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   BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 1060/06   

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https://dejure.org/2007,10502
BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 1060/06 (https://dejure.org/2007,10502)
BVerfG, Entscheidung vom 06.06.2007 - 2 BvR 1060/06 (https://dejure.org/2007,10502)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Juni 2007 - 2 BvR 1060/06 (https://dejure.org/2007,10502)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rüge einer unangemessen langen Dauer des fachgerichtlichen Verfahrens; Klärung strittiger Rechtsverhältnisse binnen einer angemessenen Zeitspanne als verfassungsrechtliches Erfordernis; Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde; ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 2, Art. 103 Abs. 1
    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen ein Dienstleistungszeugnis über die Erprobung einer Richterin beim Oberlandesgericht mangels diskriminierender Äußerungen und einer Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 11, 281
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 22.02.1988 - 7 B 28.88

    Umfang der gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung; Umfang der drittschützenden

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 1060/06
    Diese Einschätzung des Verwaltungsgerichtshofs, die an eine gefestigte Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte anknüpft (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1993 - 2 C 14/91 - juris; Beschluss vom 22. Februar 1988 - 7 B 28/88 - NVwZ 1988, S. 1019), ist jedenfalls unter den gegebenen Umständen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. November 2001 - 2 BvR 1098/00 - juris).
  • BVerfG, 02.11.2001 - 2 BvR 1098/00

    Keine Verletzung von GG Art 33 Abs 2 durch Rücknahme der Ernennung eines

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 1060/06
    Diese Einschätzung des Verwaltungsgerichtshofs, die an eine gefestigte Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte anknüpft (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1993 - 2 C 14/91 - juris; Beschluss vom 22. Februar 1988 - 7 B 28/88 - NVwZ 1988, S. 1019), ist jedenfalls unter den gegebenen Umständen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. November 2001 - 2 BvR 1098/00 - juris).
  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 14.91

    Soldatengesetz - Rauchverbot - Fürsorgepflicht

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 1060/06
    Diese Einschätzung des Verwaltungsgerichtshofs, die an eine gefestigte Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte anknüpft (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1993 - 2 C 14/91 - juris; Beschluss vom 22. Februar 1988 - 7 B 28/88 - NVwZ 1988, S. 1019), ist jedenfalls unter den gegebenen Umständen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. November 2001 - 2 BvR 1098/00 - juris).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 1060/06
    Die Verfassungsbeschwerde ist insoweit nicht in einer den Anforderungen der §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG genügenden Weise begründet (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 99, 84 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 1060/06
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg besitzt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 1060/06
    Die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens ist nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu bestimmen, so dass sich nicht generell festlegen lässt, ab wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert (vgl. BVerfGE 55, 349 ).
  • BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00

    Zur Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 1060/06
    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung dieser Frage sind stets alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Bedeutung der Sache für die Beteiligten, die Schwierigkeit der Sachmaterie sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussenden Tätigkeiten von Dritten, wie etwa Sachverständigen, einzubeziehen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 - juris).
  • BVerfG, 06.10.2003 - 2 BvR 940/01

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde bei behaupteter

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 1060/06
    Trotz der erheblichen Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens hätte die Beschwerdeführerin danach im Einzelnen darlegen müssen, dass und warum die Verfahrensdauer verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbar war (vgl. hierzu BVerfGK 2, 33 ).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 1060/06
    Das aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 und Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG abgeleitete Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 54, 39 ; 60, 253 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 1060/06
    Das aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 und Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG abgeleitete Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 54, 39 ; 60, 253 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

  • BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren -

  • BFH, 20.11.2018 - VIII R 45/15

    Keine Anfechtung der Kapitalertragsteuer- Anmeldung nach

    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung dieser Frage sind stets alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Bedeutung der Sache für die Beteiligten, die Schwierigkeit der Sachmaterie sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussenden Tätigkeiten von Dritten einzubeziehen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 6. Juni 2007  2 BvR 1060/06, BVerfGK 11, 281).
  • BVerfG, 08.12.2017 - 2 BvR 2019/17

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichend substantiierte Beschwerdebegründung (§§ 23

    Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstandenden ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerfGK 11, 281 ), dass ein nach § 86 Abs. 2 VwGO zu bescheidender Beweisantrag nur vorliegt, wenn er im Termin der mündlichen Verhandlung ausdrücklich ausgesprochen und als wesentlicher Vorgang der Verhandlung in das Sitzungsprotokoll aufgenommen worden ist (vgl. § 160 Abs. 2 ZPO), und mithin umgekehrt die fehlende Protokollierung den vollen Beweis dafür begründet, dass er nicht gestellt worden ist (vgl. BVerwGE 21, 184 ; BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 2011 - 9 B 53.11 -, NVwZ 2012, S. 512 ), ist offensichtlich, dass die fragliche Sitzungsniederschrift der mündlichen Verhandlung zwingend hätte vorgelegt werden müssen.
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