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   BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 2238/07   

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BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 2238/07 (https://dejure.org/2008,236)
BVerfG, Entscheidung vom 01.09.2008 - 2 BvR 2238/07 (https://dejure.org/2008,236)
BVerfG, Entscheidung vom 01. September 2008 - 2 BvR 2238/07 (https://dejure.org/2008,236)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB
    Personenkraftwagen als "Waffe" (Beisichführen; Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte); strafrechtliches Analogieverbot (Auslegung; Wortlautgrenze; Geltung für Strafschärfungsgründe, besonders schwere Fälle und Qualifikationen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mit Art 103 Abs 2 GG nicht zu vereinbarende Auslegung des Begriffs der Waffe in § 113 Abs 2 S 2 Nr 1 StGB - ein Pkw ist vom möglichen Wortsinn des Begriffs der Waffe in § 113 Abs 2 S 2 Nr StGB nicht umfasst

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des strafrechtlichen Analogieverbots bei Einordnung eines Personenkraftwagens als "Waffe" i.S.d. § 113 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Verletzung des strafrechtlichen Analogieverbots durch die Einordnung des Fahrens mit einem Kraftfahrzeug als ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 2; ; StGB § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verkehrsstrafrecht: PKW ist vom Wortsinn des Begriffs der Waffe iSd. § 113 Abs.2 S.2 Nr.1 StGB nicht umfasst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 113 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; GG Art. 103 Abs. 2
    Umfang des strafrechtlichen Analogieverbots

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte unter Einsatz eines Pkw als "Waffe"

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Verwendung eines Pkw als "Waffe”

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Verwendung eines Pkw als "Waffe"

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Auto ist keine Waffe

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte unter Einsatz eines Pkw als "Waffe"

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Ein Auto ist keine Waffe

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte unter Verwendung eines Kfz als "Waffe"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Auto ist keine Waffe

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auto ist keine "Waffe" im Sinne des Strafgesetzbuchs

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte unter Einsatz eines Pkw als "Waffe"

Besprechungen u.ä. (8)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Methode als Waffe oder Methode als Werkzeug - Zum Waffenbegriff im StGB (RA Bernd Hüpers)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 103 Abs. 2 GG; § 1 StGB; § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB
    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte unter Einsatz eines Pkw als "Waffe" (PD Dr. Arnd Koch / cand. iur. Katrin Wirth, Augsburg; ZJS 2009, 90)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Der Waffenbegriff des StGB auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand (Liane Wörner; ZJS 2009, 236-247)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Verwendung eines Pkw als "Waffe"

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Seitenfenster-Fall

    § 113 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG
    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Besonders schwerer Fall; Regelbeispiel des Beisichführens einer Waffe

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Auto als Waffe: Subsumtion eines Personenkraftwagens unter den Waffenbegriff des § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 103 Abs. 2 GG; §§ 1, 113 StGB
    Die Auslegung, wonach Kfz durch Zweckentfremdung "Waffen" sein können, verstößt gegen das Analogieverbot

  • praxisverkehrsrecht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Ein Pkw ist keine "Waffe" (Markus Ebner)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 14, 177
  • NJW 2008, 3627
  • NStZ 2009, 83
  • NStZ-RR 2009, 138 (Ls.)
  • NStZ-RR 2010, 34
  • NZV 2009, 47
  • StV 2009, 126
  • JR 2009, 206
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 308/77

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Unanfechtbarkeit eines die Ablehnung

    Auszug aus BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 2238/07
    Die Reichweite des strafrechtlichen Analogieverbots, auch für Strafzumessungsvorschriften, ist bereits Gegenstand bundesverfassungsgerichtlicher Senatsentscheidungen gewesen (vgl. nur BVerfGE 45, 363 ; 92, 1 m.w.N.).

    Art. 103 Abs. 2 GG umfasst nicht nur den Straftatbestand an sich, sondern auch die Strafandrohung (vgl. BVerfGE 45, 363 ; 86, 288 ) und somit auch strafschärfende Vorschriften (vgl. Schmidt-Aßmann, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 103 Abs. 2 Rn. 231).

    Bei dieser Rechtslage ist das materiale Kriterium der "besonderen Schwere" des Falles hinreichend deutlich gemacht, um eine sichere Rechtsanwendung zu garantieren (vgl. BVerfGE 45, 363 ).

  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 2/02

    BGH stuft geladene Schreckschußwaffe als Waffe im strafrechtlichen Sinne ein

    Auszug aus BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 2238/07
    Die Begriffsbestimmungen des Waffengesetzes, das den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung regelt, bieten dabei aber eine "gewisse Orientierung" (vgl. BGH, Beschluss des Großen Senats für Strafsachen vom 4. Februar 2003 - GSSt 2/02 -, BGHSt 48, 197 m.w.N.).

    cc) Der vom Bundesgerichtshof im Kontext des § 224 Abs. 1 Nr. 2, des § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a oder des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, Abs. 2 Nr. 1 StGB verwendete "strafrechtliche Waffenbegriff" umfasst körperliche Gegenstände, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und ihrem Zustand zur Zeit der Tat bei bestimmungsgemäßer Verwendung geeignet sind, erhebliche Verletzungen zuzufügen (BGHSt 48, 197 ; vgl. auch Fischer, StGB, 55. Aufl. 2008, § 224 Rn. 9d ("Gegenstände, die ihrer Art nach dazu bestimmt sind, erhebliche Verletzungen von Menschen zu verursachen"); § 244 Rn. 3a; § 250 Rn. 4 StGB, jeweils m.w.N.; Hervorhebungen hinzugefügt).

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 2238/07
    Die Reichweite des strafrechtlichen Analogieverbots, auch für Strafzumessungsvorschriften, ist bereits Gegenstand bundesverfassungsgerichtlicher Senatsentscheidungen gewesen (vgl. nur BVerfGE 45, 363 ; 92, 1 m.w.N.).

    a) Nach dem Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Januar 1995 (vgl. BVerfGE 92, 1 ) enthält Art. 103 Abs. 2 GG nicht nur ein Rückwirkungsverbot für Strafvorschriften.

  • OLG Düsseldorf, 09.11.1981 - 5 Ss 419/81
    Auszug aus BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 2238/07
    Die Ansicht in Rechtsprechung und Lehre, nach welcher der Begriff der Waffe in § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB in einem "nichttechnischen", gefährliche Werkzeuge und insbesondere bei entsprechender Verwendung auch Kraftfahrzeuge umfassenden Sinne zu verstehen sein soll (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1973 - 4 StR 44/73 -, VRS 44, 422; BGHSt 26, 176 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 9. November 1981 - 5 Ss 419/81 - 60/81 V -, NJW 1982, S. 1111; von Bubnoff, a.a.O.; Fischer, a.a.O., § 113 Rn. 38; Eser, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 113 Rn. 64; Kühl, StGB, 26. Aufl. 2007, § 113 Rn. 24; dagegen jedoch Paeffgen, a.a.O., § 113 Rn. 84 ), lässt sich mit dem im Wortlaut der Vorschrift zum Ausdruck gekommenen gesetzgeberischen Willen nicht in Einklang bringen.
  • BGH, 22.01.1992 - 3 StR 440/91

    Langer Zeitablauf und erhebliche Verfahrensverzögerung als wesentliche

    Auszug aus BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 2238/07
    Danach liegt ein besonders schwerer Fall nur vor, wenn das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle so sehr abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 1992 - 3 StR 440/91 -, NStZ 1992, S. 229 m.w.N.).
  • BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch absichtliches Zufahren auf

    Auszug aus BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 2238/07
    Die Ansicht in Rechtsprechung und Lehre, nach welcher der Begriff der Waffe in § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB in einem "nichttechnischen", gefährliche Werkzeuge und insbesondere bei entsprechender Verwendung auch Kraftfahrzeuge umfassenden Sinne zu verstehen sein soll (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1973 - 4 StR 44/73 -, VRS 44, 422; BGHSt 26, 176 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 9. November 1981 - 5 Ss 419/81 - 60/81 V -, NJW 1982, S. 1111; von Bubnoff, a.a.O.; Fischer, a.a.O., § 113 Rn. 38; Eser, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 113 Rn. 64; Kühl, StGB, 26. Aufl. 2007, § 113 Rn. 24; dagegen jedoch Paeffgen, a.a.O., § 113 Rn. 84 ), lässt sich mit dem im Wortlaut der Vorschrift zum Ausdruck gekommenen gesetzgeberischen Willen nicht in Einklang bringen.
  • BGH, 08.02.1984 - 3 StR 414/83

    "Einbrechen" als Tatbestandsmerkmal eines qualifizierten Sondertatbestands des

    Auszug aus BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 2238/07
    Von der fehlerhaften Auslegung des § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB dürfte das landgerichtliche Urteil im Schuldspruch nicht berührt sein (zur Tenorierung vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 1984 - 3 StR 414/83 -, NStZ 1984, S. 262 ).
  • BVerfG, 09.07.1995 - 2 BvR 1180/94

    Verfassungsrechtliches Verfolgungshindernis für Spionagetätigkeit auf dem Boden

    Auszug aus BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 2238/07
    Es steht nämlich nicht fest, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang das Oberlandesgericht Dresden das landgerichtliche Urteil in der nun anstehenden erneuten Revisionsentscheidung aufheben wird (zu den Auswirkungen der Entscheidungsmöglichkeiten des Revisionsgerichts nach der Strafprozessordnung auf den Entscheidungsausspruch des Bundesverfassungsgerichts vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 1995 - 2 BvR 1180/94 -, NJW 1995, S. 2706 f.).
  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 2238/07
    Bezüglich des Rechtsfolgenausspruchs ist es in erster Linie Sache des Revisionsgerichts als Fachgericht, zu prüfen, ob das landgerichtliche Urteil auf dem Fehler beruht (§ 337 StPO) und ob, falls dies der Fall ist, eine Entscheidung nach § 354 Abs. 1a StPO (vgl. dazu BVerfGE 118, 212 ) in Betracht kommt.
  • BGH, 08.03.1973 - 4 StR 44/73

    Unzureichende Feststellungen, wodurch im Einzelnen der Angeklagte Leib oder Leben

    Auszug aus BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 2238/07
    Die Ansicht in Rechtsprechung und Lehre, nach welcher der Begriff der Waffe in § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB in einem "nichttechnischen", gefährliche Werkzeuge und insbesondere bei entsprechender Verwendung auch Kraftfahrzeuge umfassenden Sinne zu verstehen sein soll (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1973 - 4 StR 44/73 -, VRS 44, 422; BGHSt 26, 176 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 9. November 1981 - 5 Ss 419/81 - 60/81 V -, NJW 1982, S. 1111; von Bubnoff, a.a.O.; Fischer, a.a.O., § 113 Rn. 38; Eser, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 113 Rn. 64; Kühl, StGB, 26. Aufl. 2007, § 113 Rn. 24; dagegen jedoch Paeffgen, a.a.O., § 113 Rn. 84 ), lässt sich mit dem im Wortlaut der Vorschrift zum Ausdruck gekommenen gesetzgeberischen Willen nicht in Einklang bringen.
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 01.11.2012 - 2 BvR 1235/11

    Bestimmtheitsgebot (Verschleifungsverbot; Entgrenzungsverbot;

    Da beiden angegriffenen Entscheidungen im Umfang der Aufhebung gleichermaßen eine mit Art. 103 Abs. 2 GG nicht zu vereinbarende Anwendung des Untreuetatbestandes zugrunde liegt, genügt eine Beschränkung des Aufhebungsumfangs auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs nicht (vgl. BVerfGE 126, 170 ; BVerfGK 14, 177 ).
  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das

    Insofern ist lediglich gemäß § 95 Abs. 1 BVerfGG die Verletzung von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG festzustellen (vgl. zum Umfang der Aufhebung fachgerichtlicher Entscheidungen auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 1995 - 2 BvR 1180/94 -, juris, Rn. 14 f.; BVerfGK 14, 177 ).
  • BGH, 30.06.2015 - 4 StR 188/15

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefährdung von Leib oder

    Ein Kfz kann zwar nicht als "Waffe' im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden (vgl. BVerfG, NJW 2008, 3627, 3629).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 3 StE 2/16

    Aria L. wegen Begehung eines Kriegsverbrechens gegen Personen im Zusammenhang mit

    Dieses Begriffsverständnis hält sich innerhalb der Wortlautgrenze und verstößt nicht gegen Art. 103 Abs. 2 GG, § 1 StGB (vgl. zum Wortsinn als äußere Grenze zulässiger richterlicher Interpretation BVerfG, Beschluss v. 1.9.2008, 2 BvR 2238/07, NJW 2008, 3627 ff.).
  • BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 542/09

    Bestimmtheitsgebot (Blankettstrafgesetze und normative Tatbestandsmerkmale;

    Für die Bestimmung des möglichen Wortsinns können auch gesetzessystematische und teleologische Erwägungen von Bedeutung sein (BVerfGK 3, 302 ; 9, 420 ; 10, 442 ; 14, 177 ).
  • KG, 06.07.2010 - 1 Ss 462/09

    Landfriedensbruch: Wurf mit einem Klappstuhl als unbenannter besonders schwerer

    a) Das Landgericht hat zwar zutreffend auf der Grundlage der neueren Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 1. September 2008 - 2 BvR 2238/07 -, erkannt, daß ein Regelbeispiel eines besonders schweren Falls des Landfriedensbruches nach § 125 a Satz 2 StGB nicht vorliegt (vgl. BVerfG NJW 2008, 3627; BGHSt 48, 197, 200).

    Dies gilt umso mehr, als bis zu der die Gerichte bindenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (§ 31 Abs. 1 BVerfGG) vom 1. September 2008 - 2 BvR 2238/07 - auch solche Gegenstände als "Waffen im nichttechnischen Sinn" betrachtet wurden, die zwar nicht bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, wohl aber nach ihrer objektiven Beschaffenheit und der Art ihrer Benutzung im Einzelfall geeignet waren, erhebliche Verletzungen zuzufügen (vgl. BGHSt 41, 182, NStZ 2000, 307; KG, Urteil vom 8. Februar 2008 - (4) 1 Ss 70/07 (99/07) - Fischer, § 125a a StGB Rdn. 4 mit weit.

    Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. September 2008 (aaO) haben die Gerichte überwiegend gefährliche Werkzeuge wie Flaschen, größere Steine, Holzknüppel, Explosivkörper u. ä. als "Waffen im nichttechnischen Sinn" betrachtet, wenn der Täter beabsichtigte, sie als Waffen gegen Personen zu verwenden und damit die Voraussetzungen des Regelbeispiels des § 125 a Nr. 2 StGB bejaht.

    Denn das Analogieverbot steht nicht der grundsätzlichen Möglichkeit entgegen, auf den konkreten Fall bezogen ein Beisichführen von gefährlichen Werkzeugen in Verwendungsabsicht oder dessen Verwenden als einen unbenannten Fall zu werten (vgl. BVerfG aaO; Heintschel-Heinegg, JA 2009, 68, 70).

  • OLG Hamm, 18.10.2016 - 3 RBs 277/16

    Aufzeichnungspflichten für die Landwirtschaft

    Gegenstand des Gesetzlichkeitsprinzips, das in § 3 OWiG eine besondere Bestätigung und Präzisierung erfährt, ist u.a. das Bestimmtheitsgebot, welches das rechtsstaatliche Gebot der Normenklarheit ( BVerfG NJW 1977, 1723, 1724; NJW 1984, 419; KK-Rogall, a.a.O., § 3, Rdnr. 26 m.w.N) umfasst, und vom Gesetzgeber bei der Fassung von Sanktionsnormen größtmögliche Präzision fordert, um dem Gebot der Tatbestandsbestimmtheit zu genügen (KK-Rogall, a.a.O, § 3 Rdnrn 26 ff, m.w.N.); der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen der Sanktionsnorm so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich des Sanktionstatbestandes zu erkennen sind (BVerfG NJW 1987, 3175, m.w.N.; NJW 2005, 349; 2008, 3627); diese Anforderung gilt in erster Linie dem Schutz des Normadressaten und zielt darauf ab, Orientierungsgewißheit für den Bürger zu schaffen (KK-Rogall, a.a.O., § 3, Rdnr. 28 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.08.2021 - 2 BvR 972/21

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung und Subventionsbetruges

  • KG, 16.11.2009 - 1 Ss 448/09

    Beurteilung einer Flasche als Waffe oder als gefährliches Werkzeug i.R.e.

  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1128/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Veröffentlichung eines

  • KG, 05.06.2014 - 22 U 90/13

    Haustürgeschäfts-AGB: Wirksamkeit eines vereinbarten ausländischen

  • OLG Celle, 24.11.2021 - 2 Ss OWi 261/21

    Bestimmtheit von Bußgeldtatbeständen bei Verstoß gegen Corona-Vorschriften;

  • BayObLG, 24.06.2021 - 202 ObOWi 660/21

    Auslegung des Merkmals "ohne triftigen Grund" der Bayerischen

  • BGH, 16.09.2020 - 1 StR 275/20

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Beginn der Verjährung:

  • BGH, 22.09.2009 - 4 StR 382/09

    Gefangenenmeuterei (besonders schwerer Fall: Begriff der Waffe; unbenannter

  • KG, 16.07.2009 - 2 Ws 167/09

    Strafvollstreckung: Beendigung einer Führungsaufsicht wegen des Vollzugs einer in

  • VG Schleswig, 28.05.2021 - 1 A 305/17

    Untersagung des Inverkehrbringens homöopathischer Arzneimittel für Tiere wegen

  • OLG Naumburg, 14.05.2010 - 1 Ss (B) 109/09

    Elektro- und Elektronikgeräte: Begriff des Haushaltsgroßgerätes und dessen

  • OLG Dresden, 29.02.2012 - 2 Ws 70/12

    Maßregel

  • OLG Karlsruhe, 11.10.2021 - 2 Rv 35 Ss 593/21

    Zur rechtlichen Einordnung des Zufahrens mit einem PKW auf einen

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