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   BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 3135/07   

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https://dejure.org/2008,18226
BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 3135/07 (https://dejure.org/2008,18226)
BVerfG, Entscheidung vom 26.11.2008 - 1 BvR 3135/07 (https://dejure.org/2008,18226)
BVerfG, Entscheidung vom 26. November 2008 - 1 BvR 3135/07 (https://dejure.org/2008,18226)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Schwere Verletzung der Gewährleistung rechtlichen Gehörs (Art 103 Abs 1 GG) im Zivilprozess durch Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen bei unverschuldeter Nichteinhaltung der Schriftsatzfrist

  • Anwaltsblatt

    Art 103 GG, § 495a ZPO
    Volles rechtliches Gehör auch im schriftlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • brak.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zur Verfassungsbeschwerde der Eheleute H.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 14, 439
  • AnwBl 2009, 150
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 232/78

    Verwertung kirzfristig eingerechter und dem Gegner unbekannter

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 3135/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Entscheidung maßgeblichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 50, 280 [285 f.]).

    Dabei bedarf es vorliegend keiner Entscheidung, ob die Zivilgerichte nach Art. 103 Abs. 1 GG allgemein gehalten sind, unter Verlängerung der Schriftsatzfrist den Termin zur Verkündung einer Entscheidung in Verfahren ohne mündliche Verhandlung (§ 495a ZPO) zu verlegen oder die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen, wenn eine Partei erst kurz vor Ablauf der Schriftsatzfrist einen entscheidungserheblichen Schriftsatz einreicht und die andere Partei nicht mehr innerhalb der Schriftsatzfrist erwidern kann, oder ob von der anderen Partei zu verlangen ist, dass sie sich auch noch nach Ablauf der Schriftsatzfrist in der bis zum Verkündungstermin verbleibenden Zeit äußert (vgl. BVerfGE 50, 280 [284 f.]).

    Gemäß § 156 Abs. 1, 2 Satz 1 ZPO sind die Gerichte verpflichtet, die mündliche Verhandlung von Amts wegen wieder zu eröffnen, wenn eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör erkennbar ist (vgl. Greger, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 27. Aufl. 2009, § 156 Rn. 2 f.); entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung des rechtlichen Gehörs sind auch im schriftlichen Verfahren von Amts wegen zu ergreifen (vgl. BVerfGE 50, 280 [285 f.]).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 3135/07
    Sie beruht auf einer Verkennung des durch die Verfassung gewährten Schutzes und einem leichtfertigen Umgang mit dem grundrechtlich gewährleisteten Anspruch auf rechtliches Gehör, und verletzt damit in krasser Form rechtsstaatliche Grundsätze (vgl. BVerfGE 90, 22 [25]).
  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 3135/07
    Ungeachtet der Frage, ob sich diese Rechtsansicht mit der Fälligkeitsregelung des § 641 Abs. 1 BGB vereinbaren lässt (vgl. BGHZ 157, 118 [126]), hat das Amtsgericht die erstmals mit diesem Schriftsatz vorgelegte Rechnung der Klägerin als entscheidungserheblich angesehen und in seinem Urteil darauf abgestellt, dass die Werklohnforderung spätestens durch die nun erfolgte Vorlage der detaillierten Rechnung fällig geworden sei.
  • BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 96/77

    Voraussetzungen für die Nichtannanhme einer Verfahrensbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 3135/07
    Die Gewährung rechtlichen Gehörs setzt voraus, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (vgl. BVerfGE 6, 12 [14]; - 29, 345 [347 f.]; - 46, 72 [73]).
  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 3135/07
    Die Gewährung rechtlichen Gehörs setzt voraus, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (vgl. BVerfGE 6, 12 [14]; - 29, 345 [347 f.]; - 46, 72 [73]).
  • BVerfG, 21.03.2006 - 2 BvR 1104/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs in

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 3135/07
    Durch die Verweigerung des rechtlichen Gehörs hat das Amtsgericht gegen die mit der Verfahrensgarantie des Art. 103 Abs. 1 GG verbundene Erwartung der Bürger verstoßen, sich zur Streitbeilegung auf das staatliche Rechtsschutzsystem verlassen zu können (vgl. BVerfGK 7, 438 [442]).
  • BVerfG, 08.12.1970 - 2 BvR 210/70

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 3135/07
    Die Gewährung rechtlichen Gehörs setzt voraus, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (vgl. BVerfGE 6, 12 [14]; - 29, 345 [347 f.]; - 46, 72 [73]).
  • BVerfG, 14.12.2015 - 2 BvR 3073/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen den Anspruch auf

    Denn das Gericht muss die mündliche Verhandlung mit Blick auf Art. 103 Abs. 1 GG zumindest dann von Amts wegen "wieder-"eröffnen (§ 156 Abs. 1, 2 Nr. 1 ZPO) beziehungsweise entsprechende Maßnahmen im schriftlichen Verfahren von Amts wegen ergreifen, wenn der Inhalt des nachgereichten Schriftsatzes über den Rahmen einer einfachen Gegenerklärung hinausgeht und seinerseits neues, durch den verspätet eingereichten Schriftsatz des Gegners veranlasstes Vorbringen wie neue Tatsachen, Anträge und ähnliches enthält (vgl. BVerfGE 19, 32 ; BVerfGK 14, 439 ; Prütting, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2013, § 283 Rn. 22; Katzenstein, ZZP 121 , S. 41 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2019 - 13 A 2460/18

    Berücksichtigungsfähigkeit von Leistungen für die Implantation von

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. November 2008 - 1 BvR 3135/07 -, juris, Rn. 10.
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