BVerfG, 24.02.2021 - 2 BvR 1780/20

    Recht auf effektiven Rechtsschutz nach dem Strafvollzugsgesetz (Auslegung des

  • BVerfG, 08.04.2014 - 2 BvR 1800/13

    Arbeitspflicht eines sehbehinderten Strafgefangenen (belastende Wirkung der

  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 186/17

    Stattgabe; effektiver Rechtsschutz; Erinnerung; Bezeichnung der angegriffenen

  • BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 2598/13

    Rechtsschutz gegen Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug (einstweilige Aussetzung

  • OLG Karlsruhe, 17.05.2016 - 2 AR 16/16

    Strafvollstreckungsverfahren: Örtliche Zuständigkeit der

  • OLG Hamm, 26.06.2023 - 1 Vollz 239/23
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