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   BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08   

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BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08 (https://dejure.org/2008,17834)
BVerfG, Entscheidung vom 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08 (https://dejure.org/2008,17834)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 1347/08 (https://dejure.org/2008,17834)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 12 Abs. 1 EG; Art. 234 EG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 54 SDÜ; § 3 Abs. 1 IRG; Art. 2 Abs. 1 AuslieferungsV-USA
    Auslieferung in die USA zum Zweck der Strafverfolgung; Willkürverbot; Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsangehörigkeit; Vorlage (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften; EuGH); Vorabentscheidungsverfahren; gesetzlicher Richter; ne bis in idem

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Auslieferung eines Niederländers in die USA zur Strafverfolgung wegen "Netzbetrugs" (USC 18 § 1343) - willkürfreie Bestimmung des Tatorts bei Zurechnung von in den USA erbrachten Tatbeiträgen Mitbeschuldigter

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 14, 113
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08
    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn zu einer entscheidungserheblichen Frage des Gemeinschaftsrechts beziehungsweise des Unionsrechts einschlägige Rechtsprechung des EuGH noch nicht vorliegt, die vorliegende Rechtsprechung die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet hat oder eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des EuGH nicht nur als entfernte Möglichkeit erscheint (vgl. BVerfGE 82, 159 ).
  • BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Vietnam

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08
    Das Bundesverfassungsgericht prüft in Auslieferungsverfahren, ob die Rechtsanwendung oder das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 6, 334 ).
  • BGH, 17.07.2002 - 2 ARs 164/02

    Bestimmung des inländischen Gerichtsstandes; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08
    Um eine in diesem Sinne willkürliche Entscheidung handelt es sich nicht, wenn bei einer Tatbeteiligung mehrerer Personen auch derjenige Ort als Tatort im Sinne von Art. 1 Abs. 1 des Auslieferungsvertrages angesehen wird, von dem aus das Geschehen gelenkt wurde (vgl. zu einer entsprechenden Zurechnung von Tatbeiträgen nach deutschem Strafrecht BGHSt 39, 88 ; BGH, Beschluss vom 17. Juni 2002 - 2 ARs 164/02 -, NJW 2002, S. 3486 ; Eser, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 9 Rn. 10).
  • BGH, 16.03.1979 - AK 5/79

    Voraussetzung eines Haftbefehls in Fällen der Herbeiführung einer

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08
    86/02 -, NStZ-RR 2003, S. 276 ; Lagodny/Schomburg/Hackner, in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl. 2006, § 10 Rn. 3; vgl. ferner die Beschlüsse des OLG Karlsruhe vom 10. Dezember 1979 - 2 AK 5/79 -, Eser/Lagodny/Wilkitzki , Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2. Aufl. 1993 - im Folgenden: E/L/W, S. 165 ; des OLG Düsseldorf vom 11. Januar 1980 - 4 Ausl (A) 349/79 -, E/L/W, S. 170 , des OLG Karlsruhe vom 20. Januar 1981 - 2 AK 3/80 -, E/L/W, S. 204 , des OLG München vom 6. Juli 1981 - 1 Ausl 23/81 -, E/L/W, S. 215 ; des OLG Stuttgart vom 14. Juni 1982 - 3 Ausl.
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08
    Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (vgl. BVerfGE 87, 273 ).
  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08
    Das Bundesverfassungsgericht prüft in Auslieferungsverfahren, ob die Rechtsanwendung oder das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 6, 334 ).
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08
    Der EuGH ist gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 73, 339 ).
  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA;

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08
    Das Bundesverfassungsgericht prüft in Auslieferungsverfahren, ob die Rechtsanwendung oder das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 6, 334 ).
  • BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92

    Tatort eines Verbrechens (Ort, an dem das Verbrechen verabredet wurde,

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08
    Um eine in diesem Sinne willkürliche Entscheidung handelt es sich nicht, wenn bei einer Tatbeteiligung mehrerer Personen auch derjenige Ort als Tatort im Sinne von Art. 1 Abs. 1 des Auslieferungsvertrages angesehen wird, von dem aus das Geschehen gelenkt wurde (vgl. zu einer entsprechenden Zurechnung von Tatbeiträgen nach deutschem Strafrecht BGHSt 39, 88 ; BGH, Beschluss vom 17. Juni 2002 - 2 ARs 164/02 -, NJW 2002, S. 3486 ; Eser, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 9 Rn. 10).
  • BVerfG, 01.12.2003 - 2 BvR 879/03

    Auslieferung nach Peru

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08
    Das Bundesverfassungsgericht prüft in Auslieferungsverfahren, ob die Rechtsanwendung oder das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 6, 334 ).
  • OLG Stuttgart, 14.02.2003 - 3 Ausl 86/02

    Zulässigkeit eines Auslieferungsersuchens durch die Republik Österreich

  • BGH, 31.03.1977 - 4 ARs 8/77

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung einer Haftstrafe - Auslieferung

  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

  • EuGH, 11.02.2003 - C-187/01

    Gözütok / Brügge - Transnationaler Strafklageverbrauch bei Verfahrenseinstellung

  • BVerfG, 17.02.2014 - 2 BvQ 4/14

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Das Bundesverfassungsgericht prüft in Auslieferungsverfahren, ob die Rechtsanwendung oder das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 6, 334 ; 14, 113 ).

    Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (vgl. BVerfGE 87, 273 ; BVerfGK 14, 113 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass der Auslieferungsverkehr mit Drittstaaten keine Materie ist, die in den sachlichen Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt, und das europarechtliche Diskriminierungsverbot daher in diesem Zusammenhang nicht zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGK 14, 113 ).

  • LG Berlin, 18.03.2016 - 28 O 111/14

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Ausweitung des nationalen

    Das in Art. 16 Abs. 2 GG geregelte Auslieferungsverbot für deutsche Staatsangehörige gehöre zum nationalen, verfassungsrechtlichen Besitzstand (Beschl. v. 28.7.2008 - 2 BvR 1347/08 - Rnr. 14, BVerfGK 14, 113; Beschl. v. 17.2.2014 - 2 BvQ 4/14, NJW 2014, 1945).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2014 - 2 AuslA 104/13

    Auslieferungsverkehr mit den USA

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits zu Art. 12 Abs. 1 EGV entschieden hat, handelt es sich bei dem Auslieferungsverkehr mit Drittstaaten schon um keine Materie, die dem sachlichen Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts und den damit einhergehenden Diskriminierungsverboten unterfällt (Beschl. v. 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08, BVerfGK 14, 113).
  • OLG Karlsruhe, 08.11.2012 - 1 AK 19/12

    Internationale Rechtshilfe: Anforderungen an die Tatbeschreibung in einem

    Aus den Auslieferungsunterlagen muss sich danach ergeben, wer die Tat wann, wo und unter welchen näheren Gegebenheiten begangen hat, denn nur dann ist die Einhaltung des Grundsatzes der Spezialität gesichert und gewährleistet, dass der Verfolgte nur wegen der Tat oder der Taten verfolgt werden darf, wegen derer die Auslieferung bewilligt worden ist (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 276; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a.a.O., IRG § 10 Rn. 3; BVerfG, Beschluss vom 28.07.2008, 2 BvR 1347/08).

    Dass die Vereinigten Staaten von Amerika eine eigene Verfolgungszuständigkeit angenommen haben, ergibt sich nachvollziehbar nicht nur daraus, dass die Webseite "www.shadowcrew.com ("shadowcrew")" als das Kommunikationsmedium für die Durchführung der kriminellen Handlungen im Bundesstaat New Jersey betrieben und damit auch von dort aus maßgeblich gelenkt wurde (BVerfG v. 28.07.2008, 2 BvR 1347/08), so dass sich der Verfolgte schon aus diesem Grund die Handlungen der dort agierenden Tatbeteiligten zurechnen lassen muss, sondern auch daraus, dass durch einen im Gerichtsbezirk von New York agierenden Tatbeteiligten, an welchen der Verfolgte am 27.02.2011 Kontodaten von inkriminierten Konten der JP Morgen Chase übermittelt hat, durch betrügerische Manipulationen insgesamt eine Million USD abgehoben worden sind.

  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 32-IV-09
    Für seine Rechtsauffassung zum sachlichen Anwendungsbereich des EG-Vertrages hat sich das Oberlandesgericht zutreffend auf die Spruchpraxis des Bundesverfassungsgerichts bezogen, das gerade für den vorliegenden Fall der Auslieferung von EU-Bürgern an die Vereinigten Staaten die Anwendbarkeit des Art. 12 EGV verneint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 1347/08 - juris).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2019 - Ausl 301 AR 82/19

    Sachaufklärung im Auslieferungsverfahren durch Einholung einer Erklärung des

    Aus den Auslieferungsunterlagen muss sich danach ergeben, wer die Tat wann, wo und unter welchen näheren Gegebenheiten begangen hat, denn nur dann ist die Einhaltung des Grundsatzes der Spezialität gesichert und gewährleistet, dass der Verfolgte nur wegen der Tat oder der Taten verfolgt werden darf, wegen derer die Auslieferung bewilligt worden ist (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 08.11.2012, 1 AK 19/12, abgedruckt bei juris; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 276; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a.a.O., IRG § 10 Rn. 3; BVerfG, Beschluss vom 28.07.2008, 2 BvR 1347/08).
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