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   BVerfG, 11.01.2008 - 2 BvR 1812/06   

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BVerfG, 11.01.2008 - 2 BvR 1812/06 (https://dejure.org/2008,6734)
BVerfG, Entscheidung vom 11.01.2008 - 2 BvR 1812/06 (https://dejure.org/2008,6734)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Januar 2008 - 2 BvR 1812/06 (https://dejure.org/2008,6734)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; EG Art. 234 Abs. 3; ; EG Art. 90; ; BranntwMonG § 99b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Biersteuer/Branntweinsteuer: Zur Frage, ob Bier ein Zwischenprodukt zur Herstellung eines alkoholischen Mischgetränkes ist; Zur Frage, ob in anderen EG-Mitgliedsländern erteilte verbindliche Zolltarifauskunft eine Bindungswirkung hinsichtlich der Festsetzung einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorlagepflicht des BFH an den EuGH: "Malt beer base" als Zwischenprodukt zur Herstellung eines alkoholischen Mischgetränkes ist kein Bier

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 171
  • AnwBl 2008, 214
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 02.04.1998 - C-296/95

    DER ERWERB VON ZIGARETTEN FÜR DEN EIGENBEDARF VON PRIVATPERSONEN ÜBER EINEN

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2008 - 2 BvR 1812/06
    Sie soll gewährleisten, dass der Verbrauchsteueranspruch in allen Mitgliedstaaten unter gleichen Umständen gegeben ist (EuGH, Urteil vom 2. April 1998, Rs. C-296/95 - EMU Tabac u.a., Slg. 1998, S. 1-1605 Rn. 22).

    Die Beschwerdeführerin legt nicht dar, dass auch unter Berücksichtigung dieser Richtlinie und ihres Zwecks ein Verstoß des Steuerentstehungstatbestandes gegen die als verletzt gerügten Normen des Gemeinschaftsrechts anzunehmen sein könnte, und setzt sich nicht mit den zu dieser Richtlinie ergangenen Entscheidungen des EuGH (Urteile vom 2. April 1998, a.a.O., und vom 5. April 2001, Rs. C-325/99 - van de Water, Slg. 2001, S. 1-2729) auseinander.

    Angesichts des Umstands, dass der EuGH selbst keine Bedenken gegen eine Anwendung des durch § 144 BranntwMonG umgesetzten Art. 7 der Richtlinie 92/12/EWG äußert (Urteil vom 2. April 1998, a.a.O., Rn. 51 f.), ergibt sich von Verfassungs wegen keine Notwendigkeit, den Rechtsstreit unter diesem Gesichtspunkt dem EuGH vorzulegen, zumal die Beschwerdeführerin selbst einräumt, dass sie den von ihr angenommenen Verstoß gegen Art. 90 EG im finanzgerichtlichen Verfahren nicht geltend gemacht hat.

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2008 - 2 BvR 1812/06
    Das Bundesverfassungsgericht beanstandet deshalb die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (BVerfGE 82, 159 ).

    Das Bundesverfassungsgericht überprüft aus den dargelegten Gründen, ob diese Zuständigkeitsregel in offensichtlich unhaltbarer Weise gehandhabt worden ist (BVerfGE 82, 159 ).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn mögliche Gegenauffassungen zu der entscheidungserheblichen Frage des Gemeinschaftsrechts gegenüber der vom Gericht vertretenen Meinung eindeutig vorzuziehen sind (BVerfGE 82, 159 ).

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 233/81
    Auszug aus BVerfG, 11.01.2008 - 2 BvR 1812/06
    Zum anderen kommt eine Zulassung nach dieser Vorschrift, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (BVerfGE 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Februar 1994 - 1 BvR 105/94 -, NJW 1994, S. 1272; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. Januar 2001 - 2 BvC 15/99 -, JURIS).
  • BVerfG, 22.01.2001 - 2 BvC 15/99

    Zur Zulassung als Beistand - Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2008 - 2 BvR 1812/06
    Zum anderen kommt eine Zulassung nach dieser Vorschrift, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (BVerfGE 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Februar 1994 - 1 BvR 105/94 -, NJW 1994, S. 1272; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. Januar 2001 - 2 BvC 15/99 -, JURIS).
  • BVerfG, 01.02.1994 - 1 BvR 105/94

    Räumungsschutz bei Gesundheits- und Lebensgefahr - Vertretung im

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2008 - 2 BvR 1812/06
    Zum anderen kommt eine Zulassung nach dieser Vorschrift, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (BVerfGE 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Februar 1994 - 1 BvR 105/94 -, NJW 1994, S. 1272; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. Januar 2001 - 2 BvC 15/99 -, JURIS).
  • EuGH, 18.04.1991 - C-219/89

    WeserGold / Oberfinanzdirektion München

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2008 - 2 BvR 1812/06
    Da der Begriff des Getränks im Hinblick auf Bier in den Erläuterungen zum Harmonisierten System Verwendung findet, stellt seine Heranziehung zugleich die von der Beschwerdeführerin unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 18. April 1991, Rs. C-219/89 - Wesergold, Slg. 1991, S. 1-1895 Rn. 9) vermisste Verknüpfung des Verwendungszwecks mit dem Wortlaut der jeweiligen Position der Kombinierten Nomenklatur oder der Erläuterungen hierzu dar.
  • EuGH, 05.04.2001 - C-325/99

    van de Water

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2008 - 2 BvR 1812/06
    Die Beschwerdeführerin legt nicht dar, dass auch unter Berücksichtigung dieser Richtlinie und ihres Zwecks ein Verstoß des Steuerentstehungstatbestandes gegen die als verletzt gerügten Normen des Gemeinschaftsrechts anzunehmen sein könnte, und setzt sich nicht mit den zu dieser Richtlinie ergangenen Entscheidungen des EuGH (Urteile vom 2. April 1998, a.a.O., und vom 5. April 2001, Rs. C-325/99 - van de Water, Slg. 2001, S. 1-2729) auseinander.
  • BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 5.04

    Bier; Herstellen von Bier; Bereitung von Bier; Inverkehrbringen von Bier;

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2008 - 2 BvR 1812/06
    Dieses Verständnis entspricht nicht nur dem allgemeinen Sprachgebrauch, sondern liegt beispielsweise auch der von der Beschwerdeführerin in anderem Zusammenhang herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 9 Abs. 1 des Vorläufigen Biergesetzes zugrunde (BVerwGE 123, 82 ).
  • EuGH, 26.03.1981 - 114/80

    Ritter / Oberfinanzdirektion Hamburg

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2008 - 2 BvR 1812/06
    Zur näheren Bestimmung des Begriffs "Getränk" zieht der Bundesfinanzhof eine Entscheidung des EuGH heran, in der es heißt, dass unter Getränken alle Flüssigkeiten zu verstehen seien, die zum menschlichen Genuss geeignet und bestimmt seien, ohne dass es auf die eingenommene Menge oder die besonderen Zwecke ankomme, denen die verschiedenen Arten genießbarer Flüssigkeiten dienen könnten (EuGH, Urteil vom 26. März 1981, Rs. 114/80 - Ritter, Slg. 1981, S. 895 Rn. 8).
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2008 - 2 BvR 1812/06
    b) Der EuGH ist gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 73, 339 ).
  • BFH, 28.03.2006 - VII R 50/04

    Biersteuer/Branntweinsteuer: Zwischenprodukt zur Herstellung eines alkoholischen

  • BVerfG, 09.02.2010 - 2 BvR 1178/07

    Abzugsbesteuerung der im Inland erzielten Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein letztinstanzliches Hauptsachegericht bewusst von der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu entscheidungserheblichen Fragen abweicht und gleichwohl nicht oder nicht neuerlich vorlegt (vgl. zum Beispiel BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Januar 2008 - 2 BvR 1812/06 -, HFR 2008, 629).
  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2576/11

    Zentralisierung der Datenverarbeitung der hessischen Justiz begründet keine

    Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Zulassung zweier Beistände nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG ist abzulehnen, weil weder vorgetragen noch ersichtlich ist, dass die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellte Zulassung objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. hierzu BVerfGE 68, 360 ; BVerfGK 13, 171 ).
  • BVerfG, 09.03.2022 - 2 BvR 1668/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden der Beschwerdeführer betreffend die

    Sie kommt nur dann in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; 154, 372 ; BVerfGK 13, 171 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2015 - 2 BvR 1245/15 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2017 - 2 BvR 512/17 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2017 - 2 BvR 800/17 -, Rn. 1).
  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvC 37/19

    Ablehnung einer Beistandszulassung, Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde und

    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist vom Beschwerdeführer substantiiert darzulegen (vgl. BVerfGK 13, 171 ).
  • BVerfG, 11.09.2017 - 1 BvR 1436/17

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung als Beistand

    Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Zulassung des Herrn S... als Beistand nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG ist abzulehnen, weil weder vorgetragen noch ersichtlich ist, dass die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellte Zulassung objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. hierzu BVerfGE 68, 360 ; BVerfGK 13, 171 ).
  • BVerfG, 03.07.2021 - 2 BvR 196/19

    Ablehnung einer Antrags auf Beistandszulassung und Nichtannahme der

    Der Antrag des Beschwerdeführers auf Zulassung der Frau N. als Beistand nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG ist abzulehnen, weil weder hinreichend vorgetragen noch ersichtlich ist, dass die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellte Zulassung objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. hierzu BVerfGE 68, 360 ; BVerfGK 13, 171 ).
  • BVerfG, 27.11.2017 - 1 BvR 2385/17

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne Begründung (§ 93d Abs 1 S 3

    Der dem Vorbringen der Beschwerdeführerin zu entnehmende Antrag auf Zulassung des Herrn G... als Beistand nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG ist abzulehnen, weil weder vorgetragen noch ersichtlich ist, dass die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellte Zulassung objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. hierzu BVerfGE 68, 360 ; BVerfGK 13, 171 ).
  • BVerfG, 12.03.2020 - 2 BvR 327/20

    Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig und Beistandszulassung nicht

    Der Antrag auf Zulassung eines Beistandes nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG ist abzulehnen, weil weder vorgetragen noch ersichtlich ist, dass die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellte Zulassung objektiv sachdienlich ist (vgl. hierzu BVerfGE 68, 360 ; BVerfGK 13, 171 ).
  • BVerfG, 10.03.2020 - 2 BvR 326/20

    Nichtannahme einer wegen Begründungsmängeln offensichtlich unzulässigen

    Der Antrag auf Zulassung eines Beistandes nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG ist abzulehnen, weil weder vorgetragen noch ersichtlich ist, dass die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellte Zulassung objektiv sachdienlich ist (vgl. hierzu BVerfGE 68, 360 ; BVerfGK 13, 171 ).
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