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   BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2681/07   

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https://dejure.org/2007,2186
BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2681/07 (https://dejure.org/2007,2186)
BVerfG, Entscheidung vom 19.12.2007 - 1 BvR 2681/07 (https://dejure.org/2007,2186)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2681/07 (https://dejure.org/2007,2186)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Trennung eines Kindes von seinen Eltern wegen erheblicher Gefährdung des Kindeswohls; Versagen der Eltern als Erziehungsberechtigte als hinreichender Rechtfertigungsgrund zur Entziehung der Personensorge; Abwägung zwischen den Erfolgsaussichten der Einrichtung einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 2 S. 1; BGB § 1626
    Verfassungsmäßigkeit einer Sorgerechtsentziehung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 119
  • FamRZ 2008, 492
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2681/07
    In der Beziehung zum Kind muss aber das Kindeswohl die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung sein (vgl. BVerfGE 60, 79 m.w.N.).

    Nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern berechtigt den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramts (vgl. BVerfGE 7, 320 ; 59, 360 ), diese von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).

    Dabei wird auch in Kauf genommen, dass Kinder durch den Entschluss der Eltern wirkliche oder vermeintliche Nachteile erleiden (vgl. BVerfGE 60, 79 ; BVerfG FamRZ 2006, S. 1593 ).

    Das elterliche Fehlverhalten muss daher ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (vgl. BVerfGE 60, 79 ).

    Wenn Eltern das Sorgerecht für ihr Kind entzogen und damit zugleich die Aufrechterhaltung der Trennung des Kindes von ihnen gesichert wird, darf dies zudem nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (vgl. BVerfGE 60, 79 ).

    Der Staat muss daher nach Möglichkeit versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 60, 79 m.w.N.).

    Diese Beurteilung ihrer Persönlichkeit berührt die Eltern in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 60, 79 ).

    Bei dieser Sachlage besteht Anlass, die Intensität verfassungsgerichtlicher Kontrolle (allgemein dazu BVerfGE 18, 85, 92) auszuweiten und auch einzelne Auslegungsfehler nicht außer Betracht zu lassen (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 72, 122 ; 75, 201 ).

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2681/07
    Diese Beurteilung ihrer Persönlichkeit berührt die Eltern in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 60, 79 ).

    Grundrechtsschutz ist auch durch die Gestaltung des Verfahrens sicherzustellen (vgl. BVerfGE 55, 171 ); das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, um der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 ).

    Die Fachgerichte sind danach zwar verfassungsrechtlich nicht stets gehalten, ein Sachverständigengutachten einzuholen (vgl. BVerfGE 55, 171 ).

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79

    Schülerberater

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2681/07
    Nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern berechtigt den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramts (vgl. BVerfGE 7, 320 ; 59, 360 ), diese von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).
  • BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56

    Erziehung zu Freikörperkultur

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2681/07
    Nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern berechtigt den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramts (vgl. BVerfGE 7, 320 ; 59, 360 ), diese von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).
  • BVerfG, 18.01.2006 - 1 BvR 526/04

    Verletzung des Elternrechts des Vaters aus Art 6 Abs 2 S 1 GG durch langfristige

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2681/07
    Wenn sie aber von der Beiziehung eines Sachverständigen absehen, müssen sie anderweit über eine möglichst zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Januar 2006 - 1 BvR 526/04 -, FamRZ 2006, S. 605 und vom 26. September 2006 - 1 BvR 1827/06 -, FamRZ 2007, S. 105 ).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2681/07
    Zwar muss auch in Verfahren mit Amtsermittlungsgrundsatz dem erkennenden Gericht überlassen bleiben, welchen Weg es im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für geeignet hält, um zu den für seine Entscheidung notwendigen Erkenntnissen zu gelangen (vgl. BVerfGE 79, 51 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2681/07
    Bei dieser Sachlage besteht Anlass, die Intensität verfassungsgerichtlicher Kontrolle (allgemein dazu BVerfGE 18, 85, 92) auszuweiten und auch einzelne Auslegungsfehler nicht außer Betracht zu lassen (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 72, 122 ; 75, 201 ).
  • BVerfG, 23.08.2006 - 1 BvR 476/04

    Recht der leiblichen Eltern auf Rückkehr eines zu Behandlungszwecken nach

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2681/07
    Dabei wird auch in Kauf genommen, dass Kinder durch den Entschluss der Eltern wirkliche oder vermeintliche Nachteile erleiden (vgl. BVerfGE 60, 79 ; BVerfG FamRZ 2006, S. 1593 ).
  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06

    Verletzung des Elternrechts durch Umgangsregelung ohne Ermöglichung von

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2681/07
    Wenn sie aber von der Beiziehung eines Sachverständigen absehen, müssen sie anderweit über eine möglichst zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Januar 2006 - 1 BvR 526/04 -, FamRZ 2006, S. 605 und vom 26. September 2006 - 1 BvR 1827/06 -, FamRZ 2007, S. 105 ).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2681/07
    Bei dieser Sachlage besteht Anlass, die Intensität verfassungsgerichtlicher Kontrolle (allgemein dazu BVerfGE 18, 85, 92) auszuweiten und auch einzelne Auslegungsfehler nicht außer Betracht zu lassen (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 72, 122 ; 75, 201 ).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

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