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   BVerfG, 18.07.2008 - 2 BvR 1423/08   

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https://dejure.org/2008,30964
BVerfG, 18.07.2008 - 2 BvR 1423/08 (https://dejure.org/2008,30964)
BVerfG, Entscheidung vom 18.07.2008 - 2 BvR 1423/08 (https://dejure.org/2008,30964)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juli 2008 - 2 BvR 1423/08 (https://dejure.org/2008,30964)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 14, 95
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2008 - 2 BvR 1423/08
    Eines derartigen Hinweises bedarf es dann nicht, wenn - etwa wegen eines mit Gründen versehenen Antrags der Staatsanwaltschaft, auf den das Revisionsgericht seine Entscheidung stützen will - angenommen werden kann, dass der Angeklagte Kenntnis von einer im Raum stehenden Strafzumessungsentscheidung des Revisionsgerichts erlangt hat (vgl. BverfGE 118, 212 ).

    Deswegen und angesichts der vergleichbaren Interessenlage ist es naheliegend, dass eine Anhörungsrüge nach § 356a StPO im Falle der unterbliebenen Anhörung vor einer Revisionsentscheidung nach § 354 Abs. 1a StPO von den Fachgerichten für zulässig gehalten würde (vgl. zu der Frage auch BVerfGE 118, 212 ).

  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2008 - 2 BvR 1423/08
    Ein Verstoß der hier gerügten Art geht jedoch mit einer Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG regelmäßig einher (zum Erfordernis der Erhebung einer Anhörungsrüge in einem solchen Fall vgl. nur BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 -, NJW 2005, S. 3059 f.).
  • OLG Hamm, 10.06.2008 - 4 Ss 197/08

    Sprungrevision; Diebstahl; Ladendiebstahl; Einstecken in eine Einkaufstüte; Bruch

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2008 - 2 BvR 1423/08
    a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 10. Juni 2008 - 4 Ss 197/08 -,.
  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2008 - 2 BvR 1423/08
    Die Rüge der Verletzung einer aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens resultierenden Anhörungspflicht kann jedoch letztlich nur dann Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf dem Verfassungsverstoß beruht, das heißt, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte; die Sachlage ist insofern nicht anders als im Falle der Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl. dazu BVerfGE 7, 239 ; 86, 133 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2008 - 2 BvR 1423/08
    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ); sie hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2008 - 2 BvR 1423/08
    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ); sie hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2008 - 2 BvR 1423/08
    Dann aber war es dem Beschwerdeführer bereits zuzumuten, zunächst den Weg des fachgerichtlichen Rechtsschutzes zu beschreiten (vgl. BVerfGE 68, 376 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2008 - 2 BvR 1423/08
    Die Rüge der Verletzung einer aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens resultierenden Anhörungspflicht kann jedoch letztlich nur dann Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf dem Verfassungsverstoß beruht, das heißt, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte; die Sachlage ist insofern nicht anders als im Falle der Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl. dazu BVerfGE 7, 239 ; 86, 133 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2008 - 2 BvR 1423/08
    Die bloße Behauptung des Unterlassens eines Hinweises und der Versagung der Möglichkeit zur Stellungnahme reicht zur Begründung einer auf eine angebliche Verle tzung des Art. 2 Abs. 1, 2 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG gestützten Verfassungsbeschwerde insofern nicht aus (vgl. zu den entsprechenden Anforderungen im Falle der Rüge eines Gehörsverstoßes BverfGE 28, 17 ; 72, 122 ).
  • BVerfG, 07.10.2016 - 2 BvR 1313/16

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund fehlender

    Der Umstand, dass die Beschwerdeführerin ihre Ausführungen auf das bei Art. 3 Abs. 1 GG verortete Willkürverbot bezieht, ändert nichts daran, dass es sich bei ihren Darlegungen der Sache nach um eine Rüge einer Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG handelt, für die eine Anhörungsrüge zum Rechtsweg gehört (vgl. BVerfGK 14, 95 ; 19, 23 ).
  • BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 1468/11

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bei

    Denn selbst wenn die von ihr angenommene Grundrechtsverletzung sich auch als Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG oder anderer Grundrechte beschreiben ließe, läge zugleich eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG vor, so dass die Erhebung einer Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren Abhilfe hätte schaffen können und die Beschwerdeführerin diese Möglichkeit wegen der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch hätte nutzen müssen (vgl. auch BVerfGK 14, 95 ).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.2008 - 5 Ss OWi 129/08

    Täteridentifizierung - Erforderlichkeit der Sachverständigenanhörung

    Gesetzliche Grundlage des Rechts auf konfrontative Befragung als Teil des "Prozessgrundrechts des fairen Verfahrens" (BVerfG, 2 BvR 1423/08 vom 18. Juli 2008, Rdnr. 4 ) ist Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 Buchst. d) MRK (BGHSt 51, 150 = NJW 2007, 237, Rdnr. 16).
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