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   BVerfG, 07.10.2008 - 1 BvR 2995/06, 1 BvR 740/07   

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BVerfG, 07.10.2008 - 1 BvR 2995/06, 1 BvR 740/07 (https://dejure.org/2008,3288)
BVerfG, Entscheidung vom 07.10.2008 - 1 BvR 2995/06, 1 BvR 740/07 (https://dejure.org/2008,3288)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Oktober 2008 - 1 BvR 2995/06, 1 BvR 740/07 (https://dejure.org/2008,3288)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Belastung von Rentnern mit dem vollen statt wie bisher mit dem halben Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung seit dem 1. April 2004 mit dem GG

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI -ÄndG Art. 6 Nr. 12
    Verfassungsmäßigkeit der Belastung der Rentner mit dem vollen statt dem halben Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Belastung der Rentner mit dem vollen Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung ist nicht verfassungswidrig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 14, 287
  • NJW 2009, 983
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2008 - 1 BvR 2995/06
    Sozialversicherungsrechtliche Positionen sind geschützt, wenn sie auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruhen und der Sicherung seiner Existenz dienen (vgl. BVerfGE 69, 272 ; 100, 1 ; stRspr).

    Zwar steht der Annahme einer "nicht unerheblichen Eigenleistung" nicht von vornherein entgegen, dass die Rechtsposition auch oder sogar überwiegend auf staatlicher Gewährleistung beruht (vgl. BVerfGE 69, 272 ).

    Nicht das Bedürfnis des Einzelnen, sondern der Umstand ist entscheidend, dass eine Position der großen Mehrzahl der Staatsbürger zur existentiellen Sicherung dient (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 69, 272 ).

    Hingegen unterfällt die Aussicht, als Rentner Krankenversicherungsschutz ohne eigene Beitragsleistung erhalten zu können, nicht dem Schutz von Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 69, 272 ).

    Selbst die Eigentumsgarantie verfestigt das Rentenversicherungssystem nicht so, dass es starr wird und den Anforderungen unter veränderten Umständen nicht mehr genügen kann (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 69, 272 ; 100, 1 ).

    So wie der Gesetzgeber berechtigt ist, aus Gründen des Gemeinwohls die auf entsprechenden Beitragsleistungen beruhenden Rentenanwartschaften und Rentenleistungen in gewissen Grenzen einzuschränken, so ist es ihm im Rahmen der verfassungsrechtlichen Schranken ebenfalls gestattet, Einschränkungen bei versicherungsrechtlichen Zusatzleistungen vorzunehmen, wie dies das Bundesverfassungsgericht bereits in Bezug auf den als Ergänzung zur Rente gewährten Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag ausgeführt hat (vgl. BVerfGE 69, 272 ).

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2008 - 1 BvR 2995/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt ein Eigentumsschutz in Betracht, wenn der ein subjektiv-öffentliches Recht begründende Sachverhalt dem Einzelnen eine Rechtsposition verschafft, die derjenigen eines Eigentümers entspricht (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 88, 384 ).

    Je höher indes der einem Anspruch zugrunde liegende Anteil eigener Leistung ist, desto stärker tritt der verfassungsrechtlich wesentliche personale Bezug und mit ihm ein tragender Grund des Eigentumsschutzes hervor (vgl. BVerfGE 53, 257 ).

    Nicht das Bedürfnis des Einzelnen, sondern der Umstand ist entscheidend, dass eine Position der großen Mehrzahl der Staatsbürger zur existentiellen Sicherung dient (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 69, 272 ).

    Selbst die Eigentumsgarantie verfestigt das Rentenversicherungssystem nicht so, dass es starr wird und den Anforderungen unter veränderten Umständen nicht mehr genügen kann (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 69, 272 ; 100, 1 ).

  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2008 - 1 BvR 2995/06
    Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht den existenzsichernden Charakter der Versichertenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung bejaht, ebenso des Arbeitslosengeldes sowie bereits zuerkannter Ansprüche auf Unterhalts- und Übergangsgeld (vgl. BVerfGE 76, 220 ).

    Der Gesetzgeber durfte unter Ausschöpfung des ihm bei der Gestaltung des Sozialrechts zukommenden Spielraums (vgl. BVerfGE 75, 78 ; 76, 220 ; 100, 1 ) die angegriffene Maßnahme deshalb als geeignet und erforderlich ansehen.

    Dabei liegt die Annahme, dass eine Erhöhung des paritätisch vom Arbeitgeber mit zu tragenden Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung den Faktor Arbeit zusätzlich verteuert und zum Wegfall oder zum Nichtentstehen versicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse beiträgt, in der Einschätzungsprärogative des zur Gestaltung des Sozialstaats berufenen Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 76, 220 ).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2008 - 1 BvR 2995/06
    Sozialversicherungsrechtliche Positionen sind geschützt, wenn sie auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruhen und der Sicherung seiner Existenz dienen (vgl. BVerfGE 69, 272 ; 100, 1 ; stRspr).

    Selbst die Eigentumsgarantie verfestigt das Rentenversicherungssystem nicht so, dass es starr wird und den Anforderungen unter veränderten Umständen nicht mehr genügen kann (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 69, 272 ; 100, 1 ).

    Der Gesetzgeber durfte unter Ausschöpfung des ihm bei der Gestaltung des Sozialrechts zukommenden Spielraums (vgl. BVerfGE 75, 78 ; 76, 220 ; 100, 1 ) die angegriffene Maßnahme deshalb als geeignet und erforderlich ansehen.

  • BSG, 29.11.2006 - B 12 RJ 4/05 R

    Pflegeversicherungsbeitrag - Rentner - alleinige Beitragstragung ab 1. 4. 2004

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2008 - 1 BvR 2995/06
    das Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. November 2006 - B 12 RJ 4/05 R -,.

    Das Bundessozialgericht hat im Urteil (B 12 RJ 4/05 R) ausgeführt, selbst wenn die Begünstigung des § 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI a.F. dem Eigentumsschutz unterfalle, halte sich die Gesetzesänderung im Rahmen einer zulässigen Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums.

    Der Wegfall des Finanzierungsanteils der gesetzlichen Rentenversicherung am Beitrag zur Pflegeversicherung der Rentner sollte nach den Schätzungen des Gesetzgebers die Rentenversicherung für das Jahr 2004 um 0, 1 Beitragssatzpunkte und für die darauf folgenden Jahre im Umfang von bis zu 0, 2 Beitragssatzpunkten entlasten (vgl. BTDrucks 15/1830, S. 11), was nach den Feststellungen des Bundessozialgerichts für die Zeit von April bis Dezember 2004 Minderausgaben von etwa 1, 2 Milliarden EUR und für das Jahr 2005 von etwa 1, 6 Milliarden EUR bedeutete (vgl. BSG, Urteil vom 29. November 2006 - B 12 RJ 4/05 R -, SuP 2007, S. 445 ).

  • BSG, 05.09.2006 - B 4 R 71/06 R

    Einbehaltung von Beiträgen zur sozialen Pflegeversicherung aus der Rente durch

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2008 - 1 BvR 2995/06
    das Urteil des Bundessozialgerichts vom 5. September 2006 - B 4 R 71/06 R -, .

    Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil (B 4 R 71/06 R) ausgeführt, ein subjektiv-öffentliches Recht des Rentners gegen seinen Rentenversicherungsträger, ihn über den 31. März 2004 hinaus von den Aufwendungen für seine Pflegeversicherung zur Hälfte freizustellen, sei in keinem Gesetz ausgestaltet und auch nicht ausgestaltet gewesen.

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvF 1/04

    Klage von Union und FDP gegen Bundeshaushalt 2004 erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2008 - 1 BvR 2995/06
    Er war auch nicht gehalten, angesichts der angespannten Haushaltslage von Bund, Ländern und Kommunen eine Deckung des Finanzierungsdefizits in der gesetzlichen Rentenversicherung über eine Erhöhung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung sicherzustellen (vgl. zur Lage des Bundeshaushaltes 2004 eingehend: BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 9. Juli 2007 - 2 BvF 1/04 -, BVerfGE 119, 96).
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2008 - 1 BvR 2995/06
    Nach den Grundsätzen über die unechte Rückwirkung von Gesetzen (vgl. BVerfGE 95, 64 ; 103, 392 ) sind solche Regelungen verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig und genügen dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 103, 392 ).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96

    Freiwillig versicherte Selbständige

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2008 - 1 BvR 2995/06
    Nach den Grundsätzen über die unechte Rückwirkung von Gesetzen (vgl. BVerfGE 95, 64 ; 103, 392 ) sind solche Regelungen verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig und genügen dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 103, 392 ).
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2008 - 1 BvR 2995/06
    Selbst die Eigentumsgarantie verfestigt das Rentenversicherungssystem nicht so, dass es starr wird und den Anforderungen unter veränderten Umständen nicht mehr genügen kann (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 69, 272 ; 100, 1 ).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

  • BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 824/03

    Rentenanpassung 2000 und Aussetzung der Rentenanpassung 2004 verfassungsgemäß

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

  • BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvL 3/18

    Weitergehende Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwands nur

    Eine Zuordnung einzelner haushaltsrechtlicher Verwendungsentscheidungen zur Steuererhebung bei bestimmten Steuerzahlerinnen und -zahlern ist ausgeschlossen (vgl. BVerfGK 14, 287 ; 18, 477 ).
  • BVerfG, 03.06.2014 - 1 BvR 79/09

    Ausbleiben einer Rentenerhöhung im Jahr 2005 sowie alleinige Tragung eines

    Soweit der Beschwerdeführer zu 3) den Bescheid vom 8. März 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 1. Oktober 2004, mithin auch die Abschaffung der Pflicht des Rentenversicherungsträgers, den nach der Rente zu bemessenden Beitrag zur Pflegeversicherung der Rentner zur Hälfte zu tragen, angreift, entbehrt die Rüge jeglicher Substanz (zur Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Pflicht des Rentenversicherungsträgers vgl. BVerfGK 14, 287).

    Mit Blick auf die durch § 59 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) - Soziale Pflegeversicherung in Verbindung mit § 249a SGB V in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung begründete vergleichbare Verpflichtung des Rentenversicherungsträgers, den nach der Rente zu bemessenden Beitrag zur Pflegeversicherung zur Hälfte zu tragen, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 7. Oktober 2008 jedenfalls offen gelassen, ob § 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI überhaupt ein subjektivöffentliches Recht auf eine Beteiligung des Rentenversicherungsträgers an dem Beitrag zur Pflegeversicherung geschaffen hat (vgl. BVerfGK 14, 287 ).

  • BVerfG, 21.11.2023 - 1 BvL 6/21

    § 15 Absatz 2 Satz 2 des Conterganstiftungsgesetzes ist mit dem Grundgesetz

    Nicht das Bedürfnis des Einzelnen, sondern der Umstand ist entscheidend, dass eine Position der großen Mehrzahl der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zur existentiellen Sicherung dient (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 69, 272 ; BVerfGK 14, 287 ).
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