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   BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08   

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BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08 (https://dejure.org/2008,4477)
BVerfG, Entscheidung vom 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08 (https://dejure.org/2008,4477)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Dezember 2008 - 2 BvR 2187/08 (https://dejure.org/2008,4477)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung i.V.m. einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Auslieferung nach Italien zum Zwecke der Strafvollstreckung; Voraussetzungen der Auferlegung einer Missbrauchsgebühr nach § 34 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 34 Abs. 2; ; IRG § 33

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegung der Fristwahrung im Verfassungsbeschwerdeverfahren; Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten des Beschwerdeführers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 14, 468
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08
    Die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde stellt unter anderem dann einen Missbrauch dar, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (stRspr; vgl. etwa BVerfGK 6, 219; BVerfG, Beschluss der 2. Kammerdes Zweitens Senats vom 22. Oktober 1995 - 2 BvR 2344/95 -, NStZ-RR 1996, S. 112).

    Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn die Missbräuchlichkeit diesem zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, NJW 2004, S. 2959; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Zweiten Senats vom 19. Dezember 2006 - 2 BvR 2357/06, 2 BvR 2389/06 -, [...]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. November 2007, a.a.O.).

  • BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 308/06

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen des Vortrages unrichtiger Tatsachen

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08
    Dabei genügt es, wenn die Falschangabe unter grobem Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten erfolgt, ein vorsätzliches Verhalten oder gar eine absichtliche Täuschung ist nicht erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 5. Dezember 1984 - 2 BvR 568/84 -, NJW 1985, S. 355; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Ersten Senats vom 19. Januar 2006 - 1 BvR 1904/05 -, [...]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Zweiten Senats vom 30. November 2007 - 2 BvR 308/06 -, [...]).

    Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn die Missbräuchlichkeit diesem zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, NJW 2004, S. 2959; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Zweiten Senats vom 19. Dezember 2006 - 2 BvR 2357/06, 2 BvR 2389/06 -, [...]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. November 2007, a.a.O.).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08
    Sofern der Antrag des Beschwerdeführers vom 18. September 2008 (zugleich) als bloße Gegenvorstellung anzusehen sein sollte, hätte dies auf den Lauf der Frist bezüglich des Beschlusses vom 5. September 2008 ebenfalls keinen Einfluss, da die Erhebung solcherart gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe nicht Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist (vgl. BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerfG, 29.09.2008 - 2 BvR 1682/08

    Mangels unzureichender Angaben zur Wahrung der Frist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08
    Die Begründungsanforderungen aus § 23 Abs. 1 Satz 2 und § 92 BVerfGG erfordern die substantiierte Darlegung der Fristwahrung, sofern diese nicht ohne weiteres aus den Unterlagen ersichtlich ist (vgl. etwa BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Zweiten Senats vom 26. Juli 1999 - 2 BvR 1177/99 -, [...]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Zweiten Senats vom 29. September 2008 - 2 BvR 1682/08 - zur Veröffentlichung in [...] vorgesehen).
  • BVerfG, 09.05.2008 - 2 BvR 733/08

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08
    Dies gilt jedoch nur, wenn das Oberlandesgericht in Folge des Antrags nach § 33 IRG tatsächlich eine neue sachliche Prüfung der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Auslieferung vorgenommen hat (vgl. zu der früheren, dem jetzigen § 33 IRG entsprechenden Vorschrift des § 29 DAG BVerfGE 9, 174 ; 50, 244 sowie zur geltenden Rechtslage BVerfG, Beschluss der 2. Kammerdes Zweiten Senats vom 9. Mai 2008 - 2 BvR 733/08 -, [...]).
  • BVerfG, 19.01.2006 - 1 BvR 1904/05

    Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung - Missbräuchlichkeit der

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08
    Dabei genügt es, wenn die Falschangabe unter grobem Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten erfolgt, ein vorsätzliches Verhalten oder gar eine absichtliche Täuschung ist nicht erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 5. Dezember 1984 - 2 BvR 568/84 -, NJW 1985, S. 355; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Ersten Senats vom 19. Januar 2006 - 1 BvR 1904/05 -, [...]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Zweiten Senats vom 30. November 2007 - 2 BvR 308/06 -, [...]).
  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 915/04

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine familiengerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08
    Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn die Missbräuchlichkeit diesem zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, NJW 2004, S. 2959; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Zweiten Senats vom 19. Dezember 2006 - 2 BvR 2357/06, 2 BvR 2389/06 -, [...]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. November 2007, a.a.O.).
  • BVerfG, 05.12.1984 - 2 BvR 568/84

    Bundesverfassungsgericht - Mißbrauchsgebühr - Verspätete Verfassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08
    Dabei genügt es, wenn die Falschangabe unter grobem Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten erfolgt, ein vorsätzliches Verhalten oder gar eine absichtliche Täuschung ist nicht erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 5. Dezember 1984 - 2 BvR 568/84 -, NJW 1985, S. 355; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Ersten Senats vom 19. Januar 2006 - 1 BvR 1904/05 -, [...]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Zweiten Senats vom 30. November 2007 - 2 BvR 308/06 -, [...]).
  • BVerfG, 26.07.1999 - 2 BvR 1177/99

    Mangels unzureichender Angaben zur Wahrung der Frist des BVerfGG § 93 Abs 1 S 1

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08
    Die Begründungsanforderungen aus § 23 Abs. 1 Satz 2 und § 92 BVerfGG erfordern die substantiierte Darlegung der Fristwahrung, sofern diese nicht ohne weiteres aus den Unterlagen ersichtlich ist (vgl. etwa BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Zweiten Senats vom 26. Juli 1999 - 2 BvR 1177/99 -, [...]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Zweiten Senats vom 29. September 2008 - 2 BvR 1682/08 - zur Veröffentlichung in [...] vorgesehen).
  • BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08
    Dies gilt jedoch nur, wenn das Oberlandesgericht in Folge des Antrags nach § 33 IRG tatsächlich eine neue sachliche Prüfung der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Auslieferung vorgenommen hat (vgl. zu der früheren, dem jetzigen § 33 IRG entsprechenden Vorschrift des § 29 DAG BVerfGE 9, 174 ; 50, 244 sowie zur geltenden Rechtslage BVerfG, Beschluss der 2. Kammerdes Zweiten Senats vom 9. Mai 2008 - 2 BvR 733/08 -, [...]).
  • BVerfG, 22.10.1995 - 2 BvR 2344/95

    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Rechtsbeschwerdeentscheidung

  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 193/57

    Politisch Verfolgter

  • BVerfG, 02.02.2024 - 2 BvR 1255/23

    Mangels substantiierten Aufzeigens der Einhaltung der Monatsfrist unzulässige

    a) Die allgemeine Begründungslast des § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG verlangt von einem Beschwerdeführer im Zweifelsfall die schlüssige Darlegung, dass die einmonatige Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde eingehalten ist, sofern dies nicht ohne Weiteres aus den Unterlagen ersichtlich ist (vgl. BVerfGK 14, 468 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2021 - 2 BvR 428/18 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. April 2021 - 2 BvR 1543/20 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 27.09.2017 - 2 BvR 1691/17

    Nachträgliche Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen unrichtigen

    a) Eine Missbrauchsgebühr kann etwa dann verhängt werden, wenn die Verfassungsbeschwerde den Versuch unternimmt, dem Bundesverfassungsgericht die Kenntnis von für die Entscheidung offensichtlich bedeutsamen Tatsachen vorzuenthalten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Februar 2017 - 2 BvR 2190/16 -, juris, Rn. 8 m.w.N.), oder wenn gegenüber dem Bundesverfassungsgericht falsche Angaben über entscheidungserhebliche Umstände gemacht werden (vgl. BVerfGK 14, 468 m.w.N.).

    Dabei genügt es, wenn die Falschangabe unter grobem Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten erfolgt, ein vorsätzliches Verhalten oder gar eine absichtliche Täuschung ist nicht erforderlich (BVerfGK 14, 468 m.w.N.).

    Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn die Missbräuchlichkeit diesem zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 14, 468 ).

  • BVerfG, 25.09.2023 - 1 BvR 2219/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung eines Universitätslehrstuhls zur

    Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die beschwerdeführende Person bereits vor dem angegebenen Zeitpunkt Kenntnis von dem Inhalt der angegriffenen Entscheidung erhalten hat, ist ein Vortrag erforderlich, der über die Mitteilung des Bekanntgabezeitpunkts hinausgeht (vgl. BVerfGK 14, 468 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2012 - 2 BvR 1586/12 -).
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